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Mein Ziel auf dieser Site ist, die Fakten in Relation zueinander zu setzen.
Sie finden hier auch einen Scan des originalen Reichsgesetzblattes der Paulskirchenverfassung
ihr § 166. Jeder Unterthänigkeits- und Hörigkeitsverband hört für immer auf. - gewährt dem dt. Volk wahrhaftige Freiheit & Souveränität

1.) unstrittig dürfte wohl sein, daß
- auf demselben Gebiet keine 2 Länder existieren können - solange das ursprüngliche nicht untergegangen ist
  Der Untergang eines Landes ist im Völkerrecht dergestalt definiert, daß es als Völkerrechtssubjekt erlischt
  => ein Land erlischt als Völkerrechtssubjekt, wenn eine debellatio stattgefunden hat !

 debellatio von meiner Site

 google books 

2.) unstrittig dürfte ebenso sein, daß
- für dasselbe Land keine 2 Verfassungen existieren können.
  Solange die ältere Verfassung nicht rechtskonform aufgehoben wurde, kann die neuere nicht rechtskräftig werden

Die Paulskirchenverfassung - siehe pdf - wurde vom Nationalkonvent am 28. März 1849 verabschiedet und am 28. April 1849 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht - damit ist diese völkische Verfassung rechtskräftig.
Sie wurde nie aufgehoben - weder 1871, noch 1919, ...
Es kann daher weder eine DR - Verfassung noch eine Weimarer Reichs - Verfassung je rechtskräftig geworden sein.
Ohne rechtskräftige Verfassung existieren keine rechtskräftigen Gesetze, denn ihr Fehl- / Falsch- Bezug führt immer zu unheilbarer Nichtigkeit, denn eine Verfassung ( siehe u.a. Böckenförde ) ist das Band zwischen Staat und Volk.

Ohne dieses Band hat dieser sog. Staat auch kein Volk.

Noch Mal: niemals nach 1849 wurde die Paulskirchenverfassung für das gesamte deutsche Volk aufgehoben - ohne ihre Aufhebung gilt es in Ewigkeit fort - niemand, auch keine BRD Verwaltung etc. wäre berechtigt, eine Aufhebung durchzuführen, nur die Gesamtheit des deutschen Volkes. Niemals wurden Gesetze mit Bezug auf einen einzigen der jeweiligen Artikel der Paulskirchenverfassung ratifiziert - daher existiert kein einziges rechtsgültiges Gesetz für das deutsche Volk - und ebenso kein einziges rechtsgültiges Gesetzbuch !

Um Begriffsverwirrung vorzubeugen: Verfassung und Gesellschaftsvertrag werden durch die Volkssouveränität miteinander verbunden
wiki: Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt.
Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.
Nicht ein Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung. Es ist der Gegenbegriff zum monarchischen Prinzip. Volkssouveränität leitet sich vom französischen Wort souveraineté (= höchste Staatsgewalt) und vom Lateinischen superioritas („Oberherrschaft“) ab. Jean-Jacques Rousseau entwickelte in seiner staatstheoretischen Schrift Contrat social (Gesellschaftsvertrag) 1762 die Idee der Volkssouveränität. Sie wurde in Deutschland vom Staatstheoretiker Justi aufgegriffen. => siehe dazu Asgard

Dazu eine fesselnde Ausarbeitung von Manfred H. am 8.2.12 
sowie einige Gedanken von Manfred H. am 8.2.12 << seine website: BGB§1 . de >>
und ein Scan des original Reichsgesetzblattes der Paulskirchenverfassung

sowie ein Link:  http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/02/06/das-knacken-der-kabale-oder-der-fenriswolf-frisst-die-gotter-teil-7/

Sicher ist es unzweifelhaft korrekt, daß ( siehe das Naturrecht ) jeder Verstoß gegen Vertragsrecht ( freiwillig müssen 2 Parteien diesem zustimmen und beide diesen unterzeichnen - der inzwischen übliche illegitime Hinweis ... ohne Unterschrift gültig .. erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung im Rechtsverkehr und führt zu Nichtigkeit ) zu einem nichtigen Vertrag führt ( Basis eines jeden Vertrags: Treu & Glauben sowie Sittlichkeit ) - denn die allermeisten Verträge sind schon wegen ihren unverständlichen AGB´s und dem Kleingedruckten illegitim - jedoch folgen unsere sog. Gerichte dem Geld und der Macht, aber weder Recht noch Anstand oder Gesetze - noch weniger der Frage von Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit.
Leider haben die meisten Beamte ihren Verstand während der Arbeitszeit ausgeschaltet; deshalb werden die Menschen mittels nichtigen Handlungsanweisungen inhaftiert; dies müssen wir berücksichtigen.
Unabhängig von den Völkerrechtsverbrechen während des unbeendeten zweiteiligen Weltkrieges, werden die illegal geschaffenen Fakten angewandt - dieses habe ich schon auf meiner Site Rechtskreise und Ebenen ausgeführt.
Dies bedeutet für das gesamte Deutsche Volk, daß wir treuhänderisch fremdverwaltet werden ( nach UN Charta Kapitel  XI ff ) und als subjugiert eingestuft sind - damit sind wir als Volk als nicht souverän eingestuft und besitzen damit keine Rechte. Zudem wird uns vermittelt, wir haben in allgemeinen und geheimen Wahlen unsere nationale Treuhandverwaltung ( aktuell mit A. Merkel an der Spitze ) selbst gewählt und damit sowohl diese als auch ihre Handlungen inkl. Vertretungsmacht legitimiert. Der nur von uns unterschriebene PerSo bindet uns an diese Treuhandverwaltung namens BRD - damit stehen wir neben der Subjugation auch in diesem Sinne ( da eine Treuhandverwaltung kein Völkerrechtssubjekt sein kann ) außerhalb des Völker- und des Menschenrechts - daher wird uns (noch) nicht gestattet, Rechte aus der Paulskirchenverfassung einzufordern. Dabei sind weder UN noch BRD und erst recht nicht Gerichte in der Rechtsposition, etwas festzulegen - daß sie es selbstherrlich dennoch tun, können die verhafteten engagierten Menschen belegen; daher müssen wir die von ihnen genutzten Mechanismen berücksichtigen - denn auf den Fakt der Nichtigkeit, gehen sie ignorant nicht ein.
Ich kann nur immer wieder betonen / wiederholen: GVG §15 wurde im Rahmen der Einführung des GG gelöscht, da die BRD kein Staat ist und daher auch keine Staatsgerichte habe kann - jedoch wird es so gewertet, daß wir durch konkludentes Handeln dem Fehme-/Ausnahme-/Scheingericht zustimmen und damit die Handlungen des Scheinrichters legitimieren.
All dies gilt auch für das sog. BVerfG / den BGH.
Zudem würden BVerfG und BGH sowieso nicht dem Rechtskreis des Staates Deutschen Reich angehören und hätten damit keine Entscheidungsbefugnis ( Juli 1973 ... DR existiert fort .. ), selbst dann, wenn die BRD Staat wäre.
Wieso verweisen also Reichsdeutsche etc. auf dieses Urteil ? Es doch keines !!!
BVerfG ist kein Gericht und nicht zuständig und die dortigen Richter könnten maximal Bundesrecht "sprechen" aber nie Deutschesreichsrecht, denn dieses haben sie nicht gelernt, und wurden auch auf keine DR Verfassung vereidigt - aber dies geht einfach nicht in die Köpfe der Reichsdeutschen.
Hinweis:
Wie ich auf meiner Site Rechtskreise und Ebenen auch grafisch ausgeführt habe, dürfen wir weder die Ebenen noch die Kreise vermischen.
 

3.) Verfassung für das gesamte deutsche Volk 30. Mai 1949 / 7. Oktober 1949
- die Güte dieser Verfassung ist nicht anzuzweifeln. Das deutsche Volk war sich einig, dem gesamten demokratisierten Deutschland nach 1945 den Namen Deutsche Demokratische Republik zu geben. Da dies durch die Alliierten hintertrieben wurde, gab sich nur der von Rußland besetzte Teil Deutschland´s diesen Namen und variierte die 1949er Gesamtdeutsche Verfassung zu 1968er DDR Verfassung ( die 68er wurde 1990 durch Schewardnadze aufgehoben ). Einmal kann wegen der 1849er Paulskirchenverfassung auch aus völkerrechtlicher Sicht diese 1949er Verfassung ebenso wenig greifen wie es die 1968er DDR Verfassung konnte.

Zum Anderen werden die folgenden Tatsachen ignoriert ( unabhängig von aller Propaganda und sonstigen Lügen sprechen die Fakten eine eindeutige Sprache ): es hat eine deballatio Deutschlands stattgefunden - das deutsche Volk wurde subjugiert: versklavt ( siehe zweifelsfreie Beweise: zB die Millionen Toten nach 1945 ! sowie die Rheinwiesenlager.de ! )
Ein subjugiertes Volk hat keinerlei Souveränität; ohne diese Souveränität ist es nicht möglich, das sich dieses Volk eine Verfassung geben kann ( weder als 1949er Gesamtdeutsche Verfassung, noch kann es einem Besatzerdiktat nach HLKO, genannt Grundgesetz, zustimmen oder dieses verweigern ) - daraus erwächst auch im Völkerrecht keine Rechtsfolgen.

Nur wenn vor dem Mai 1949 die Subjugation beendet worden wäre ( zB für die Ostgebiete ), wäre in diesen Gebieten die Verabschiedung der Verfassung möglich gewesen. Damit existiert nur eine Absichtserklärung ( letter of intent ).

Wir wissen, daß am 9. Juli 1951 England die Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland erklärte; 
am 13. Juli folgte Frankreich und am 19. Oktober die USA
In Folge dessen kam es 1954 zu den Pariser Verträge,
welche am 5. Mai 1955 in Kraft traten

Jedoch: mit all diesen Verträgen wurde die Subjugation des Volkes nicht beendet !

Ich gehe davon aus, daß diese Verträge einen separaten Rechtskreis eröffneten:
für die BRD Angestellten (im öffentlichen Dienst, Beamte, Politiker, .. Angehörige einer Gewerkschaftsverwaltung)
- wobei niemals vorgesehen war, daß dieser Rechtskreis für das deutsche versklavte Volk gelten sollte !
   - d.h. mit diesem hinterlistigen Deal / Trick fand eine beabsichtige, gezielte Spaltung des Volkes statt ( divide et impera ) - wobei sich diese "verbeamteten Privilegierten" einen gewissen "Freiraum" geschaffen haben und von der BRD Verwaltung in Eigeninteresse repräsentiert werden; siehe dazu für weitere Details die site Sachverwalter.

Für die Angestellten der BRD-Verwaltung bestehen alle von der BRD ausgehandelten Verträge weiterhin verbindlich fort, denn die BRD - nichts anderes, als eine sich selbst verwaltende Treuhand (für ihre "Mitglieder" - wobei gemäß der Spaltung die Zwangsmitglieder anders behandelt, sprich vertreten werden, als die Angestellten, die BRD Beamte) - vertritt scheinbar auch die Interessen ihrer Zwangsmitglieder - sog. Bürger oder Bewohner des Bundesgebietes gegenüber der Master - Treuhand, welche sie, die BRD "legitimierte". Die Master - Treuhand ist die sich selbst legitimierende UN / UNO !
 
Wir, das eigentliche deutsche Volk, habe keine Vertretung, weder eine legitime, noch eine illegitime !

Wir werden ( siehe dazu UN Charta - KAPITEL XI Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Artikel 73 ff sowie KAPITEL XII Das internationale Treuhandsystem Artikel 75 Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung
.. ) durch die UN Treuhand zwangsverwaltet, diese Aufgabe wurde an die SUB - Treuhand BRD abgegeben, welche sich vertraglich der UN ( 1973 ) und den Alliierten unterworfen hat. Die UNO hat diese Verwaltungs - Aufgabe also an die BRD delegiert und die, in dieses Vertragswerk eingebundenen BRD - Beamte, sind die ausführenden Organe.

4.) Recht und Gericht
- ohne legitime Gesetze ( siehe Thema Verfassung ) existiert kein Recht und kein Gericht, was Recht sprechen könnte
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Frage: kann die SUB - Treuhand BRD Verwaltung nach Völkerrecht und Menschrecht legitime Gerichte und gesetzliche Richter ( wie ausgeführt: ohne legitime Verfassung bzw. ohne legitime Gesetzbücher ) haben ?
NEIN, denn eine Treuhand ist kein Staat ! - nur ein Staat kann Staatsgerichte ( siehe DR GVG §15 ) haben; deshalb ist in der BRD der §15 des GVG gestrichen worden ! Der GG Artikel 101 gilt ebenso wie das Grundgesetz weiterhin - wie es auch immer nur FÜR DIE BRD ANGESTELLTEN gegolten hat ! - denn diese haben sich vertraglich auf das GG als Treuhandsatzung geeignet ( siehe zB Beamteneid ) ! - da diese Einigung Arbeitsvertraglich fixiert ( GG Art. 73ff ) ist, braucht es keine (separate) Angabe des Geltungsbereichs mehr im GG. Dasselbe gilt für die Bereinigungsgesetze - sie gelten ebenso wenig wie das GG für das deutsche Volk, sondern immer nur für die BRD Treuhandmitarbeiter.

Nun wird verständlich, wieso jede Gerichtsverhandlung die Eröffnung einer eigenen verdeckten Treuhand darstellt - denn zu nichts anderem ist eine Treuhandverwaltung fähig (berechtigt) - sie kann nichts anderes machen, denn sie ( dies gilt für jede der 193 Sub-Treuhandverwaltungen der MasterTreuhand UN / UNO ) hat keine darüber hinausgehenden Fähigkeiten oder Befugnisse ! - keine hatte jemals hoheitliche Befugnisse !

siehe dazu auch Treuhandverwaltung von meiner Site

Nun argumentieren sog. Richter und Staatsanwälte mit deutschen ( welches Deutschland und welche Verfassung liegt diesen Gesetzbüchern - siehe dazu auch das sog. BundesVERFASSUNGsgericht - zu Grunde ?) Gesetze, weshalb sie einen einsperren oder plündern. Frage: können oder dürfen sie überhaupt deutsches Recht (BGB, StPO,..) anwenden?
Kann eine Treuhand überhaupt nationales Recht ( evtl. bis auf vereinbarte Rechtsgrundsätze - hier besteht wieder die Gefahr durch Nutzung von Führerschein, €, Bankkonto, .. , daß dies im Sinne von konkludentem Handeln und damit als Einverständniserklärung gesehen wird ) anwenden ? - sicher nicht, denn wenn überhaupt, dann könnte max. internes Verwaltungsrecht ( und genauso wäre es auch auszuweisen ) vor einem hauseigenen Schiedsmann / Ombudsmann zur Anwendung kommen, wobei beide Parteien dem Schiedsmann / Ombudsmann zustimmen müssen und sich im Vorfeld einverstanden erklärt haben, sich dessen Beschlüssen zu beugen. Wenn von einem Richter im Sinne von MRK / EMRK die Rede sein soll, dann kann dieser nur in einem souveränen Staat gefunden werden - d.h. die (SUB-)Treuhand muß sich nach außen an eine übergeordnete Stelle mit hoheitlichen Rechten / Befugnissen wenden, denn nur dort können Richter & Staatsgerichte gefunden werden - aber nie innerhalb einer Treuhand ( mit ihrer Pflicht bzw. keine weitergehenden Möglichkeiten, als Treuhand{verwaltungs}recht anzuwenden).

Der sog. Richter nimmt die Rolle des Vollstreckers ein und der Staatsanwalt strebt die Rolle des Begünstigten anstelle des Treunehmers an, denn nur und ausschließlich der Staatsanwalt eröffnet die / jede verdeckten Treuhand {da beide als Staatsdiener zu sehen sind, sind sie sowieso Trustee´s} ! - damit ist dieser aber auch in der Situation, den unwissenden Bürger in die Rolle des zahlungspflichtigen Treunehmers zu zwingen, ansonsten werden ihm die Kosten der verdeckten Treuhand angelastet, welche er mit dem Verfahren (Raumkosten, Personalkosten, ..) sowie mit einer evtl. nicht erfolgreich umgesetzten Zielsetzung erzeugt; wenn er oft genug nicht erfolgreich war, hat er ein Existenzproblem ! In der Verhandlung ist vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn zwingend Identität zwischen dem "Beklagten" und dem Namen ( der legalen Person ) herzustellen - dies erfolgt durch das Platznehmen auf dem Delinquentenstuhl und einem einfach JA. Was passiert aber, wenn an diesem Platz nur eine beglaubigte Geburtsurkunde ( belegt die Geburt der staatlichen, legalen Person - bei dem der Staat Eigentümer des NAMENs ist ) liegt und der Mensch als Mediator ( Amicus curiae ) bei den Sitzplätzen für die Zeugen zu finden ist ( dort gehört der Amicus curiae auch hin !) ?

Jedoch wird bereits vor der Eröffnung des Verfahrens sog. konkludentes Handeln als Einverständniserklärung zur Teilnahme an dieser verdeckten Treuhand gewertet und der Treunehmer abkassiert ( HGB: kein Widerspruch zum Vertrag ist eine Einverständniserklärung ! ).
Für mich persönlich ist dies ein Handeln unter Vortäuschung falscher Tatsachen sowie ein Bruch des unabdingbaren Naturrechts von Treu & Glauben sowie der Sittlichkeit (siehe ius cogens: jeder Verstoß gegen das Naturrecht führt zu unheilbarer Nichtigkeit).

Dennoch, der sog. Richter ist und bleibt Angestellter der BRD Treuhand und ist damit NIEMALS unparteiischer Richter, denn er hat die Interessen der Treuhand zu vertreten; damit gilt: > nemo iudex in causa sua
no-one should be a judge in their own cause - keiner kann Richter in eigener Sache sein.
It is a principle of natural justice that no person can judge a case in which they have an interest.

Dieses Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht ist unantastbar und uneingeschränkt gültig.

Siehe pdf   - Ansonsten verweise ich auf meine Ausführungen zum Ius Naturale - dem Naturrecht !

Sowie zur Frage der Beendigung der Subjugation auf das Thema des eigenständigen Indigenats - siehe dazu ASGARD sowie die Internationalen Pakte:
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte  Vom 19.Dezember 1966 BGBI. 1973 II S. 1570
sowie
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973 II S. 1534)
Teil I Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei
über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel
verfügen, ..
Teil II Artikel 2
(1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, die in diesem Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie
allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen ohne
Unterschied .. zu gewährleisten.

und die Ting Gemeinschaft
 


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