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> Vertrag und Vertragsrecht
>
Thomas Hobbes
   < legitimiert in „Leviathan“ den Staat auf Basis eines Gesellschaftsvertrages
>
Situation in der BRD
  < eine Annahme dieses Grundgesetzes durch das Volk war nicht vorgesehen
    damit ist kein Gesellschaftsvertrag ! - es entfaltet keine Bindewirkung zwischen Staat und Volk
> Baron de Montesquieu, auf den das Prinzip der Gewaltenteilung
> Jean-Jacques Rousseau Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes
> Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) Identitätstheorie
>
Jean-Jacques Rousseau Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundsätze des Staatsrechtes 4. Kapitel  Sklaverei
> Das deutsche Grundgesetz - weder Verfassung noch Gesellschaftsvertrag
> Identitätspolitik

Zur Frage eines Gesellschaftsvertrag
 bedarf es erst einmal einer Klärung: Staat und Gesellschaft
        => Mensch <=> Menschenbild - das Individuum

Was ist der Mensch ?
laut BGB §1 "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der
Geburt." - erklärende  Randnotiz im Palandt zum BGB §1:   Randnotiz zu rechtsfähig 
             Eine weitere Randnotiz im Palandt zum BGB §1:   Randnotiz zu Tod

Also: zuerst muß Klarheit und Einigkeit über die Vertragspartner herrschen
- dafür muß die jeweilige
Identität (die Übereinstimmung der personenbezogenen Daten mit einer natürlichen Person) zuverlässig festgestellt worden sein ( siehe jede Ger.verhandlg ).
 

Hinweis: ein Rechtssubjekt ist direkt Träger (Inhaber) von Rechten, im Gegensatz zu Rechtsobjekt.
             Dank an Erwin, die ursprüngliche, kaiserliche Definition des BGB §1

Dennoch fällt auch eine Art von Mixen von Personen und Menschen auf: §1 I. Rechtsfähigkeit des Menschen ...
Im ersten Abschnitt steht zu Personen, daß sie Subjekte von Rechten und Pflichten sind ..
Es heißt aber eben nicht (zwingend), daß - obwohl Personen Träger (Inhaber) von Rechten und Pflichten sind - sie, die Personen eine Rechtsfähigkeit (gleich) wie der Menschen inne haben !! Man nehme nur das Bsp. einer juristischen Person - GmbH - dieses künstliche Konstrukt ist durch das GmbH Gesetz in Rechte und Pflichten eingebunden - sie braucht aber den Geschäftführer für die Handlungsfähigkeit ( denn der Geschäftführer als Mensch kann hören, sehen, reden, denken, .. ).
 

Vertrag und Vertragsrecht: Ein Vertrag regelt durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung und wird freiwillig zwischen den Parteien geschlossen; daher ist eine stillschweigende Übereinkunft unmöglich. Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.
Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung muss von den Vertragsparteien im gleichen Sinne verstanden werden. Deshalb sind auch Täuschungen der anderen Partei über das Vereinbarte unzulässig ( BVerfGE zum GG Art 105 und dass ein Steuerzahler stillschweigend angenommen wird - nach int. Vertragsrecht kann man eine stillschweigende Übereinkunft nur als arglistige Täuschung ansehen ).
Die Selbstverpflichtung durch Versprechen setzt voraus, dass die betreffende Partei bezüglich des Vertragsgegenstandes mündig ist und für sich selber sprechen und entscheiden kann und darf. Siehe dazu die von der BRD geschaffene juristische Person ( im Gegensatz zu BGB §1 ) - wodurch eine Personenstandserklärung notwendig wird, wobei eine juristische Person  weder für sich selber sprechen noch entscheiden kann !
Jede Partei muss außerdem grundsätzlich befähigt und berechtigt sein, wie versprochen zu handeln. Insofern müssen die Parteien entsprechend autonom und verfügungsberechtigt sein.
<< der BRD wurde von mir willentlich keine Verfügungsberechtigung erteilt - von Ihnen ?

Thomas Hobbes engl. Philosoph 1588 – 1679 legitimiert in seinem Werk „Leviathan“ den Staat auf Basis eines Gesellschaftsvertrages; in seiner Staatsphilosophie ging Hobbes vom Naturzustand einerseits und vom Staatsvertrag andererseits aus.
Wir wissen ohne Volk kein Staat !
- das Volk ist mehr als nur ein Haufen Leibeigener. Bei jedem Staat und Gesellschaftsvertrag sind immer zu berücksichtigen: kein Gesetz ohne legale Verfassung (regelt alle Rechte & Pflichten) - verabschiedet durch das Volk, nachdem eine Nationalversammlung diese erarbeitet hat.

Situation in der BRD - in dem offiziell noch geltenden Grundgesetz ( als "Verfassung deklariert" ) steht
Artikel 144 [Annahme des Grundgesetzes]
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretung in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.


Artikel 23 [Europäische Union, Mitwirkung von Bund und Ländern]
< es sind keine deutschen Länder im Artikel 23 genannt - in welchen gilt es also ?
< dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretung - diese ist jedoch von den Alliierten
eingesetzt und damit nicht vom Volk legitimiert - es existierte also zu keiner Zeit eine Volksvertretung

Artikel 145 [Inkrafttretung durch Verkündigung]
(1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.
(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.


< eine Annahme dieses Grundgesetzes durch das Volk war nicht vorgesehen
   damit ist kein Gesellschaftsvertrag ! - es entfaltet keine Bindewirkung zwischen Staat und Volk

Situation in der BRD
3.1. im GG festgelegte Gewaltenteilung auf 3 unabhängige Gewalten: Legislative, Exekutive und Judikative - dieses bzw. das GG ist die Basis eines jeden Gesellschaftsvertrages zwischen BRD und den dt. Bürgern. Jeder einzelne GG Verstoß ist ein Vertragsverstoß und muss zur Auflösung des Gesellschaftsvertrages durch den Bürger führen, denn die BRD ist bereits min. 1x Vertragsbrüchig geworden ( nicht Einführung der 3 Gewalten seit 1949 ).

Baron de Montesquieu, auf den das Prinzip der Gewaltenteilung zurückgeht, spricht von der „Verteilung der drei Gewalten“. Ziel sei es, durch Machtbegrenzung dem Missbrauch der Macht vorzubeugen. Macht steht gegen Macht: „Damit niemand die Macht missbrauchen kann, muss, durch die Anordnung der Dinge, die Macht der Macht Einhalt gebieten.
Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft alle drei Gewalten ausübte.
1748 Das Buch Vom Geist der Gesetze von Charles de Secondat, Baron de Montesquieu : „Ein Staat kann so aufgebaut werden, dass niemand gezwungen ist, etwas zu tun, wozu er nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist, und niemand gezwungen ist, etwas zu unterlassen, was das Gesetz gestattet.“ – Ebd. Buch 11, Kap. 4
Die Freiheit als Bürgerrecht sei dann gegeben, wenn der staatliche Zwang ausschließlich auf die Gesetze beschränkt wird. Wenn der Staat nur noch den gesellschaftlich unbedingt notwendigen Zwang ausübt < dieses fällt heute unter das Subsidiaritätsprinzip, welches auch in der EU gilt>, ist die maximal mögliche bürgerliche Freiheit gegeben.
Die erste Bedingung für bürgerliche Freiheit ist also, dass die Regierenden an Gesetze gebunden werden. Die zweite Bedingung aber ist, den Regierenden auch die Macht über die Gesetze zu nehmen. "Es wäre nämlich zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte" (Ebd. Kap. 6), dass also die Willkürakte der Herrschenden zwar in Gesetze gekleidet werden, doch trotzdem Willkürakte sind. Deshalb müssen die Befugnis getrennt werden

Der Gesellschaftsvertrag
1762 - Jean-Jacques Rousseau Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes
fr.: Du Contract Social ou Principes du Droit Politique
=> Für Rousseau konnte die alleinige Grundlage legitimer politischer Macht nur der allgemeine Wille (volonté générale) sein, welcher immer auf das Gemeinwohl abzielt.

Rousseaus Werk geht von drei Grundannahmen aus:
1. Wie der Titel bereits ankündigt, Voraussetzung der menschlichen Gemeinschaft ist
    – im Gegensatz zum Menschen im Naturzustand – ein Vertrag.
2. Grundlage dieses Vertrages ist der 'Gemeinwille' , der nicht der Summe der Einzelinteressen
    entspricht, sondern absolut ist. Er geht von allen aus und zielt auf das Wohl aller.
    Gemeinwille und Gerechtigkeit fallen bei Rousseau zusammen.
    Sie haben ihren gemeinsamen Ursprung in der Vernunft und beruhen auf Gegenseitigkeit.
3. Alle ordnen sich diesem Vertrag freiwillig unter.
    Da der Gemeinwille unfehlbar ist, ist die freiwillige Zustimmung aller selbstverständlich.

Rousseau baute sein Gemeinwesen auf das Prinzip der universellen Richtigkeit, die da heißt volonté générale. Sie besitzt ihre Gültigkeit jenseits von Rechten und Privilegien. Rousseaus Ansatz identitärer Demokratie ist dem Repräsentationsprinzip angelsächsischer Demokratie - Theorien diametral entgegengesetzt. Geht es bei Rousseau um den allgemeinen Willen, hinter dem sich die Vorstellung verbirgt, dass es ein Gemeinwohl gäbe, was allen Mitgliedern der Gesellschaft gleichermaßen dienlich sei ( siehe TING / THING ), so ist die moderne Auffassung von Demokratie diesem Gedanken insofern entgegengesetzt, als es hier um ein Verständnis von Demokratie im Sinne konkurrierender Auffassungen und Interessen geht.

Der Gesellschaftsvertrag ist grundlegende Voraussetzung:
Eine Menge von Menschen, bis dato im sog. Naturzustand verweilend, schließt sich, da die Vorteile hierfür überwiegen, zu einer Gemeinschaft zusammen, indem sie ihre natürliche Freiheit, die sie bis dahin hatten, aufgeben zugunsten einer gesellschaftlichen Ordnung.
Der Gesellschaftsvertrag bedeutet letztlich "die völlige Entäußerung jedes Mitglieds mit allen seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzes". Es entsteht eine öffentliche Person ( Republik oder staatliche Körperschaft ).
Diese Gemeinschaft stellt ein untrennbares Ganzes dar.
Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft verpflichtet sich in zweierlei Hinsicht: Zum einen als Glied des Souveräns gegenüber dem Einzelnen und zum anderen als Glied des Staates gegenüber dem Souverän.
Der Souverän stellt eine Körperschaft dar, in der keines seiner Glieder verletzt werden kann, ohne dass diese selbst damit angegriffen wird, ebenso kann die Körperschaft nicht angegriffen werden, ohne dass ihre Mitglieder dies spüren würden. Das bedeutet, dass so kein der Körperschaft widersprechendes Interesse bestehen kann.
Rousseau zur bürgerlichen Freiheit, "die durch den Gemeinwillen begrenzt ist, und den Besitz" (Besitznahme definiert Rousseau mit den entsprechenden Ausführungen von Locke: 1. Das in Besitz zu nehmende Gebiet ist nicht bereits bewohnt, 2. man nimmt nur soviel, wie man zum Unterhalt braucht und 3. man ergreift durch Arbeit und Anbau Besitz von dem Gebiet - zumal dies der einzige Ausweis von Eigentum ist). Gemäß Rousseau entsteht das Eigentumsrecht an dinglichem Besitz mit Einführung des Gesellschaftsvertrages : Mit dem Erhalt der bürgerlichen Freiheit erhält der Mensch ein Recht an allem, was er besitzt, der Verlust der natürlichen Freiheit bedeutet den Verlust des damit verbundenen Rechts an allem, was er begehrt und bekommen kann; erklärt dies, wieso der künstlich geschaffene und weiterhin andauernde Zustand des c.d.m. für die Deutschen besteht, sowie dass alle vom Volk geschaffenen und verabschiedeten Verfassungen seit ca. 200 Jahren nur auf dem Papier "existieren" ?

Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) Identitätstheorie
- der gesellschaftliche Wille darf kein anderer sein als der des natürlich freien Menschen; es muss eine Identität von Einzelwillen und Gemeinwillen bestehen. Das Ziel einer idealen Gesellschaft sei darum die Vereinigung von Einzelinteressen zum Gemeinwillen.
Dadurch wird der Unterschied zwischen Herrschenden und Beherrschten (Volk) aufgehoben
- Intention: die vollkommene Volkssouveränität (Volksherrschaft).
Die Identitätstheorie Rousseaus formuliert das Ideal freier und gleicher Bürger, die in Volksversammlungen über die Belange der Gemeinschaft abstimmen, ohne dieses Stimmrecht an repräsentative Vertretungskörperschaften zu delegieren. Über die Summe der Einzelinteressen (volonté de tous) hinaus soll in diesem Prozess der freiwilligen Übereinkunft der Gemeinwillen (volonté générale) extrahiert und offenbar werden ( gebunden: an eine homogene Gesellschaft mit einer bewussten Erziehung zur Staatsbürgertugend).

Jean-Jacques Rousseau entwickelte die Idee der Volkssouveränität in seiner staatstheoretischen Contrat social (Gesellschaftsvertrag) 1762. Die Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.
Die demokratische Anwendung des Volkssouveränitätsprinzips bestehe nicht in einer Durchsetzung des Willkürwillens der Mehrheit, sondern in der Achtung der Rechte einzelner und der gesellschaftlichen Minderheiten und Gruppen < Konsens = Thing >.

Ist die Staatsgewalt an eine Verfassung gebunden, so bezeichnet man sie als pouvoir constitué, als „verfasste Gewalt“. Eine Verfassung entsteht kraft verfassunggebender Gewalt, kraft des pouvoir constituant. Im demokratischen Verfassungsstaat ist die verfassungsgebende Gewalt ein unveräußerliches Recht des Volkes < wäre dies in Dtl. / dem DR / der BRD oder der DDR angewandtes Recht, lebten wir nach der Paulskirchenverfassung vom März 1849 ( wären wir nicht subjugiert, dann wäre die deutsche Verfassung vom 30. Mai 1949 ein guter Einstiegspunkt ) - dies wurde den Deutschen immer gewaltsam verweigert.
Eine  Verfassung und die daraus entspringende Staatsgewalt kann durch das Prinzip der Volkssouveränität legitimiert sein / werden.
In freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaaten westlicher Prägung müßten sich die staatlichen Institutionen durch eine als „checks and balances“ bezeichnete dreifache Gewaltenteilung auszeichnen, so dass von der verfassten Staatsgewalt nicht nur im Singular, sondern auch im Plural als pouvoir constitués, als „verfasste Staatsgewalten“, gesprochen werden kann. Bei der klassischen Dreiteilung staatlicher Gewalt, auch Trias politica genannt, unterscheidet man gesetzgebende Gewalt, ausführende Gewalt und richterliche Gewalt. Diese drei Staatsgewalten hätten die Pflicht, sich gegenseitig zu kontrollieren und sich durch weitreichende Verschränkungen gegenseitig zu bremsen sowie ihre Machtpositionen untereinander auszutarieren: Eine Konzentration staatlicher Gewalt in einer Hand soll auf diese Weise verhindert werden.
=> trotz GG Art 20.2 ist die Volkssouveränität nur Makulatur: GG II. Der Bund und die Länder
Artikel 20 [Staatliche Grundordnung; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
<< exklusive und uneingeschränkte Volkssouveränität
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe
der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
<< besondere Organe, jedoch sind die Gewalten nicht dreigeteilt (rein politische Richter)!
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
<< verfassungsmäßige Ordnung - unmöglich, da es keine Verfassung gibt, welche anzuwenden wäre, sondern nur ein GG welches nach HLKO Art. 43 entstand / auf oktroyiert wurde

Aus rein theoretischer, jedoch in der Praxis nicht einforderbarer rechtspositivistischer Sicht gibt es nach geltendem deutschem Verfassungsrecht kein deutsches Recht, das dem Zugriff des deutschen Souveräns – des Volkes – entzogen wäre - siehe deshalb sei die deutsche Demokratie eine rein repräsentative Demokratie. In einem freien Staat soll jeder Mensch, durch sich selbst regiert werden: daher muß das Volk als Gesamtkörper die legislative Befugnis innehaben.

Jean-Jacques Rousseau Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundsätze des Staatsrechtes

 4. Kapitel  Sklaverei

"Wenn ein einzelner", sagt Grotius, "seine Freiheit veräußert und sich zum Sklaven eines Herrn machen kann, weshalb sollte dann nicht auch ein ganzes Volk die seinige veräußern und sich einem Könige unterwerfen können?"
Sogar wenn ein jeder sich selbst veräußern könnte, kann er doch nicht seine Kinder veräußern; sie werden als Menschen und als Freie geboren; ihre Freiheit gehört ihnen, und sie allein besitzen das Recht, über dieselbe zu verfügen. Vor ihrem Erwachsenwerden kann der Vater in ihrem Namen zum Zwecke ihres Wohlbefindens Bestimmungen treffen
Auf seine Freiheit verzichten, heißt auf seine Menschsein, auf seine Rechte und auch auf seine Pflichten zu verzichten. Eine solche Entsagung ist mit dem Menschen unvereinbar, und man entzieht, wenn man ihm, seinem Willen, alle seine Freiheit nimmt, seinen Handlungen allen sittlichen Wert.
Jeder Kriegsstand geht um Eigentum, nicht die Verhältnisse zwischen den Menschen begründen den Krieg. Privatkriege oder der kriegerische Kampf von Mann gegen Mann sind daher unmöglich. Der Krieg ist demnach kein Verhältnis eines Menschen zum andern, sondern das Verhältnis eines Staates zum andern, bei dem die einzelnen Individuen nur zufällig Feinde sind.
Ein gerechter Fürst Sogar bemächtigt sich auch mitten im Kriege im Feindeslande wohl allen Staatseigentums, aber er verschont die Person und das Vermögen der einzelnen, er achtet ihre Rechte, wie die seinigen gegründet sind.

"Ein Volk", sagt Grotius, "kann sich an einen König verschenken". Nach ihm ist also ein Volk schon ein Volk, bevor es sich an einen König verschenkt. Was würde dann, sollte die Wahl nicht einstimmig ausfallen etwa für die Minorität die Verpflichtung erwachsen, sich der Wahl der Majorität zu unterwerfen? Und woher besäßen hundert, die sich einen Herrn wünschen, das Recht, für zehn, die sich keinen wünschen, mit zu stimmen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist bereits eine Sache des Übereinkommens / eines Gesellschaftspaktes und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus.

 In wie große die Anzahl auch einzelner Menschen auch sei und von einem Einzelnen durch Abhängigkeiten unterjocht werden, so sehe ich dabei doch immer nur einen einzigen Herrn und seine Sklaven, aber ich erblicke darin niemals ein Volk und sein Oberhaupt; das Recht der Sklaverei ist immer nichtig, nicht allein weil es ungesetzmäßig, sondern auch weil es sinnlos und bedeutungslos ist. Die Worte "Sklave" und "Recht" stehen im Widerspruche; sie heben sich gegenseitig auf: soll eine willkürliche Regierung rechtmäßig sein, müsste das Volk jederzeit das Recht besitzen, sie anzunehmen oder verwerfen.

Das deutsche Grundgesetz - weder Verfassung noch Gesellschaftsvertrag
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Zitat aus Das deutsche Grundgesetz - Ein Provisorium wird 60 Jahre alt bearbeitet von Christian Kolle
"Am 1. September 1948 trat der parlamentarische Rat im Auftrag der drei Militärgouverneure der westlichen Besatzungsmächte zusammen" Siegfried Schomisch Mai 2009 GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften Lennéstr. 30, 53113 Bonn, Tel.: (0228)2281-0


[12-L] Gabriel, Karl; Große Kracht, Hermann-Josef (Hrsg.): Brauchen wir einen neuen Gesellschaftsvertrag?, Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss. 2005, 210 S., ISBN: 3-531-14766-8 (Standort: UB Bonn(5)-2006-1262) "Das Konzept des Gesellschaftsvertrags gehört seit langem zum Grundbestand der normativen Selbstwahrnehmung moderner Gesellschaften."

Man achte bitte auf die Details:
Parlamentarischer Rat und nicht Nationalversammlung !
Dieser Parlamentarische Rat hat das GG beschlossen, unter Ausschluß des Volkes
- damit weder Verfassung noch Gesellschaftsvertrag

Auftrag ( alternativ kann man auch Mandat mit identischer Bedeutung sagen ) kam also von
den Alliierten => Auftrag- oder Mandatgeber sind damit die Feinde / Feindstaaten des
deutschen Volkes.
Das GG wurde verkündet = ausgerufen, war aber KEIN Teil eines (Staats-)Gründungsaktes !

Im Original vom Mai 1949 ist noch auf der Seite 6 zu lesen .. es gibt nur eine westdeutsche
BRepublik in Deutschland.
Die BR ist weder Deutschland noch Gesamt-Deutschland, sondern hat sich hier nur wie eine
Made im Speck breit gemacht, um alle Lebenskraft auf dem deutsche Volk zu ziehen / auszu-
saugen ( Bram Stocker ).
Auch beweist diese S. 6 die realisierte dismembratio => www.dismembratio.de
Die Folge einer dismembratio ist die debellatio, das Erlöschen des Völkerrechtssubjektes.

die BpB spricht von einem Referendum - als Teil eines verfassungsgebenden Prozesses,
welchen es in der BR nie gab. Gemäß Carlo Schmitt gab es keinen neuen Staat, nur eine
Treuhandverwaltung (West), welche die BR zusammen mit dem GG verkündete.
Wiederum die dismembratio, wobei die Ostgebiete unerwähnt bleiben:
Sudentendeutschland ( Benischdekrete ), polnisch verwaltet ( Danzig ), russisch verwaltet
( Königsberg => Kaliningrad ).

Man sieht also - Das Grundgesetz, auf dem Artikel 43 der Internationalen Übereinkunft betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs beruhend ist keine Verfassung .... ein Grundgesetz ist niemals eine Verfassung

Theodor Schweisfurth. geboren 1937 verfaßte in seinem Buch Völkerrecht von 2006 unter Völkerrechtssubjekt
V. Scheinstaaten
Rn 95 Scheinstaaten, im politischen Sprachgebrauch auch "Puppenstaaten" oder "Marionettenstaaten" genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt. So erklärte Japan die von ihm 1931 besetzte Mandschurei im Nordosten Chinas am 18.2.1932 zum unabhängigen Staat MandschukuoS1; während des Zweiten Weltkrieges etablierte das Deutsche Reich die Slowakei und Kroatien. Diese Gebilde bezeichnen VerdrosstSimma als,, scheinsouveräne Staaten", denn sie seien "mangels des Merkmals der Unabhängigkeit keine souveränen Staaten i. S. des VR" gewesen. Da es aber der von diesen Gebilden ausgeübten Hoheitsgewalt schon an der Aussicht auf Dauerhaftigkeit mangelte, waren es überhaupt keine Staaten. Man sollte sie daher besser als Scheinstaaten bezeichnen.

VI. Total besetzte Staaten
Rn 96 Der rechtliche Status Deutschlands ab 1945 gibt Anlaß, innerhalb der hier behandelten Gruppe der nichtsouveränen Staaten auch total besetzte Staaten anzuführen. Total besetzte Staaten können in den Zustand der Handlungsunfähigkeit und des Verlustes ihrer Unabhängigkeit verfallen. Deutschland bot dafür ein Exempel.

Mit der Ausrufung des Grundgesetzes wurde der Schein- oder Vasallenstaat Bundesrepublik geboren

Durch das Abhängigkeitsverhältnisse zu den Alliierten, welche mittels Bombenterror etc. den Genozid am deutschen Volke durchführen wollten. Worin unterscheiden sie sich vom Protektorat ? - denn dem Protektorat ähnelt das Vasallen- oder Suzeränitätsverhältnis
http://de.wikipedia.org/wiki/Vasall         Ein Vasall (lat. vassus „Knecht“) war ein Herr, der sich freiwillig als Gefolgsmann in den Dienst eines anderen Herren stellte und sich diesem für bestimmte militärische oder diplomatische Dienstleistungen verpflichtete.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vasallenstaat          Ein Satellitenstaat oder Vasallenstaat ist eine Bezeichnung für einen Staat, der sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem größeren, insbesondere einer Großmacht, befindet. Häufig sind Satellitenstaaten nur formal unabhängig und werden politisch vom stärkeren Staat dominiert. Die Deutsche Demokratische Republik wurde dabei beschrieben als ein „Satellitenstaat, der im Kern auf der Präsenz des sowjetischen Militärs beruhte“, und dass die DDR als Satellitenstaat der Sowjetunion von dieser ihre eigene Souveränität habe ableiten müssen. Die DDR galt aber auch vor dem Hintergrund ihrer Anerkennung als UNO-Mitglied 1973 für den Westen „nach wie vor als Satellitenstaat der Sowjetunion“. die USA die DDR bereits seit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 „erstmals als sowjetischen Satellitenstaat begriffen“ (Christian M. Ostermann, in: ibid., S. 169 f.).

Im antiken Rom sprach man (analog...) von Klientelstaaten, diese standen unter Kontrolle des Imperium Romanum und verfügten nur über eingeschränkte Souveränität. Der König oder die Königin eines Klientelstaates (rex socius) durfte keine eigene Außenpolitik betreiben, war aber verpflichtet, dem Römischen Reich im Krieg Beistand zu leisten. <= siehe Bundeswehr: wenn die NATO ruft, kommt sie angerannt.
Klientelkönige mussten die Nachfolgeregelung durch Rom genehmigen lassen. Auch das Münzrecht der Klientelstaaten war eingeschränkt ; in Einzelfällen waren die Klientelkönige tributpflichtig. <= die DM wurde in USA gedruckt und dem deutschen Volk aufgedrückt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Suzer%C3%A4nit%C3%A4t
Als Suzeränität wurde Jahrhunderts eine machtpolitische Staatenverbindung bezeichnet, in der ein Staat (Suzerän, Oberstaat) wichtige Befugnisse eines anderen souveränen Staates (Unterstaat) ausübt, meist Militär- und Außenpolitik, und dafür im Gegenzug die Verpflichtung zu dessen Schutz übernimmt. Die Suzeränität wies starke Ähnlichkeit zum Protektoratsverhältnis auf. <= das Grundgesetz hat seinen Ursprung bei den Alliierten
Eine historische Definition für Suzeränität lautet: “[S]uzerainty” is a term applied to certain international relations between two sovereign States whereby one, whilst retaining a more or less limited sovereignty, acknowledges the supremacy of the other. Das Verhältnis der beiden Staaten zueinander war von einer faktischen Überlegenheit des Oberstaates gekennzeichnet, die es ihm ermöglichte, die Befugnis des Unterstaates zur eigenen Wahrnehmung der inneren Angelegenheiten von einer Erlaubnis abhängig zu machen. Entwickelt wurde diese Rechtsfigur zur Beschreibung der Abhängigkeit Indiens vom Vereinigten Königreich.



Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 III. Deutschland "das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, ..“ – daher blieben die NS Richter im Amt (BGH Persilschein-Urteil ´56), damit das deutsche Volk unter der richterlichen und Exekutivgewalt dasselbe Leid erlebt, wie diejenigen, welche durch dieselben Richter ermordet wurden.
Ist es die Aufgabe der bundesrep. Fremdverwaltung das subjugierte Volk für NS Verbrechen leiden zu lassen?
Eine Erklärung der Wehrlosigkeit aller Deutschen gegen BR Unrecht durch Jugendamt, ihre Beamte etc.

Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 III. 16. "Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.“
Und was für eine Funktion haben dann die Bundes-/Landtagswahlen?

Aus o.g. Fakten - inkl. > 16. < - folgt das sog. bundesrepublikanische Recht dem vorgegebenen Ziel einer ausschließlich autokratischen, fiktiv - demokratischen Regierung als „Ausdruck“ der friedlichen fiduciarischen Besetzung der 3 Mächte - und dies ununterbrochen seit 1949.

Sowohl die bundesdeutsche Historie, wie auch Ihr Aufbau zeigt, daß ein BVerfGG Artikel 31, im Widerspruch zu jeder staatsrechtlichen Pflicht der Gewaltenteilung steht, da es BVerfGE ( ohne GVG §15 ) Gesetzeskraft verleihen soll - siehe dazu als Bsp. 2 BVF 1 / 73, in welchem von einem Fortbestand des Deutschen Reichs - mit Gesetzeskraft durch den BVerfGG Artikel 31 - ausgegangen wird, welches nur handlungsunfähig sei.

In der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin "Potsdamer Abkommen" vom 2. August 1945" Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden." ebenso wie die Rede Ihres Carlo Schmitt vor dem Parlamentarischen Rat im September 1948 läßt nur den einen Schluß zu, daß es sich bei der Bundesrepublik um eine Verwaltung aber keinen Staat im Sinne eines originären Völkerrechtssubjektes handelt - damit kann sie auch kein Verfassungsstaat und somit auch kein Rechtsstaat sein.
Logischerweise müßten nach dem 2 BvF 1 / 73 alle diplomatischen Beziehungen mit einem handlungsunfähigen Deutschen Reich aufgenommen werden - welches jedoch in Folge des Kondominiums mit anschließender Dismembratio debelliert wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_nocet        Falsa demonstratio non nocet bedeutet eine falsche Bezeichnung schadet nicht. D.h. für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages oder einer Willenserklärung ist es unschädlich, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe wollen aber falsch bezeichnen, bzw. wenn der Erklärende seinen Willen unrichtig zum Ausdruck gebracht hat, aber der Erklärungsempfänger dies erkennt oder erkennen muss.

Im 2 BVF 1 / 73, wird von einem handlungsunfähigen DR ausgegangen. Wir aber wissen, daß mehrfache Debellatio vorliegt, denn eine Debellatio ist immer die Folge, nie die ursächliche Handlung:
1. Debellatio: Verhaftung Regierung Dönitz am 25.5.1945
2. Debellatio: Kondominium (gemeinsame Herrschaft der Alliierten über Dtl.)
3.Debellatio: dismembratio - zerteilen Deutschlands in viele Einzelteile
                   ( UN / UNO amerikanisch besetzte BR in D, DDR, polnisch, russisch besetzte Gebiete, etc. )
Natürlich ist ein debelliertes Deutsches Reich handlungsunfähig - aber die Ursache, der wahre Grund für die Handlungsunfähigkeit ist die debellatio - und dieses wird absichtlich vermieden auszusprechen, denn eine debellatio ist unumkehrbar.  

Allgemein kann positives Recht als auf einer Verfassung ( Rechtsnorm; provisorisch: Grundgesetz - hier insbesondere Artikel 123 und Artikel 19 sowie die Grundrechte ), auf einem Verfassungsstaat basierende geringwertige einfachgesetzliche Gesetze / Gesetzbücher eines einfachgesetzlichen Gesetzgebers bezeichnet werden. Grundsätzlich ist jedes Gesetzbuch nichtig, wenn es gegen eine Rechtsnorm oder ein höherrangiges Gesetz ( bspw. Völkerrecht ) oder internationale Normen ( ius cogens, objektive Verfassungsgrundsätze etc. ) bzw. Rechtsebenen ( lex divia, lex aeterna, ius naturae ) verstößt.

Jedes Recht und damit jedes Gesetz - begründet in einer fiktiv - demokratischen Autokratie, welche zwangsläufig jeden Bürger und jeden Menschen rechtlos werden läßt, da sie rein rechtsfiktional mit fiktiven Verwaltungsakten agiert bzw. nur damit agieren kann - ist ebenso wie jedes Gesetzbuch ohne Rechtskraft oder Rechtswirkung, da es der Autokratie dem auf einem Verfassungsstaat basierenden Rechtsstaat mangelt.

Dies beschreibt die Situation der Bundesrepublik in Deutschland, denn erst ein verfassungsstaatlicher Rechtsstaat ist befähigt einfachgesetzliche Gesetzbücher im positiven Recht zu erstellen, mit der Aufforderung an die gesellschaftsvertraglich eingebundene Bevölkerung eines durch einen ordentlich legitimierten ( und nicht fiduciarisch eingesetzten ) einfachgesetzlichen Gesetzgeber geschaffene Ordnungsprinzip zu (be)achten.

Sollte jedoch diese Beachtung nicht in der erwarteten Form oder Umfang erfolgen, ist der verfassungsstaatlich legitimierte einfachgesetzliche Gesetzgeber gefordert, seine Gesetzbücher mit dem Willen des Souveräns, also des Staatsvolkes in Einklang zu bringen - ohne durch Gewalt- oder Manipulationsmaßnahmen das Volk seinen Vorstellungen gefügig zu machen ( denn dies sind immer Terrorakte ).

http://de.wikipedia.org/wiki/Fiduziarit%C3%A4t    Fiduziarität ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer Forderung oder eines anderen Rechtes. Dies bedeutet, dass ein treuhänderisch übertragener Gegenstand später an einen anderen herausgegeben werden muss. Ein fiduziarischer Erbe ist beispielsweise ein einstweiliger Vermächtnisnehmer oder Nießbrauchserbe, der das Ererbte an den Fideikommissar abzugeben hat. Eine fiduziarische Sicherheit / Sicherungsrechte ist die Grundschuld


Identitätspolitik
Identitätspolitik wird sowohl von dominanten Gruppen zur Erhaltung als auch von dominierten Gruppen zur Änderung des Status quo benutzt.
Als Identitätspolitik von dominanten Gruppen bezeichnet man Vorstellungen zur Gestaltung der gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse, die die Subjekte dadurch bindet, dass sie diese auf die Verwirklichung einer vermeintlich in ihrem Wesen liegenden Norm verpflichtet.
Beim Menschen bezeichnet Identität die ihn kennzeichnende und als Individuum von anderen Menschen unterscheidende Eigentümlichkeit seines Wesens. Analog wird der Begriff auch zur Charakterisierung von Entitäten ( ist in der Philosophie ein ontologischer Sammelbegriff für alles Existierende bzw. Seiende. So gehören Gegenstände, Eigenschaften, Prozesse ... zur Klasse der Entitäten. Traditionell bezeichnet der Ausdruck Entität das unspezifizierte Dasein von etwas - wozu wir durch c.d.m. gemacht wurden ) verwandt.

Identität im Recht Im Kontext des Rechts bezeichnet Identität die Übereinstimmung der personenbezogenen Daten mit einer natürlichen Person - daher müssen wir zurück zum exklusiven Recht der eigenen Identität und diese darf nie an eine (staatl.) Körperschaft abgegeben werden ( siehe dazu auch Identitätsausweise ).

Als Identitätsdiebstahl wird die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten (der Identität) einer natürlichen Person durch Dritte bezeichnet. „Identitätsmissbrauch“ wird dem Berechtigten etwas weggenommen wird - was hier mit der Geburt und durch die Ausstellung der Geburtsurkunde beginnt.

 

 


 

 

 

 

 


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