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Themen dieser site:
=> Der engl. Begriff Hijacking steht für Entführung, Diebstahl, gewaltsame Übernahme
=> bei Gericht läuft alles nach Admirality Law ab
=> unter Shanghaien versteht man: jemanden verschleppen
   
ein „System von Entführungen“ und „systematische Versklavung“ - also reinste Piraterie und Plünderung ( ILC ) !
=>  In Verfassungen finden wir Grundrechten, in denen das Recht von Individuen, gegen die Ansprüche des Staates geschützt wird
=> Was ist jedoch Realität ? - wir haben keine Gewaltenteilung
=> Lehnsrecht, kirchlicher Lehnsherr
=> 1762: „Du Contract Social ou Principes du Droit Politique“
=> Die erste Änderung am RuStAG beerdigte die BRD ihre Regierung
    Menschen als Eigentum des Staates  
=> Lehnsrecht - Libri Feudorum
    Das Pfand als Element der Vertragshaftung ... über Gebrauch und Geltung des ius civile der Römer
    Der König als Lehnsnehmer ist kein Souverän
    die Bewohner des Bundesgebietes sind Pfand für das Lehen: Territorium BRD & DDR.
=> die fremdnützige Treuhand mit der BRD als Verwertungsgesellschaft


Der engl. Begriff Hijacking steht für Entführung, Diebstahl, gewaltsame Übernahme.
Betrachte ich die generationenlange Planung zur Vernichtung des Deutschen Reichs durch die anglistisch bestimmte Welt ( UK, USA & Common Wealth ) mit Hilfe eines zweigeteilten Weltkrieges, so gibt es keine bessere Beschreibung als Hijacking - einmal als Landesdiebstahl und Diebstahl des Staates durch debellatio und damit der Souveränität dieses Volkes sowie die gewaltsame Übernahme des deutschen Volkes inkl. all seiner Schaffenskraft durch seine Subjugation.

Ein subjugiertes Volk ist kein Souverän - jedoch nur ein Souverän kann eine Verfassung verabschieden.
Ohne Verfassung und ohne Souverän gibt es kein legitimiertes Gesetz, keinen legitimierten Staat und eine Staatsbürgerschaft natürlich auch nicht. Jedes sog. staatliches Handeln erfolgt im Rechtsschein und ist damit arglistige Täuschung im Rechtsverkehr => BGB § 138 und Naturrecht: es führt zu unheilbarer Nichtigkeit.

Jedoch: wie sich mehr und mehr bestätigt, läuft hier alles bei Gericht nach Admirality Law ab; Admirality Law steht für Seerecht => wiki/Schanghaien: Schanghaien bezeichnet in der Seemannssprache das gewaltsame Rekrutieren von Seeleuten für Kriegs- und Handelsschiffe - sie wurden erst an Deck gebracht, wenn das Schiff die offene See erreicht hatte. Diese Art der Freiheitsberaubung, auch Pressen genannt, wurde zeitweise auch für die Heeresergänzung angewandt.

Aha - bedeutet das jetzt: sobald Seerecht auf dem festen Boden des Kontinents - hier im Wirkbereich der BRD angewandt wird, daß wir zuvor gewaltsam auf ein Schiffsdeck gebracht wurden ? !
<= solange ich Boden unter den Füßen spüre, kann nur Landrecht statt "Seerecht" von Belang sein.
    Also wäre der Richter vor der Verhandlung zu fragen, ob er Land- oder Seerecht anzuwenden gedenkt.
    Bei der Gelegenheit fragen wir auch danach, ob er gedenkt Handelsrecht anzuwenden - denn dazu
    braucht es den sog. Vollkaufmann ( und welcher Normal Bewohner der BRD ist das schon ) !!
    § 362 HGB: (1) Geht einem Kaufmann, ..; sein Schweigen gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt,
       wenn einem Kaufmann ein Antrag über die Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem
       gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat
.

wiki/shanghaien „Shanghaien" wurde in westlichen Sprachen zu einem festen Begriff - jemanden unter Alkohol setzen und auf ein Schiff verschleppen, meint es im wörtlichen Sinn, jemanden übertölpeln im übertragenen.“ In den USA waren Portland (Oregon) und in England London berüchtigt dafür, aber auch in Hamburg wurde schanghait. Aus Schanghai kamen seit den 1840er-Jahren besonders viele Schiffe (die „Kuli-Klipper“) mit chinesischen Zwangsarbeitern für den Abbau von Guano an der südamerikanischen Küste, für die Farmarbeit in den USA und für den Bau des Panamakanals. Ein „regelrechtes System von Entführungen“, ein „systematischer Verkehr mit Sklaven“ in New York, London und Liverpool wurde dies so bereits 1864 beschrieben.

Werden wir durch die - von den Alliierten bestimmten - Landesparlamente von die Admiralitäts-Gerichte gezerrt - verschleppt -, welche von nicht-unabhängigen Richtern besetzt sind ( dazu müßten diese als staatliche Beamte vom Volk in das Richteramt eingesetzt worden sein - so war es in der Schweiz einst vorgesehen ) und zu Zahlungen gepresst - ein „System von Entführungen“, ein „systematischer Verkehr zur Versklavung“ - also reinste Piraterie und Plünderung ( ILC ) !

Was könnte besser die Situation der Welt und seiner Völker beschreiben als dies ?

wiki/Admiralit%C3%A4t_%28Vereinigtes_K%C3%B6nigreich%29: Admiralty ist eine ehemalige britische Behörde. Im Jahre 1546 schuf König Heinrich VIII den Council of the Marine, der später zum Navy Board wurde, um administrative Angelegenheiten der Marine zu überwachen. Die operative Kontrolle über die Marine blieb in der Verantwortung des Lord High Admiral (Winston Churchill war Erster Lord der Admiralität 1911–1915 und 1939–1940). Der First Lord of the Admiralty führte den Vorsitz über das gesamte Board of Admiralty. Meist handelte es sich dabei um einen Politiker der Regierungspartei und der nach 1806 stets ein Zivilist war. Der First Lord of the Admiralty erfüllte als Mitglied des Kabinetts und Oberbefehlshaber der Marine eine Scharnierfunktion zwischen der zivilen Staatsführung und der militärischen Institution der Marine. Er repräsentierte als verantwortlicher Minister die Belange der Royal Navy vor dem Parlament.
Hinweis: Nun derselbige König Heinrich VIII hatte schon 1540 den QCV Act herausgegeben !

 
Aktuell findet man auf der Site des sog. BMin der Justiz keinen Geltungsbereich => es soll nur noch auf Schiffen oder Luftfahrzeugen gelten, welche berechtigt sind die BRD Flagge zu führen ( und was ist, wenn sie diese nicht führen (wollen) ?? ).
Naja auf den Asphalt hinterläßt so eine Schiffsschraube häßliche Kratzer und man kommt so langsam voran; auch die Tragflächen der Luftfahrzeuge passen so schwer durch die Häusergassen ..
Wobei die Frage gestattet sein muß: ist die BRD Eigentümer der Straße - daß sie dort solchen Schindluder treiben darf ? - Bezahlt wurden unsere Straßen inkl. der Korruption durch die Zwangssteuern der Bürger.

In Verfassungen finden wir Grundrechten, in denen das Recht von Individuen, gegen die Ansprüche des Staates geschützt wird

S.: 8 Heute ist es wieder nötig, von diesen alten Dingen zu sprechen, denn gerade die Demokratie, die sich als „progressistisch“ bezeichnet, will die Teilung der Gewalten aufgeben. In den Richtlinien für eine deutsche Verfassung, die der Deutsche Volksrat ausgearbeitet hat, finden sich zum Beispiel eine Reihe von Bestimmungen, die nichts anderes sind als der Ausdruck dafür, daß das Prinzip der Teilung der Gewalten zugunsten der Allmacht des Parlaments nicht mehr gelten soll. Wenn man so vorgeht, dann hat man alle Voraussetzungen für die Installierung einer Diktatur verwirklicht, und darum sollte man in dem Grundgesetz, das wir zu beschließen haben, klar zum Ausdruck bringen, daß das Prinzip der Teilung der Gewalten realisiert werden muß.

Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, ,.. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.

Ich glaube, daß das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, daß wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen. Vielleicht können wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen, was uns bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals zwingen können, es als Recht anzuerkennen! Weder im Westen noch im Osten! Das gehört zur Ehre eines Volkes und damit auch zur Demokratie. Eine Tyrannis kann es sich leisten, Menschen preiszugeben, eine Demokratie aber nicht! Ich glaube aber, daß Demokratisierung Deutschlands eine Sicherheit für unsere Nachbarn abgeben könnte. Hätten wir 1914 eine unter parlamentarischer Kontrolle stehende Regierung gehabt, dann wäre der Friede gesicherter gewesen

Was ist jedoch Realität ?
- wir haben keine Gewaltenteilung !
Ebenso wurde schon bei seiner Verabschiedung dem dt. Volk verwehrt, das GG anzunehmen - es wurde weder damals noch 1990 vom (subjugierten) Volke durch eine Volksabstimmung angenommen - daher kann es nur für die Beamten gelten, welche sich eidlich zu seiner Einhaltung verpflichten.


diese Site wurde inzwischen von der BRD Verwaltung abgeändert
 

<= Bilder anklicken für ihre Großdarstellung  -  Bertelsmann Lexikon von 1970 Def. Verfassung

Sprich: keines der durch ein Grundgesetz oder dieses im heutigen Sprachgebrauch als "Verfassung" titulierte Werk garantierte Rechte besteht oder kann eingefordert werden.

 

Dazu ein Ausschnitt aus dem Buch von Peter Haisenko


Zitat: Der Tod durch Mangelversorgung in Deutschland hatte Methode und war von höchster Stelle befohlen. Nachforschungen von James Bacque ist es zu verdanken, dass die Toten aus den verstreuten Aufzeichnungen der Alliierten nachgewiesen werden können: Zwischen 1945 und 1950 sind 13,4 Mio Deutsche „verschwunden". Sie sind einem unnatürlichen, vorzeitigen Tod zum Opfer gefallen ( wohl zzgl. den Opfern der Rheinwiesenlagern von min. 900.000 - es ist realistisch von mehr als 1 1/4 Millionen auszugehen ).

Lehnsrecht, kirchlicher Lehnsherr

wiki/Innozenz_III._%28Papst%29: Nach seinem Amtsantritt widmete Innozenz III. seine Zeit vor allem der endgültigen Etablierung des Papsttums als weltlicher Macht - durch die Ausweitung des territorialen Besitzes des Kirchenstaates. Der kirchliche Besitz verdoppelte sich durch Rekuperationen in Mittelitalien. Zu den wichtigsten Gebieten, die er für das Patrimonium Petri beanspruchte, zählten die Toskana, die Mark Ancona und das Herzogtum Spoleto.
Durch sein europaweites Engagement für die Stärkung der Kirche hatte es Innozenz bis 1212 zum Oberlehnsherrn von Aragon, Portugal, Sizilien, Bulgarien und England gebracht.

1210 sprach Innozenz den Kirchenbann über Kaiser Otto. Auf seine Anregung wurde im September 1211 in Nürnberg Friedrich II. erneut zum König wählten. Dieser dankte dem Papst seine Initiative mit der Goldenen Bulle von Eger, welche den Kirchenstaat in seiner bestehenden Form rechtlich anerkannte. Friedrich erhielt unter der Vormundschaft des Papstes 1198 die Krone von Sizilien.


Thomas von Aquin & Innozenz III

Mir ist kein Dokument bekannt, welches einen Papst als Oberlehnsherrn von England abgesetzt hätte - daher dürfte auch heute noch das Lehnsrecht durch den Vatikan über die engl. Königsfamilie, UK und den Common Wealth einschließlich den besiegten Ländern und Kolonien ausgeübt werden.

Die Mitra (griechisch „Stirnbinde“) ist die traditionelle liturgische Kopfbedeckung der Bischöfe vieler christlicher Kirchen. Auch andere kirchliche Würdenträger mit eigenem Jurisdiktionsbereich (z. B. bestimmte Äbte) tragen Mitren

danke an Sonja: ja, sie hat recht: die Mitra sieht wie ein nach oben offenes Fischmaul aus !

Die dreifach Tiara hat zuoberst eine Weltkugel über der ein gleichschenkliges Kreuz ( im Gegensatz zum Kirchenkreuz ) thront - deutlicher kann man UNUM SANCTUM nicht darstellen - die Päpste (nicht die Kirche!) ist die höchste Instanz, alles - die gesamte Welt - ist ihnen untertan !


Markus 1,17 - Die Berufung der ersten Jünger

16 Als er aber am Galiläischen Meer entlangging,
   sah Jesus Simon und Andreas, Simons Bruder, wie sie
   ihre Netze ins Meer warfen; denn sie waren Fischer.
17 Und Jesus sprach zu ihnen: Folgt mir nach; ich will
    euch zu Menschenfischern machen!
18 Sogleich verließen sie ihre Netze und folgten ihm
     nach.
19 Und als er ein wenig weiterging, sah er Jakobus, den
    Sohn des Zebedäus, und Johannes, seinen Bruder, wie
    sie im Boot die Netze flickten.


Sind wir ehemals freie Menschen durch den christlichen Glauben Menschenfischern ins Netz gegangen und haben sie uns in ihr Boot gezogen - weshalb gegen uns das Seerecht ( als Abwandlung des canonischen ) angewandt wird ?

Das heute unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags ( - 1762: „Du Contract Social ou Principes du Droit Politique“ ) von Jean-Jacques Rousseau ( kostenlos von amazon für die Kindle-Software erhältlich - danke an Erwin für den Hinweis )
 
Menschen als Eigentum des Staates
Jean-Jacques Rousseau: Die Gewalt hat die ersten Sklaven gemacht; ihr Feigheit hat sie in der Sklaverei gehalten
Der Starke / der Herr muß seine Stärke in Recht und den Gehorsam in Pflicht verwandeln
Da kein Mensch einen natürliche Gewalt über sich hat, und die Stärke kein Recht gewährt, so bleiben nur Verträge als einzige Grundlage jeder rechtmäßigen Gewalt unter den Menschen übrig


Grotius: der Sieger hat ( im Krieg ) das Recht, den Besiegten zu töten; dieser erkauft sein Leben auf Kosten seiner Freiheit ( auch wenn sie von Natur aus keine Feinde sind ) - ein Vertrag kam zustande <=> Jean-Jacques Rousseau: Mißbrauch der Feudelregierung

Jean-Jacques Rousseau: Ein Mensch, der sich zum Sklaven macht, verkauft sich für seinen Unterhalt.

In dem Moment, in dem ein Gesellschaftsvertrag eingegangen wird, werden 2 Vertragsparteien dadurch gebunden; der Staat wird als Notwendigkeit dargestellt, um daraus Recht(e) abzuleiten (Reisepaß, Lizenz zum Führen von Fahrzeugen, ..)  - diese Illusion wird abgerundet, indem sich die heutigen sog. demokratischen Staaten als Schutzwerke darstellen.
Ein Volk verkauft damit seine Rechte sowie Freiheit für seine Sicherheit - wobei genau diese Dinge in Wahrheit nur durch die Existenz der Volkes ermöglicht werden ( aus sich selbst heraus rekrutieren ) => also ein "auf-den-Kopf-stellen" der Tatsachen ( nicht das Individuum braucht für seine Existenz eine Staat, sondern der Staat braucht das Volk für seine Existenz ).
Jegliche Legitimation - auch die jeder staatlicher Gewalt - bedarf eines Volkes, da es ohne ein Volk keinen Staat geben kann !!!

Damit also ein Volk bereit hat, seine Rechte sowie Freiheit für seine Sicherheit zu verkaufen, wird immer auf Sicherheit herumgeritten und Verunsicherung durch False Flag Aktionen erzeugt ( Auftraggeber für den Terror wie 11. Sept. 2001 ist der eigene Staat !) <= das Leid aus dieser Unterwerfung / völkischen Feigheit zahlten die Deutschen mit ca. 14 Millionen Toten nach der Kapitulation der Wehrmacht !!

Jean-Jacques Rousseau: im Kerker lebt man auch ruhig.
                                   Kinder sind per se frei geboren - sie dürfen nicht durch Akte der Eltern versklavt werden
.

Jean-Jacques Rousseau: auf seine Freiheit verzichten, heißt auf seine Menschlichkeit, die Menschenrechte, ja auf seine Pflichten verzichten. Wer auf alles verzichtet, für den ist keine Entschädigung möglich. Eine solche Entsagung ist mit der Natur des Menschen unvereinbar - und man entzieht, wenn man seinem Willen alle Freiheit nimmt, seinen Handlungen allen sittlichen Wert; es ist ein nichtiger Vertrag, der auf der einen Seite eine unumschränkte Macht und auf der anderen einen schrankenlosen Gehorsam festsetzt ( Beschränkungen z.B. im Straßenverkehr ohne wahrhaftigen und ausreichenden Grund - vielfach nur politisch oder durch einen Einzelfall motiviert - jeder wird gezwungen ohne eigene Prüfung der Gegebenheiten diesen zu Folgen - siehe nächtliche, leere Autobahn und 120 Km/h )

Auch im Handelsrecht führt jeder Vertragsverstoß zum Erlöschen desselbigen.

 



Ansonsten werde ich auf das bekanntere BGB etc. Bezug nehmen - im Wissen, daß kein Gesetz gemäß GG Art 128 im Einklang mit GG Art. 19 in BRD Recht übernommen wurde ( damit alle nichtig ), und daß mit der debellatio das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich erloschen ist und mit ihm alle Gesetz ( auch das BGB ) und Bindungen - d.h. das in der BRD verwendete BGB, .. beruht auf dem Original von 1896, ebenso wie das StAG auf dem RuStAG von 1913 - durch den Bezug des StAG auf das RuStAG von vor 1945 geht dieser Bezug in´s Leere.

Auch die Treuhandverwaltung eines Lehnsherrn ist nicht berechtigt zur Ratifizierung von Gesetzen oder ihren Änderungen - damit kann die BRD keine (neuen) Gesetze erlassen oder alte abändern und es ist kein Bezug auf die DR Gesetze bzw. Reichs - Verfassungen vor 1945 mehr möglich ( außer der Paulskirchenverfassung, da diese von Volk für das Volk erlassen wurde und nicht vom DR ( es wurde absichtlich von der herrschenden Kaste ignoriert, trotz seiner Publikation im RGBl. 1849 ).

http://www.verfassungen.de/de/bw/proklamation2-45.htm
durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947 wurden mehrere Artikel faktisch aufgehoben.
Militärregierung - Deutschland Amerikanische Zone Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945
geändert durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947 (Reg.Bl. Militärreg. Württ.-Baden. S. 30)
An das Deutsche Volk in der Amerikanischen Zone: Ich, General Dwight D. Eisenhower, Oberster Befehlshaber der Amerikanischen Streitkräfte in Europa, erlasse hiermit folgende Proklamation:
Artikel I. Innerhalb der Amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben.
Die folgenden Staaten werden gebildet:
Artikel III. 1. Jeder der hierdurch gebildeten Staaten hat unter Vorbehalt der übergeordneten Machtbefugnis der Militärregierung volle gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt,..
Artikel IV. Die Befugnis zur Gesetzgebung und zur Ausübung anderer Regierungsgewalten durch Regierungspräsidenten, Landräte, Bürgermeister und andere Beamte örtlicher Verwaltungen wird in dem folgenden Umfange anerkannt: ..
 

Rückwirkungsverbot !
wiki: nulla poena sine lege [lateinisch "keine Strafe ohne Gesetz"], Grundsatz im Strafrecht, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn Strafbarkeit und Strafe gesetzlich bestimmt werden, bevor die Tat begangen wurde (auch: nullum crimen sine lege, "kein Verbrechen ohne Gesetz") -www.rechtslexikon-online.de/Nulla_poena_sine_lege.html nulla poena sine lege. Lateinisch für "keine Strafe ohne Gesetz". Verfassungsrechtlicher Grundsatz des deutschen Rechts.
<< wie soll dies in einem Land ohne Verfassung und mit erloschenen Gesetzen gehen ?

wiki.org: Der Grundsatz nulla poena sine lege wird als Rückwirkungsverbot im Strafrecht bezeichnet.
Der Grundsatz verbietet die Anwendung strafrechtlichen Gewohnheitsrechts, analoge Anwendung sowie Rückwirkung von Strafgesetzen, soweit sich diese zum Nachteil des Täters auswirken würden. Er gebietet außerdem eine hinreichende Bestimmtheit des Strafgesetzes, die es gestattet, seinen Anwendungsbereich im Wege der Auslegung mit einiger Sicherheit zu ermitteln.
In Deutschland wurde der Grundsatz n. p. s. l. in der nationalsozialistischen Zeit außer Kraft gesetzt. Er ist als strafrechtliche Fundamentalnorm im § 1 StGB ausgesprochen und gehört durch seine Aufnahme in Art. 103 Abs. 2 GG zum Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Der Grundsatz findet neben der Kriminalstrafe auch Anwendung auf strafrechtliche Nebenfolgen, Disziplinarmaßnahmen, Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz sowie auf Verfall, Einziehung und Unbrauchbarmachung, nicht jedoch auf Zwangsgeld und -haft, Bewährungsauflagen und Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Das Rückwirkungsverbot ist v. a. bei der rückwirkenden Außerkraftsetzung der Verjährung in den Fällen des Mordes aktuell geworden; hier wurde ein Verstoß gegen den Satz n. p. s. l. mit der Begründung verneint, dass die Verjährung nicht die Strafbarkeit, sondern nur die Verfolgbarkeit der Tat betreffe.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007



Aufklärungspflicht aller "Beamten ( Auch vom FA ): er hat den Bürger jederzeit umfassend zu informieren
ZPO 138 / 139 => AO §89 => GG 103
<= er hat über JEDES Gesetz aufzuklären, vorher darf der Bürger nichts unterschreiben
ZPO 138 / 139 wenn der Richter nicht aufklären will, dass er gar kein gesetzl. Richter nach GG 101 sein kann => Ungültigkeit des Urteils
<= Richter muß nach ZPO 139 aufklären, daß nach ZPO 138 nicht bestreiten = zugestanden bedeutet
- der Bürger kann sein Recht nach GG 103 nur dann wahrnehmen, wenn er vollständig aufgeklärt wurde
  < ZPO 317 wird an die Parteien zugestellt >

Das OWiG basiert aber auf der StPO, welche jedoch schon 1945 mit dem DR wegfiel.

Ohne ZPO keine zivilrechtlichen Verfahren .. - Gerichtsvollzieher basiert auf ZPO

Ohne GVG §15 gab es niemals in der BRD Staatsgerichte und damit auch kein gesetzlicher Richter

- nach dem Wegfall der §1 des Einführungsgesetzes kann kein einziger § des GVG mehr angewandt werden

- wobei auch dieses Gesetz aus dem 19. Jahrhundert stammte.

Darin sind die Familiensachen geregelt inkl. Kinder- und Scheidung .. Ohne FGG keine Scheidung ( heute wurde dieses "umgeschrieben" auf FamFG ).

Screenshot vom April 2012: Bundesrat und Reichstag legen mit erfolgter Zustimmung auch am 29.7.2009 das EG ZPO fest - mit nach wie vor gelöschten §1 - siehe Originaltext von 1877: es tritt im gesamten Reichsgebiet in Kraft ..
< es bezieht sich auf 1877 (in Berlin gibt es keinen mir bekannten Reichstag)
   aber all dies ist unerheblich, da §1 weiterhin gelöscht ist und die ZPO nicht in Kraft getreten ist

Originaltext der ZPO EG 30.01.1877
ZPO EG §1
Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.

ZPO EG §2
Das Kostenwesen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird für den ganzen Umfang des Reichs durch eine Gebührenordnung geregelt.


 

Screenshot vom April 2012: Bundesrat und Reichstag legen mit erfolgter Zustimmung auch am 22.12.2011 das EG StPO fest - mit nach wie vor gelöschten §1 - siehe Originaltext von 1877: es tritt im gesamten Reichsgebiet in Kraft ..
< es bezieht sich auf das 19. Jh. ( in Berlin gibt es kein mir bekannten Reichstag )
   aber all dies ist unerheblich, da §1 weiterhin gelöscht ist und die StPO nicht in Kraft getreten ist
   auch dadurch können keine Staatsanwälte mehr handeln und das OWiG ist ohne Basis

Ich kann nur immer wieder betonen - jeder BRD Bedienstete schwört auf das GG und ist damit daran während seiner Dienstzeit gebunden
I. Die Grundrechte
Artikel 1 [Menschenwürde; Bindung der Staatsgewalt an die Grundrecht]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten; Geltung; Rechtsweg]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

II. Der Bund und die Länder
Artikel 20 [Staatliche Grundordnung; Widerstandsrecht]
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden
.
Damit verstößt jede Umgehung eines einzigen Gesetzes bzw. Rechtes (Die Würde des Menschen ist unantastbar) gegen Art. 20(3) und löst damit StGB §92 (2) 6: der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft. aus: (Verfassungs)Hochverrat ! - siehe dazu VStGB bzgl. Piraterie & Plünderung
StGB § 92 Begriffsbestimmungen lautet: (1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
  6. der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft
.

Die erste Änderung am RuStAG beerdigte die BRD ihre Regierung
Menschen als Eigentum des Staates
 

Dieses StAG wurde schon nach 11 Monaten wieder geändert - der Bezug zum 5.2.1934 & zum GG Art. 116 gelöscht.
Wie schon bzgl. Jean-Jacques Rousseau - 1762 - erwähnt, ist die entscheidende Legitimation jedes Staates / jeder Staatsform das Volk ( Territorium ist nur eine Folge, da das Volk sich "irgendwo aufhalten" muß ).
laut wiki leben wir in einer repräsentativen / parlamentarischen Demokratie: politische Sachentscheidungen werden nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Volksvertreter getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich.
Also: die gewählten Volksvertreter entscheiden eigenverantwortlich. D.h. es hat einen grundlegenden Einfluß auf die Entscheidung, wer als Volksvertreter gewählt wurde ! - sprich die Zusammensetzung des Volkes ( sog. Überfremdung ) und damit auch des Parlaments ( siehe aktuelle Zusammensetzung der Politiker und ihr indigener Hintergrund ) - hier verweise ich auch auf Dr. K. Mertens (2004) "wenn der Gesetzgeber das StAG umgestaltet, disponiert er über seine eigene Legitimationsgrundlage ! Die für die Gegenwart Gewählten definieren die zukünftigen Wahlen ! Dies kehrt die Legitimationskette, auf welche sich jede Ausübung von Staatsgewalt nach dem GG zurückführen lassen muß, um."
Das heißt nichts anderes, als daß jede durchgeführte Änderung am StAG - ehemals RuStAG - die bis dahin herrschende Legitimation von Staat und Regierung beendete ! - Mit der ersten Änderung am RuStAG durch das Deutsche Reich bzw. durch die BRD hat das DR / die BRD sich und ihre Regierung selbst beerdigt.

Unabhängig von dem fehlenden Geltungsbereich ( Art. 23 ) kann immer nur das originale Grundgesetz betrachtet ggfls. angewandt werden, denn jede Änderung fehlte ihre Legitimationsgrundlage - d.h. jede Änderung ist unwirksam:



<= Bild anklicken zur Großdarstellung - S. 8 & 9 der 1949er Fassung des GG => Original als PDF

Ganz wichtig: das natürliche Recht ist dem positiven Recht vorgegeben ! - es darf nicht verletzt werden !
D.h. das Naturrecht bricht das positive Recht und führt damit zur Nichtigkeit der begangenen Handlung.

Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Hinweistext des 1949er GG "Oberstes Menschrecht, unverletzlich und direktiv für alle Staatsorgane und sämtliche Staatsfunktionen in Bund und Länder.

Artikel 2: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (3).
Hinweistext des 1949er GG zu (3)"solche Verstöße lassen das Recht verwirken"

Also erst die Verletzung der Rechte Anderer
Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz lassen das Recht verwirken
ansonsten kann es mir nicht aberkannt werden
!

Wieso aber schränkt dann die BRD so massiv jede Chance der Persönlichkeitsentfaltung ein ?
Wieso verstoßen dann alle Bereiche der BRD dann so massiv gegen das Menschenrecht ?
Vielleicht weil wir uns in einem ganz anderen Rechtssystem befinden ( aber damit ist doch schon vom 1. Augenblick alles arglistige Täuschung im Rechtsverkehr mit Vorteilsnahme ! )

Bestellung von fremden Geschäften
BGB § 166 [Willensmangel des Vertreters; Kenntnis des Vollmachtgebers]
(2) Hat im Falle einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht) der Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt ... die der Vollmachtgeber kennen mußte, sofern das Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht. << also ist der Vollmachtgeber verantwortlich, denn er hätte es wissen müssen.

Elfter Titel - Geschäftsführung ohne Auftrag
BGB § 677 [Ordnungsgemäße Geschäftsführung]
Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.
BGB § 679 [Unbeachtlichkeit entgegenstehenden Willen des Geschäftsherren]
Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt werden würde.
BGB § 687 [Unwissentliche Fremdgeschäftsführung]
(1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, daß es sein eigenes sei.

BGB § 679 erlaubt also "zwangsweise" eine Geschäftsführung, wenn diese meinem Wille als Geschäftsherrn entgegen steht !  - und hebelt damit BGB § 677 aus ( zur Not könnte sich ein BRD Bediensteter auch noch auf BGB § 687 berufen ). Dies alles ist im völligen Widerspruch zu BGB §138 - Sittlichkeit sowie Treu und Glauben !

< nur gut, daß durch die debellatio auch das BGB erloschen ist - siehe dazu auch GG Art 128 etc. >

Lehnsrecht - Libri Feudorum
referenceworks.brillonline.com/entries/der-neue-pauly/lehnsrecht-rwg-e1501020

Deutschland (RWG)Johne, Renate (Berlin) RWG I. Bis 1600 (RWG) [English version] A. Geschichte und soziale Entwicklung unter den Karolingern bis 918 (RWG) Mit der Kaiserkrönung Karls des Gr. (800) war der Grundstein für das ma. dt. Reich gelegt. Die während der großen Völkerwanderung seßhaft gebliebenen Germanenstämme bildeten mit einigen foederati, Roms einstigen Verbündeten, in einem längeren Prozeß das dt. Volk. Um viele villae entstanden, wie schon am Namen bes. im Rheinland ersichtlich, ..

Römisches Recht (RWG)Glöckner, Hans Peter I. Lateinisches Abendland (RWG) Rezeption des Römischen Rechts (RWG) Zusammen mit dem Recht der Kirche (Kanonistik), dem langobardischen Lehnsrecht (Libri Feudorum)

Naturrecht (RWG)Lück, N. (ius naturae, ius naturale) ist Maßstab, Korrektiv, Geltungsgrund sowie permanente Kritik des positiven Rechts. Es stellt aus der Natur und der göttl. Ordnung für alle Geschöpfe bzw. vernunftbegabte Wesen abgeleitete Maßstäbe den herrschaftlich bzw. staatlich verordneten allgemeinverbindlichen Verhaltensregeln gegenüber, konstatiert die Diskrepanz zw. dem realen Rechts-/Verfassungszustand und dem von Gott bzw. der Natur

google books: Das Pfand als Rechtselement mittelalterlicher Vertragshaftung und ... von Andreas Büter

google books: Über Gebrauch und Geltung des ius civile der Römer in den Staaten der ...von Arthur Duck

wiki/Souveränität: Souveränität leitet sich vom französischen Wort souveraineté (= höchste Staatsgewalt) und vom Lateinischen superioritas („Oberherrschaft“) ab. Darunter versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin; er definiert den Begriff Souveränität als die höchste Letztentscheidungsbefugnis im Staat. Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten. Der Begriff Souveränität bezeichnet im innerstaatlichen Recht die oberste Kompetenz zur Machtausübung im Staates.

D.h. der königliche Lehnsnehmer ( Papst = Lehnsgeber ) war kein Souverän, da er nicht die höchste Letztentscheidungsbefugnis ( hat immer der Lehnsgeber ! ) im Staat inne hatte. Im Absolutismus war dies jedoch für das Erlassen von rechtsgültigen Gesetzen, Kriegserklärungen, oberste Rechtsprechung, etc. erforderlich ...... - wenn dies nicht gegeben war, erfolgte alles im Rechtsschein.
 


 

Übertragen auf die Situation der Bewohner des Bundesgebietes: diese Bewohner sind dann wohl Pfand für das Lehen: Territorium BRD & DDR.
Die Lehnsnehmer sind dann die Politiker, welche das Lehen der BRD Regierung sowie den jeweiligen Kommunen zur treuhänderischen Verwaltung übergeben haben - und deshalb brauchen diese eine U-St.ID Nummer ?! - dadurch vermeidet die Person eines Politikers Haftungsrisiken und bleibt auch nach Ausscheiden aus den Bundes-/Landtag bzw. Gemeindeverwaltung Nutznießer des erwirtschafteten Erlöses welcher von dem Pfandgut = Bewohner herausgepreßt wird.

Evtl. beschreibt die fremdnützige Treuhand mit der BRD als Verwertungsgesellschaft die Situation besser.

Aha, es genügt schon allein die Annahme !! Ohne Nachweis / Beweis.

Unter Punkt 37 steht: "der Treuhänder übt eigene Rechte aus, handelt im eigenen Namen, jedoch für fremde Interessen" - eine gute Beschreibung, wenn man davon ausgeht, daß die Verwaltungsorganisation der Alliierten, welche 1 Monat nach der debellatio des Deutschen Reichs gegründet wurde ( die UNO ) mit fortbestehender Feindstaatenklausel die Interessen der Alliierten betreibt.

Im eigenen Namen, jedoch für fremde Interessen handelt(n) dann die Bundes-/Landesregierung(en).
Schon dadurch bewiesen, daß die Alliierten ( nachdem sie die Bundesländer neu festlegten ) die Ministerpräsidenten ( bis auf Bayern ) in ihr Amt einsetzten und nicht das deutsche Volk.

Das Sahnehäubchen bleibt der PerSo:
darauf findet sich nur 1 Unterschrift, nämlich die des PerSo Inhabers als Bewohner des Bundesgebietes.
Wird damit auch stillschweigend eine Vollmacht ( einseitiges Rechtsgeschäft, kein Vertrag ) durch einseitige Erklärung abgegeben ? - wird damit eine Vertretungs(voll)mach für die BRD erteilt ?
So daß die BRD Bediensteten annehmen können, daß eine Geschäftsführungsermächtigung und damit eine Verwaltungsvollmacht vorliegt ... - so ließe sich das Verhalten der BRD Führung und seiner Judikative bzw. Exekutive erklären.
 

 

 


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