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Warum
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Warum haben wir den gregorianischen Kalendern, welcher kein Mondkalender ist, dennoch von Monaten spricht.
Wenn wir von 4 Wochen für einen Zyklus ausgehen und 4 Wochen für einen Monat stehen, dann entsprechen unsere 52 Wochen / Jahr 13 Monate á 4 Wochen ! - die Maya hatten einen 13 Monatskalender - wieso die christianisierte Welt nicht ? - kann dies einen uns unbekannten Hintergrund haben und nicht nur Unwissenheit ? => anbei eine Idee Volker´s vom 31.12.11


Grundlage für unsere Handlungen
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Dinge, welche mit Menschen in Zusammenhang stehen, haben immer eine "Grundlage"
- so ist der Glaube eine Grundlage für Kreuzzüge
- so ist die Gemeinschaft von Menschen die entscheidende Grundlage, dass ein Staat gebildet werden kann
- so sind Rechts(philosophische)ansätze die Grundlage für das Miteinander - Leben
- so sind internationale Verträge die Grundlage für ein friedvolles Zusammenleben

1.) jede Rechtsgrundlage beginnt mit dem Rechtsphilosophischeransatz: Naturrecht
2.) aus dem Naturrecht leitet sich das Völkerrecht ab
     das Naturrecht im Völkerrecht bzw. das Völkerrecht als Solches spiegelt sich
     in verschiedenen Konventionen wieder
     - haager_landkriegsordnung.
     - Menschenrechte

1.) Rechtsphilosophischeransatz: Naturrecht

Das Naturrecht - jus naturale
Das Naturrecht selbst ist eine Ableitung der göttlichen, universellen Ordnung und stellt damit die über­geordnete Instanz
zu jedem sog. positivem ( juris­tischen ) Recht dar. Säkularisiert ist damit das Natur­recht (
Lehre der primären Rechtsprinzipien) das überpositive Recht und damit die höchste Rechtsnorm => übergeordnetes Rechtssystem, überpositives Recht der ewigen Ordnung - Recht auf: Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und das Streben nach Glückseligkeit

Ius cogens (lat.: zwingendes Recht) ist der Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen werden darf und ist damit für alle zwingendes Völkerrecht (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge Art. 53 und Art. 64 die Grundsätze von Treu und Glauben sowie des allgemein anerkannten Rechtsgrundsatzes pacta sunt servanda).


2.) Völkerrecht
     das Naturrecht im Völkerrecht:
www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm        Reichsgesetzblatt, 1910, Nr. 2, S. 132ff.
Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907

HLKO   Zweites Kapitel: Kriegsgefangene               Artikel 4
Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder der Abteilungen, die sie gefangen genommen haben. Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden.

Was geschah jedoch mit 800.000 Deutschen auf den Rheinwiesen
Die USA braucht nicht für solche Kriegsverbrechen zu sühnen
http://www.rheinwiesenlager.de/voelkerrechte.htm

Fünftes Kapitel: Waffenstillstand            Artikel 36
Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jeder­zeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, ...
Da Deutschland keine Friedensvertrag hat, kann man wohl nur von einem Waffenstillstand mit unbestimmter Dauer ausgehen
 

Dritter Abschnitt: Militärische Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiet        Artikel 43
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Auf diesem Artikel beruht das Grundgesetz für die BRD,
welche deshalb nur ein Verwaltungsgesetz aber niemals eine Verfassung ist ( sein kann ).

Artikel 45
Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.

Nachdem es weder einen Friedensvertrag noch eine Verfassung in der BRD gibt, existiert auch keinerlei Souveränität oder Staatshoheit
Ohne hoheitliche Befugnisse, existiert kein Staat, ohne Staat keine Staatsbeamten ( also weder Amtspersonen, noch Richter etc. ) oder gar eine Staatsbürgerschaft

Aus diesem Grunde kann es auch kein Staatsheer - genannt Bundeswehr - geben.
Damit wird jeder sog. Soldat der Bundeswehr zu einem Freischärler / Partisanen und darf ohne staats- oder völkerrechtliche Konsequenzen quasi gleich einem Vogelfreien erschossen werden.
Faktisch schwören deutsche Soldaten der Besetzungsmacht (  = USA ) widerrechtlich den Treueid.
Dennoch haftet jeder sog. Soldat der Bundeswehr privatrechtlich für jede seiner Handlungen !

Artikel 46
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Artikel 47
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

Seit Jahren läuft - nicht nur in der BRD, sondern in allen Staaten, denen die USA in einem der Weltkriege geholfen hat bzw. in den meisten Ländern, welche sie in den 200 Kriegen seit dem Ende des 2. Weltkrieges mit Krieg überzogen hat - die Enteignung der Menschen - mit Hilfe sog. Beamter und der Einzug aller Werte einschließlich Grund und Boden.

Artikel 50
Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, ...

Es steht völlig außer Frage, dass unsere sog. Abgeordneten, Politiker, Diplomaten, ... Verwalter / Treuhänder der Besatzungsmacht sind. Jede Wahl ist schon wegen dem Verstoß gegen das GG durch die Einführung des Listenwahlrechts 1956 ungültig - aber das spielst sowieso keine Rolle.
Die BRD Finanzagentur GmbH teilt mit, dass ihre sog. Finanzgeschäfte für das BRD Amt für Finanzen durch den BiP ( Brutto Inlandsprodukt ) gedeckt ist und nicht durch die 25000 Euro GmbH Einlage - dadurch soll jeder einzelne Bürger für seine Enteignung auch noch haften !

Artikel 52
Naturalleistungen und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Einwohnern nur für die Bedürfnisse des Besetzungsheers gefordert werden. Sie müssen im Verhältnisse zu den Hilfsquellen des Landes stehen und solcher Art sein, daß sie nicht für die Bevölkerung die Verpflichtung enthalten, an Kriegsunternehmungen gegen ihr Vaterland teilzunehmen.

Da wir nur von einem Waffenstillstand ausgehen können, befinden wir uns nach wie vor im Kriegszustand. Enteignung durch Gerichte, OGV,

... und andere Verbrechen stehen im Widerspruch zu obigem Artikel.

Artikel 55
Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.

Chef der Verwalter der Besatzungsmacht ist A. Merkel
Unsere Wälder werden abgeholzt, die Straßen immer schlechter, die Landwirtschaft ruiniert, ...
Das Handeln unserer sog. gewählten Regierung ( welche unter Lügen und Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolgte und auch aus diesen zusätzlichen Gründen niemals Gültigkeit erlangen kann ) widerspricht vollkommen diesem Artikel und dürfte damit sogar Hochverrat darstellen.

 

Dabei hat uns Rußland mehrfach den Frieden angeboten, welchen K. Adenauer, ... ablehnten

 

Menschenrechte

Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Der EMRK hat bewiesen, dass die BRD kein Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist. Daher gibt es weder Recht, noch Gerechtigkeit und auch keinen gesetzlichen Richter  


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