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Heimat <=> Heimatrecht <=> Heimatschein <=> Heimatrolle

Heimatrecht ist ein Grundrecht - es gehört zu unseren originären Freiheitsrechten
Heimatrecht ist wie das Naturrecht für alle verpflichtend

> Heimatrecht ist ein vererbliches, durch Geburt / Abstammung erworbenes Gemeindebürgerrecht
> Deutsche als verpflanzte Personen oder Staatenlose
> Erinnern wir uns unserer Heimat und unseres Menschen- wie auch Naturrechts auf eine Heimat
> naturrechtliches Denken wird von Heraklit formuliert
> Naturgesetz der Vernunft
> charakteristischen Merkmale des Naturrechts
> die Lehre vom Naturrecht
> Ist es rechtmäßig, Sklave zu sein ?
> Wer ist befugt, Recht zu setzen
> Knight of Malta: Franz von Papen
> Artikel 5 EGBGB ist signifikant für die Rechtsstellung mit Staatsangehörigkeitsausweis
> es besteht ein Recht auf Anwendung Deutschen Rechts
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Profanes Recht
> Eine Geschichte der Gerechtigkeit Vom Recht Gottes zum modernen Rechtsstaat - von Paolo Prodi
> Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriß der Verstehenden Soziologie von Max Weber
> Geschichte der Ethik von Jan Rohls
> Das Völkergemeinrecht ius gentium
>         Diese site als PDF zum download
> was tun bei einer Zahlungsaufforderung ?
          Eine Sendung des Kulturstudio´s zum Thema (550MB):  http://youtu.be/h2gk4hE1h4I

Heimatrecht
Es ist eine Tatsachen: seitdem ein „eigener“ Heimatschein ( dieser war das ausschließliche Recht der Gemeinde, welche alle Inhaber eines Heimatscheins in ihre Heimatrolle eingetragen hat ) nicht mehr ausgegeben wird, die Staatsangehörigkeitsurkunde 1 : 1 auch die Funktion des Heimatscheins { umfaßt u.a. Freizügigkeit (Art. 11 GG) und die Garantie gleicher staatsbürgerlicher Rechte (Art. 33 Absatz 1 GG) dies ist so auch im Völkerrecht > Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 und die Genfer Konventionen von 1949 < festgeschrieben und gehört zu den Menschenrechten => Vertreibung aus der Heimat ist ein Menschen- und Völkerrechtsverbrechen } und den Rechtsumfang des Heimatscheins umfaßt.
Daher sehe ich es für alle im (Rechts)System BRD wirkenden Menschen als erstrebenswert an, die Staatsangehörigkeitsurkunde zu erwerben - dabei ist zwar die BRD die ausstellende "Behörde" - da sie kein eigenes StAG hat, beruht das Recht auf RuStAG 1913.

Heimatrecht ist ein vererbliches, durch Geburt / Abstammung, Heirat, Verleihung oder Ersitzung erworbenes Gemeindebürgerrecht, das in Deutschland seit Jahrhunderten die Stammes- oder Staatszugehörigkeit bestimmt.
Das Heimatrecht ist verknüpft mit dem Anspruch auf ungestörten Aufenthalt und auf Armenpflege im Falle der Not.
Heimatschein: an seine Stelle trat nun der Nachweis der Staatsangehörigkeit.

D.h. wir müssen unseren uneinschränkbaren Anspruch auf unser Heimatrecht erheben !

Das Heimatrecht ein primäres Recht ist. Es bildet zugleich eine Grundlage des Völkerrechts und der Menschenrechte, eine Voraussetzung der Weltordnung und des Genusses der anderen Menschenrechte. ( http://alfreddezayas.com/Lectures/Heimatkassel_de.shtml )
Wir kennen viele Bereiche des Völkerrechts; besonders wichtig sind die Normen der Menschenrechte. Diese Rechte werden dort ausgeübt, wo der Mensch wohnhaft ist, wo die Familie ihre Wurzel hat, bzw. wo man seine Heimat hat - ein Beispiel: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – etwa das Recht auf freie Wahlen – ist ohne Heimatrecht überhaupt nicht vorstellbar. Wie könnte man das Selbstbestimmungsrecht ansonsten ausüben ?

D.h. wenn ein tatsächlich gegebener Fall von Entmenschlichung (Versklavung) stattgefunden hat, würde es einer Wieder-Menschwerdung bedürfen ..
Jedoch ist jede Entmenschlichung / Versklavung mit göttlichen Prinzipien unvereinbar.

Dazu möchte ich zitieren: der Belgier Georges Scelle 1952: „die vorrangige Grundlage der internationalen Rechtsordnung ist“
1931 der französische Professor Robert Redslob: „... höchsten Gutes, das der Mensch unter Berufung auf ein nicht minder heiliges Recht erstrebt: das Heimatland. [...] Es gibt en Recht auf die Heimat, und es ist ein Menschenrecht.“
Professor Otto Kimminich: „Das Recht auf die Heimat ist nicht nur das wichtigste der kollektiven Menschenrechte.“
Das Heimatrecht ist ein primäres Recht und bildet eine Grundlage des Völkerrechts und der Menschenrechte, eine Voraussetzung der Weltordnung und des Genusses der anderen Menschenrechte. Professor Dr. Alfred de
Zayas, Genf: Heimatrecht ist Menschenrecht, Universitas, München 2001, S. 73-76, 90ff ) .                   

Gemäß dem UNO Menschenrechtsausschuss fallen Verletzung des Heimatrechts ( bspw. Vertreibung )  u.a. unter die Artikel 17, Artikel 23 und Artikel 27 => Zuständig ist dafür u.a. die internationale Strafjustiz.

Artikel 10 der UNO-Erklärung: „Wo durch diese Erklärung verbotene Taten oder Unterlassungen begangen werden, sind die internationale Gemeinschaft als ganze und die einzelnen Staaten dazu verpflichtet:
a) die durch solche Taten geschaffenen Situationen nicht als rechtmäßig anzuerkennen; ..“

Das deutsche Internationale Privatrecht ( [1996]Art 5 Rn 5 ff und Rn 23 ff ): Im kontinentaleuropäischen Raum wird für das Personalstatut an das Heimatrecht angeknüpft, da man in diesem die engste persönliche Verbindung zum Betroffenen sieht; der Staatsangehörigkeitsausweis beurkundet, daß man Deutscher und nicht bundesrepublikanischer Angehöriger ist.

Im Gegensatz zum gewöhnlichen Aufenthalt, für den kein rechtsgeschäftlicher Wille erforderlich ist (BGH NJW 1993, 2047 [2048] Art. 5 Rn 467) liegt dieser Wille bei der Beibehaltung eines Wohnsitzes vor: domicile als Ausdruck der dauerhaften, heimatlichen Verbundenheit ( Art. 5 Rn 59).

Damit ist nicht zulässig, die Deutschen als verpflanzte Personen oder Staatenlose zu führen:


 

Der Westfälische Friede     25. Oktober 1648

Initiiert als Religionskrieg gegen das protestantische Deutschland, ging es wie immer um Plünderung und Landnahme. In der rund 1 jährigen Friedensverhandlungen wurden die Kriegsmaßnahmen gegen Deutschland weiter geführt, so daß sich täglich die Verhandlungsposition verschlechterte.

Nicht nur große Gebiete ( siehe Frieden von Trianon, wo Ungarn 2/3 seines Gebietes und große Teile seiner Bevölkerung einbüßte ) gingen Deutschland verloren, 75% der Deutschen wurden ermordet.
 


Wir kennen weitere Schand"Frieden" - so die sog. Friedensverhandlungen in Versaille
Wo die Deutsche Delegation ihr Quartier nicht verlassen konnte, zu den Verhandlungen nicht zugelassen wurde und diesen ohne Widerspruch zu unterschreiben hatte - denn gleichzeitig verreckten 1 Million Deutsche Zivilisten wegen der 8 monatigen Hungerblockade.
Wo ist derlei durch Völkerrecht, Menschlichkeit, Würde und Anstand oder Naturrecht gerechtfertigt ?
 

Wie nachfolgend im Buch Vatikan Assassins nachlesbar, war A.H. nur eine Marionette der Jesuiten und des Malteserordens, der durch Franz von Papen vertreten war. Dies würde erklären, wieso Mein Kampf von einem Jesuitenpater geschrieben worden sein soll und Papst Pius nicht gegen A.H. vorging - im Gegenteil: die ratlines zur Evakuierung der NS Führung lief über den Vatikan nach Süd- und Nordamerika.

Also war A.H. kein Vertreter des Deutschen Volkes und konnte - schon wegen arglistiger Täuschung - durch nichts legitimiert werden - da braucht man nicht einmal eine Art Hilfskonstrukt wie das Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt erläßt als oberste Instanz folgendes Urteil: "Die Verordnung vom 21. März 1933 ist im Hinblick auf die Artikel 46, 49 und 68 ( in ihrem ursprünglichen Wortlaut ) der Verfassung vom 11. April1919 verfassungswidrig." Das Tribunal Gènèral hat damit verbindlich mit Urteil vom 06.01.1947 festgestellt, daß weder der Reichstag noch die Reichsregierung 1933 verfassungsgemäß zustande gekommen ist, somit sind alle Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse und Weisungen dieses Terrorsystems sowie alle Gerichtsentscheidungen aus dieser Zeit als nichtig anzusehen. Dieses Urteil eines Alliiertengerichtes der Franzosen ist heute noch, auch für den Bund und jede (vermeintliche) Gerichtsbarkeit bindend => Art. 133 GG (http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/16389) zu bemühen.
Dies könnte erklären, wieso die Wehrmacht unzureichend ausgerüstet nach Rußland entsandt wurde ( nichts gegen den extremen Winter ), wieso diese vor Leningrad zum mehrwöchigen Halt gezwungen wurde, obwohl diese wie in Dünkirchen entscheidende Siege hätte davon tragen können, wenn nicht der entgegen gesetzte Befehl erfolgt wäre - d.h. die Wehrmacht war zu erfolgreich, aber es durfte keinen Sieg geben !! - es durften maximal einzelne Schlachten gewonnen werden !
D.h. - wie auch die Treffen der Alliierten 1942 etc. zweifelsfrei zeigen: es war nur der Tag ihres Sieges nicht bekannt, aber das Ergebnis schon Jahre zuvor ( wenn die Verräter in den obersten Reihen sitzen und alles sich in der Hand des Jesuitengenerals als die Spinne im weltweiten Netz vereint ): wie Deutschland aufzuteilen ist ----- kein großer Unterschied zu 1648: 5 Jahre weitergeführter Krieg.

Daran hat sich bis heute nichts geändert: keine Landes- oder Bundesregierung ist durch irgendetwas legitimiert.
Es ist sogar allgemein bekannt, daß sie nur eine Treuhandverwaltung ist - und als solche kann sie maximal Verordnungen im Rahmen ihrer Verwaltungsaufgaben herausgeben - wie weit diese gehen oder in wie weit diese bindend sind ????
Dabei ist vor allem die Frage interessant: für wen ist diese Treuhandverwaltung eingerichtet worden, durfte diese in der gegebenen Form eingerichtet werden und waren die Einrichter befugt dazu ( diese über ein Volk zu stellen ) bzw. kann überhaupt eine Treuhandverwaltung über ein Volk und seinen Willen / über den Menschen gestellt werden ?
Klar, die Frage nach Legitimation / Befugnisse ist immer auch an die Waffen - Gewalt gekoppelt; dennoch wird sich um den Anschein der Rechtstaatlichkeit bemüht .......

Wenn sowieso alles nur im Rechtsschein erfolgt ( der Richter ist nur seinem Gewissen verantwortlich - er läßt Gesetze im Widerspruch zum GG Art. 20 unberücksichtigt, wenn diese den von ihm bereits als Delinquent vorverurteilten Angeklagten entlasten würden - auch gibt es im web Berichte, daß Hochgrad Freimaurer die Richter und ihre Gerichtspräsidenten informieren, was wie zu erledigen ist ) - anglikanisch: presumption, wieso wird dann versucht, im / mit dem Rechtsschein zu argumentieren ?

Daher stelle ich die Vermutung in den Raum, daß am erfolgreichsten die Widersprüche sind, welche sich nur am Rande zur Sache äußern oder gar keine Angaben zur Sache machen, stattdessen um "Aufklärung" zur Handlungsgrundlage "bitten".
Denn immer steht die eigene Souveränität in Verbindung mit Legitimierung - oder anders gesagt: muß ich noch irgendjemanden legitimiert, wenn ich fest in meiner eigenen Souveränität stehe ? - bitte nie vergessen, daß dies nur durch die Eigenverantwortung des Menschen möglich wird - und wir hier uns hilfreich an das Naturrecht anlehnen können.

Also entlarven wir das Ganze als das, was es ist: eine Frage des Glaubens - der heutige Staat ist eine Ersatzreligion.
Wenn wir uns von den Priestern, die sich heute Beamte nennen, in ihre Überzeugung ´reinziehen lassen, daß ein Staat notwendig ist und das Konstrukt, dem sie vorstehen eben dieser sich selbst rechtfertigende Staat sei, dann sind wir in dem Moment verloren, wenn wir ihren Glauben daran <vorbehaltlos> teilen. Dabei ist auch das nur eine Kopie des größten, weltumspannenden Unternehmens: der (römisch katholische) Kirche.
Beginnen wir wieder an uns selbst zu glauben und unseren Instinkten zu vertrauen.

Solange ein sog. Staat weder unsere Interessen vertritt ( Umsetzung von Edward Mandell House: Bürger als Pfand für Staatshaushalt und Kriegsanleihen !! - auch A.H. wechselte von Geldeckung auf die Arbeitskraft des Volkes - und dies gilt bis zum heutigen Tag ), noch uns (diplomatischen) Schutz gewährt, sondern uns ausplündert, in dem er sog. Gesetze schafft, welche Plünderung ( München plant die jährlichen 30 Millionen Bußgelder fest in sein Budget ein, wie jede andere Stadt auf der Welt - daher verschwinden Parkplätze, .... damit es kein Entkommen gibt ) auch legitimieren und jeden Schutz dagegen per Gesetz verbietet, ist dieser Staat nur eine kriminelle Vereinigung ( ESM Vertrag - IWF verpflichtet, die Bürger und ihre Rücklagen in Haftung zu nehmen ). Der sogenannte „kategorische Imperativ" des Philosophen Immanuel Kant: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte!"
 

Erinnern wir uns unserer Heimat und unseres Menschen- wie auch Naturrechts { in einem weiteren Sinne diejenigen Grundsätze einer allgemeinen Ordnung, die unabhängig von menschlicher Zustimmung und von vom Menschen gesetztem (positivem) Recht stets gelten  http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22591/naturrecht  } auf eine Heimat !

 

http://www.naturphilosophie.org/grundbegriffe/naturrecht/
Mit dem Begriff Naturrecht wird die Idee bezeichnet, dass die Normen des menschlichen Zusammenlebens durch die Natur des Menschen begründet werden können und müssen. Natur bedeutet hierbei „Wesen“.  Schon in der Vorstufe naturrechtlichen Denkens wird von Heraklit formuliert: „Gesundes Denken ist die größte Vollkommenheit, und die Weisheit besteht darin, die Wahrheit zu sagen und zu handeln nach der Physis, auf sie hinhörend“ (Diels 1957: 112). Die Gemeinsamkeit von Physis und Nomos liegt im Logos, der göttlichen Einheit der Weltgesetze, aus der sich die Gesetze der Natur und der ↑ Vernunft, welche die Gesetze der Gemeinschaft aufstellt, speisen.
Jedoch: mit dem sophistischen Naturrechtsgedanken wird die nominalistische Linie des Rechtsprinzips begründet, das von den natürlichen Anlagen des Einzelnen – hier noch dessen Vernunft und der Wille, die Wahrheit und das Gerechte zu finden – ausgeht. Ihm steht das platonische Naturrecht gegenüber. Das vernünftige Subjekt erhält gesellschaftliche Geltung gegenüber allem Naturhaften.
Augustinus geht auch von der platonischen Tradition von einer Naturordnung aus, die Vernunftordnung ist und dem Menschen Richtlinien für das rechte Tun bietet. Demgegenüber formuliert in der universalienrealistischen Traditionslinie Thomas von Aquin, das Naturrecht im Sinne von Aristoteles’ Metaphysik. Das Gute folgt aus dem natürlichen Streben und vernünftigen Wollen, und deren Einheit ist die Vernunft. Vernunftgemäß zu handeln verwirklicht dann Gottes Gesetze und begründet die menschliche Freiheit.

Der Verstand gebietet, welcher dem „Naturgesetz der Vernunft“ (Hobbes, Locke sowie auch Rousseau) folgt, alle einzelnen Überlebensrechte an einen totalen Staat abzugeben; der regelt das Leben der Gemeinschaft zum Nutzen aller friedlich. Diese übergeordnete Autorität verdankt ihre Verfügungsgewalt keinem höheren allgemeinen Existenzprinzip, ist nur ein nützliches menschliches Konstrukt. Im Gefolge wird die Staatsidee demokratisiert – z. B. durch die Konzeption der Gewaltenteilung und des Schutzes des Eigentums bei Locke (Naturzustand). Gleichwohl bleibt es bei der rein formalen Ordnungsfunktion des Staates; der Staat überwacht jene Freiheit des Einzelnen gegenüber ihm als Ordnungsmacht, das heißt, er garantiert deren Unantastbarkeit in der Privatsphäre (Gesellschaft) und sorgt für Interessenausgleich zwischen Konkurrenten  <<< Rationalismus.

Rousseau 1931: 91 => „Güte, die für den reinen Naturzustand angemessen war“, zum Durchbruch verhelfen: Vernunft.
Durch sie wird demokratisches Bewusstsein eine Tugend, denn „die gesellschaftlichen Tugenden hatte der Naturmensch im Keim mitbekommen“ (ebd.: 88). Das Gute im Menschen kann per Vertrag zu einem allgemeinen Apriori vernünftigen gemeinschaftlichen Handelns erhoben werden. Daraus ergibt sich „ein rein bürgerliches Glaubensbekenntnis, dessen Artikel zu bestimmen dem Souverän zukommt, nicht sowohl als religiöse Dogmen, wohl aber als soziale Gesinnung … Rousseau 1931a: 276 => Er kann „nötigenfalls sein Leben seiner Pflicht opfern“
Jener Souverän ist der volonté géneral: Die Bürger konstituieren gemeinsam ihre Gemeinsamkeit als den Willen aller (volonté de tous), sich diesem Willen als allgemeinem, für sie apriorischen zu unterwerfen. So handelt jeder Einzelne gleichberechtigt, selbstbestimmt und zugleich allgemeingültig, weil er konstitutiv und funktional auf den generellen Willen bezogen ist ....  ist säkularisiert zum selbstkonstruierten, gewissermaßen gesellschaftlich-transzendentalen Staatsganzen.

Individualität bedeutet, dass sich jeder darin bewährt, die vorgegeben Gesetze des Universums (historisch: der Tradition; politisch: des Staates) auf einmalige Weise zum wirklichen Leben zu erwecken und damit zur eigenen Vervollkommnung sowie durch seine Eigenart zur Vollkommenheit des vorgegebenen Ganzen beizutragen: Selbstzweck des Einzelnen und Endzwecke des Ganzen fallen zusammen. Höheres Ganzes und Individuum sind durch ein substanzielles Ausdrucksgeschehen miteinander verbunden. Die Vielfalt der gelungenen Individuierungen führt zur Stabilität und Vollkommenheit des Ganzen - siehe Leibniz und Herder, durch ihn wurde es in die Geschichtsphilosophie eingeführt.
{Quelle: Ulrich Eisel (Zitiervorschlag: Eisel, Ulrich 2012: Naturrecht [Version 1.0]. In: Kirchhoff, Thomas (Redaktion): Naturphilosophische Grundbegriffe. www.naturphilosophie.org.)}  
 

http://www2.hu-berlin.de/sexology/ATLAS_DE/html/naturrecht_und_naturgesetz.html
Die Naturrechtslehre
In der westlichen Zivilisation besteht seit langem die Vorstellung, dass es über dem fehlbaren Recht menschlicher Gesetzgeber ein höheres, unfehlbares, ungeschriebenes „Naturrecht" gibt, das göttlichen Ursprungs ist. Menschliches Recht ist nur dann gültig, wenn es dem Naturrecht entspricht, und jeder kann für sich selbst ergründen, was dieses Naturrecht fordert, wenn er nur seinen Verstand gebraucht.

Diese Auffassung wurde vor 2000 Jahren von dem römischen Schriftsteller und Politiker Cicero in seinem Buch „Über die Gesetze" so ausgedrückt:  „Das wahre Gesetz aber ist die richtige Vernunft, die mit der Natur in Einklang steht und für alle Menschen gilt. Es ist unveränderlich und ewig,. . . Da gibt es In Rom kein anderes Gesetz als in Athen, nicht eines jetzt und ein anderes später, Nein: Zu allen Zeiten wird ein einziges, ewiges und unverändertes Gesetz alle Völker beherrschen, und nur der Eine wird Meister und Herrscher aller sein - Gott, der Schöpfer dieses Gesetzes… Wer ihm nicht gehorcht, flieht vor sich selber und verleugnet das Wesen des Menschen. Aber eben dadurch erleidet er die schwerste Strafe, auch wenn er allen anderen Strafen entgeht.."

Cicero fasst alle charakteristischen Merkmale des Naturrechts zusammen: Erstens ist es der Ausdruck göttlichen Willens und daher allumfassend, ewig und unanfechtbar.Zweitens können und müssen seine Regeln mit Hilfe des Verstandes gefunden werden. Drittens ist es eine heilige Pflicht des Menschen, diese Regeln zu befolgen. Wann immer er sie übertritt, schändet er seine eigene „wahre Natur" und straft sich damit selbst.

Die Vorstellung von einem Naturrecht bedeutet also, dass der Natur bestimmte moralische Grundprinzipien innewohnen und dass sie uns zeigen, wie wir uns verhalten sollen. Solange wir sie befolgen, erfüllen wir unsere wesentliche Bestimmung.
All unsere Handlungen werden dann nicht nur natürlich, sondern auch moralisch richtig sein. Wenn jeder sich seiner Natur entsprechend verhielte, könnte die Welt für immer in Harmonie, Gerechtigkeit und Frieden leben.

Cicero war natürlich nicht der erste, der diese verführerische Idee vertrat. Lange vor ihm wurde das gleiche schon von einer griechischen Philosophenschule, den Stoikern, und vor ihnen von Aristoteles und Platon nehauptet, aber auch sie griffen lediglich eine noch ältere Philosophie wieder auf. In der Tat, wie wir sehen werden, hat die Lehre vom „Naturrecht" ihre Wurzeln in allerfrühesten religiösen Vorstellungen der Menschen. Die älteste und ursprünglichste Form von Religion wird als „Animismus" bezeichnet. Auf den frühesten Stufen der Kulturentwicklung glauben die Menschen, dass natürliche Dinge - Bäume, Flüsse, Berge und die Sterne am Himmel - beseelt sind, d.h. dass sie Gefühle und Intelligenz besitzen. Man glaubt, dass Geister oder Seelen in den Dingen wohnen, die mit dem gleichen Respekt behandelt werden müssen wie die Mitmenschen.

Die Katholische Kirche  wurde als Hüterin und Auslegerin aller „höheren" Gesetze betrachtet. In seiner „Summa Theologica" hat der Theologe Thomas von Aquin, vier verschiedene Arten von Gesetzen unterschieden:
1. das ewige Recht (die Gerechtigkeit Gottes, die mit seinem Urteil fast identisch ist)
2. das Naturrecht (das ewige Recht, von Gott in die Natur und den menschlichen Geist eingesetzt)
3. das göttliche Recht (Gottes Offenbarung seines Willens)
4. das menschliche Recht (abgeleitet vom Naturrecht).

Demokratische Gesetzgeber beachten heute kaum noch die Naturrechtslehre, sondern rechtfertigen ihre Gesetze mit dem Willen des Volkes, ohne sich auf eine „höhere" Macht zu berufen.
Wie zu erkenne ist, trägt  die Lehre vom Naturrecht im wesentlichen religiöse Züge => Sir William Blackstone, der englische Rechtsgelehrte des 18. Jahrhunderts hat dies in seinen „Kommentaren zu den englischen Gesetzen" so zusammengefasst: „Da der Mensch in allem von seinem Schöpfer abhängig ist, muss er sich in allen Dingen nach dem Willen des Schöpfers verhalten. Dieser Wille seines Schöpfers heißt Naturgesetz."

Ist es rechtmäßig, Sklave zu sein?
Die Bibel fand an der Sklaverei nichts Falsches .... Die Gegner der Sklaverei argumentierten mit dem Naturrecht.
Unter Zurückweisung der geschriebenen Gesetze ihrer Zeit appellierten sie an ein „höheres", ungeschriebenes Recht, nach dem alle Menschen gleich geschaffen seien und das ihnen ihre unveräußerlichen „natürlichen" Menschenrechte garantiere.

Und was hindert uns daran, diesen Weg im 21. Jahrhundert wieder zu beschreiten?

Das Offensichtliche ist zu erkennen ... das Naturrecht ist an einen Glauben geknüpft.

Aber auch das paßt ....... beenden wir den Glauben an die Rechtsstaatlichkeit der BRD ...

Unser Glaube ist eine Gewissheit, jenseits aller Zweifel
- so glauben, ja wissen wir, daß die Rechtsstaatlichkeit der BRD nicht existent ist
- so glauben, ja wissen wir, daß die BRD ihre Gesetze nicht mit dem Willen des Volkes rechtfertigen können
- so glauben, ja wissen wir, daß die BRD sich nur auf keine „höhere" Macht" berufen kann,
   als „höhere" Macht"  muß Vatikan oder die Alliierten herhalten
   - aber all dies ist immer nur profanes und eben kein überpositives Recht !

Dieses / jedes profane Recht   http://www.sup.org/book.cgi?id=20272   ist nichts anderes als eine Säkularisierung des Rechts !
Zitat: Viele legen großen Hoffnung in das Gesetz als das Vehikel für die Transformation der Gesellschaft und akzeptieren, dass ein autonomes, universales, und vor allem weltliches Recht. Jedoch die Trennung zwischen Recht und Religion verwischt, die Grenzen verwischen, so daß Gesetz (nicht) zu seinem religiösen Fundament zurückkehren muß.

Screenshots dieser Bücher sind einige Zeile weiter zum Ende der site engebunden
Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriß der Verstehenden Soziologie von Max Weber
http://books.google.de/books?id=RWK_6TKVENcC&pg=PA468&lpg=PA468&dq=profanes+Recht&source=bl&ots=dn_ZaF-P8d&sig=CJbu95VJGUKp3nQpgpXo5MBEFzU&hl=de&sa=X&ei=-JfAUOTGEcfysgb8poGQCw&ved=0CDYQ6AEwAQ#v=onepage&q=profanes%20Recht&f=false


Geschichte der Ethik von Jan Rohls
http://books.google.de/books?id=YmiRAVYKmV4C&pg=PA713&lpg=PA713&dq=profanes+Recht&source=bl&ots=1i9dXzhEku&sig=b0eae0CJNgu58nG-Sisu5sShRoA&hl=de&sa=X&ei=tZvAUIXhKIqntAaZk4CABQ&ved=0CEEQ6AEwAw#v=onepage&q=profanes%20Recht&f=false


Eine Geschichte der Gerechtigkeit: Vom Recht Gottes zum modernen Rechtsstaat
von Paolo Prodi
http://books.google.de/books?id=1T0v0po5k9AC&pg=PA54&lpg=PA54&dq=profanes+recht&source=bl&ots=qsO-bDAuEN&sig=ZQIlMHDJU47qVu27iNVHNY_LR2I&hl=de&sa=X&ei=EMnAUOSCF8jYtAbHq4C4DQ&ved=0CEQQ6AEwAzgK#v=onepage&q=profanes%20recht&f=false

 

Wer ist befugt, Recht zu setzen

Wer ist nun befugt, Recht zu setzen ? Rechtsphilosophen ? Eine Rechtspriesterkaste, welche in ihren Räumen eine ungeöffneten Bibel liegen haben ? Recht(s)gelehrte, welche frei von Ethik nur ihrem inexistenten Gewissen unterworfen sind - tatsächlich jedoch der Magen das Recht bestimmt !
Wenn München 30 Millionen / Jahr macht - da bringt OWiG der BRD ca. 1 Milliarde / Jahr ! - Big Business - that´s all !

Befugt ist nur der Mensch allein - Recht als profanes Recht vom Naturrecht abzuleiten, ohne dabei den Bezug zum Naturrecht zu verlieren.

Warum ?


Jede Regierung ist der sog. einfachgesetzliche Gesetzgeber, denn er kann maximal profanes Recht verabschieden.
Im Standard Werk BGB ( Palandt 2006 ) --- jeder Mensch ist mit der Geburt rechtsfähig und dieses kann nicht aberkannt werden.
Die Person (Sklave) ist Träger von Rechten und Pflichten und leitet sich vom Menschen ab - der Mensch allein ist originär.

Wir kommen daher gar nicht darum herum - da auch das Naturrecht im göttlichen Willen angelegt ist, vom Recht Gottes zum Rechtsstaat zu betrachten: Zitat aus www.tingg.eu: Das reine universelle Bewußtsein ist die Quelle allen Wirkens. Es ist die Energie und Ordnung hinter jeder Form.
Wir - unser inneres Selbst - sind nicht mehr und nicht weniger als Bewußtsein! Bevor wir uns unserem Selbst, dem ICH bewußt werden, existierte das einzige Selbst, das reine Bewußtsein, das universelle Bewußtsein. Das reine Bewußtsein, ist das unteilbare innere Selbst - unsere ewige Verbindung zu Allem, was ist und zum göttlichen, welches untrenn- / unteilbar ist.
Und so sprach Gott {zu N.D.Walsh}: Es gibt nur einen Grund für alles Leben, nämlich daß ihr und alles, was lebt, diese Herrlichkeit in ganzer Fülle erfahrt. Denn unsere Essenz ist die gleiche. Wir sind aus dem gleichen Stoff gemacht. Wir SIND »derselbe Stoff«! Wir verfügen über die gleichen Eigenschaften und Fähigkeiten - einschließlich der Gabe, physische Realitäten zu erschaffen. Als ich euch, meine spirituellen Nachkommen, erschuf, war es mein Ziel, mich selbst als Gott kennen zu lernen. Sich in allen Facetten zu begreifen, ist DAS HÖCHSTE GEFÜHL, ist vollkommene Liebe. Das ist das Ziel der spirituellen Nachkommenschaft Gottes. Gleichgestellt, denke, sprich und handle als der Gott der du bist.

Was ist also Souveränität: denke, sprich und handle als der Gott der du bist. 

Frage: haben wir hier 2 gleichzeitig wirkende Arten von K.d.ö.R. ?

Bund

Bundesrepublik

Deutschland {als Ganzes}  =  Heimat / Heimatland

dürfte die Personalkörperschaft sein
und braucht deshalb keinen Geltungsbereich

könnte die Gebietskörperschaft sein
- ein Gebiet braucht immer einen Geltungsbereich

Die Landmasse auf der wir stehen
originäre Gemeinden sind hier etabliert
das Heimatrecht ist / war ein Recht der Gemeinden

Den Bund / Bundesregierung / Bundesrepublik { BR } kann man als unter Hegemonie stehender Vasallenstaat bezeichnen; dies ist ein Staat, der rechtlich zwar souverän ist, aber abhängig in seiner politischen Ausrichtung, zu {politischer} Gefolgschaft verpflichtet.

Gemäß diesem Buch ( als PDF hinterlegt: bild anklicken ) wurde A. H. vom Jesuitengeneral in die Position erhoben ( wie auch ein Jesuitenpater Mein K. geschrieben hat / haben soll ). D.h., A. H. hat zu keiner Zeit die Menschen der Weimarer Republik vertreten. Damit ist keine einzige seiner Verordnungen rechtmäßig und konnten niemals Gültigkeit erlangt haben - auch nicht, seine Auflösungsverordnung der souveränen (Bundes)Staaten sowie die Aufhebung des RuStAg von 1913 am 5.2.1934 => Entzug der Heimatgemeinden und damit des durch die Gemeinden zu vergebenden Heimatrechts - aber ...

Heimatrecht ist ein Grundrecht - es gehört zu unseren originären Freiheitsrechten
Heimatrecht ist wie das Naturrecht für alle verpflichtend !

Knight of Malta: Franz von Papen






Das Einführungs G des BGB - hier der Artikel 5 EGBGB ist signifikant für die Rechtsstellung mit Staatsangehörigkeitsausweis:


















Damit besteht auch ein Recht auf Anwendung Deutschen Rechts und nicht nur auf BRD Faust"Recht"











 

Zahlungsaufforderung: Zitat Oli - danke für die große Hilfe: geht immer an ein "Personenkonto Vorname Nachname" auf dem € XXX  gebucht waren und die bezahlt werden sollten.
Dabei gehen solche Vertragsangebote immer nur an die von der Zentralverwaltung erschaffene Rechtsfiktion.
Wobei das Geld von unserer Bürgschaft/unserem Treugut als Mensch kommt.
Es besteht der Verdacht, daß sie diesen Vorgang, also die Tilgung über unser bei Geburt angelegtes Sicherheitenkonto, zumindest in all den Fällen machen, wo sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht an die Kohle von uns kommen. Eigentlich wäre das zwar nur eine (BRD-)interne Schuldgeldverschiebung, indem sie selber ihre (selbstkreierte) Schuld abschreiben.

Ein Gedanke des Insistierens: Wie Ihnen sicherlich bewußt ist bezeichnet der Name: ..VN..  ..NN.. eine rechtliche Entität, die durch Unterzeichnung der Geburtsdokumente geschaffen wurde, und die ein Sicherheitsvermögen beschreibt.
Es besteht keine juristische Identität zwischen mir, dem beseelten Menschen, und dem vorgenannten handelsrechtlichen Konstrukt. 

Zu diesem Thema gab es eine Diskussionsrunde- diese hier als PDF zu download

Theokratisches und profanes Recht       


Eine Geschichte der Gerechtigkeit: Vom Recht Gottes zum modernen Rechtsstaat
von Paolo Prodi
http://books.google.de/books?id=1T0v0po5k9AC&pg=PA54&lpg=PA54&dq=profanes+recht&source=bl&ots=qsO-bDAuEN&sig=ZQIlMHDJU47qVu27iNVHNY_LR2I&hl=de&sa=X&ei=EMnAUOSCF8jYtAbHq4C4DQ&ved=0CEQQ6AEwAzgK#v=onepage&q=profanes%20recht&f=false






Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriß der Verstehenden Soziologie von Max Weber
http://books.google.de/books?id=RWK_6TKVENcC&pg=PA468&lpg=PA468&dq=profanes+Recht&source=bl&ots=dn_ZaF-P8d&sig=CJbu95VJGUKp3nQpgpXo5MBEFzU&hl=de&sa=X&ei=-JfAUOTGEcfysgb8poGQCw&ved=0CDYQ6AEwAQ#v=onepage&q=profanes%20Recht&f=false






Geschichte der Ethik von Jan Rohls
http://books.google.de/books?id=YmiRAVYKmV4C&pg=PA713&lpg=PA713&dq=profanes+Recht&source=bl&ots=1i9dXzhEku&sig=b0eae0CJNgu58nG-Sisu5sShRoA&hl=de&sa=X&ei=tZvAUIXhKIqntAaZk4CABQ&ved=0CEEQ6AEwAw#v=onepage&q=profanes%20Recht&f=false



Das Völkergemeinrecht ius gentium

 

 

 

 

 


 


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