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Indigenat - indigenes Volk

1815 Übereinkommen zur Vereinigung zu einem beständigen Bunde
die deutsche Staatsbürgerschaft
Österreich und die aktuelle Verfassung
um ein freier und unabhängiger Staat zu sein
das Heimatrecht für österreichische Staatsangehörigkeit
die Menschen in Österreich und Deutschland sind internierte Arbeitstiere
deklaratorische Bescheinigung
     Völkerrechtliche Verträge müssen durch das jeweilige Volk bestätigt werden
Privatunternehmen Finanzamt
der biblische Bund


wiki: Das Indigenat (lat: indigena „Eingeborener“ => Heimatrecht) ist die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen (- siehe auch Inkolat). Die Erteilung des Indigenats war u.a. in Preußen (Ius indigenatus), ein Prärogativ des Souveräns. In einigen deutschen Teilstaaten brauchten auch Pfarrer nicht-einheimischer Herkunft bis 1871 die Indigenatserteilung, um ihr Amt antreten zu dürfen.

Durch die Wanderungen der hungernden Volksteile hat sich in früheren Zeiten dasselbe indigene Volk über weite Teile des europäischen Kontinents verteilt; so gehören sicher die Isländer ebenso wie die Skandinavier, wie auch die Weißrussen, Polen, Tschechen, .. und auch die deutschsprachigen Teile bis in die Lombardei demselben indigenen Ursprungs - Brudervolk an. Ja auch Frankreich ist eine Vermischung des Volksstammes der Franken mit den Galliern und daher eng verwandt mit den Deutschen.

Diese Karte zeigt das Einzugsgebiet der bis heute nicht aufgehobenen Paulskirchenverfassung
- gültig für ein ( und dasselbe ) indigene Volk ! PDF der Paulskirchenverfassung
  Wie an der Karte ersichtlich, erstreckt diese Verfassung sich auch auf österreichisches und südtiroler Gebiet.
  Jedoch kann es für das jeweilige Volk auf (demselben) Gebiet nur 1 Verfassung geben - es gilt die älteste.

Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 Übereinkommen zur Vereinigung zu einem beständigen Bunde
Art. I Deutscher Bund .. souverainen Fürsten und freien Städte zusammen mit Österreich -- d.h. lange vor der Trennung dieser Länder, welche der Schwächung eines möglichen Kriegsgegners für Frankreich und England diente, waren sie in einem Bund vereint - dieses Bündnis (siehe dazu auch die Bibel: Der Bund Gottes mit Noach (Noachbund -Gen 6,18 EU; 9,8–17 EU) erstreckt sich auf Noach, seine Familie und Nachkommen sowie alle Lebewesen, die auf der Arche gerettet wurden und damit auch auf alle heutigen Lebewesen. Gott schloss mit dem Volk Israel einen besonderen Bund (Exodus 19,5), dies geschah, indem er Moses die 10 Gebote für das Volk Israel gab. Jesus Christus schloss mit den Jüngern diesen Bund; die Zeichen sind das Brot und der Wein der Abendmahlsfeier Jesu und durch die Taufe geht der Einzelne wird seinen Bund mit Gott ein ) ist immer eine Kodifikation und regelt damit ihre Angelegenheiten abschließend !

D.h. wir sind "eingebunden" in einen untrennbaren Bund mit Gott (darüber wacht die Kirche) durch Noah, Jesu und die Taufe sowie durch Kodifikation des beständigen - sprich ewigen - Bundes  =>  der biblische Bund

Der völkerrechtlicher Verein ist laut wiki/Völkerrechtlicher_Verein  ein Staatenbund (auch Konföderation genannt), ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden.

Zu beachten: deutsch bei der deutsche Bund ist kleingeschrieben und damit KEIN Eigenname !
Dieser soll nach den 3 Bürgerkriegen ( süddeutscher gegen norddeutschen Bund ) aufgelöst worden sein, wobei schon Napoleon einigen Städten ihre Souveränität entzogen hatte <= hatte dies überhaupt Rechtskraft ?
Das Deutsche Reich ( Eigenname ) war nur ein Gesamtbegriff für den Ewigen Bund, (wiederum) ein Bund souveräner Bundesstaaten.

Daß die Bundesstaaten souverän waren, ist an der RuStAG von 1913 zu erkennen, denn nur die Bundesstaaten konnten die begehrte Staatsangehörigkeit verleihen, nicht das Deutsche Reich (dieses nur die minderwertige Reichsangehörigkeit für die Kolonien) !

Dies ist bis heute entscheidend wichtig, denn für hoheitliche Befugnisse, wie die Ernennung von Urkundsbeamten bedarf es hoheitlicher Rechte ! - Staats- oder Verwaltungsrechte genügen dafür nicht; es scheint so zu sein, daß bis heute ( siehe Karte !) nur der Bund, diese hat.

Daher meine Frage: wer verkörpert den Bund ( siehe völkerrechtlicher Verein ) wirklich?

Aus dem HLKO Artikel 43 entstand das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1) (BGBl. III 100-1)
Präambel "Im Bewußtsein seiner Verantwortung .., hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt .. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
I. Die Grundrechte  Artikel 1 [Menschenwürde; Bindung der Staatsgewalt an die Grundrecht]
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten ..

Das Deutsche Volk ist wie der Deutsche Bund ein Eigenname und nicht - wo erneut der Begriff deutsches Volk verwendet wird -, wie in Artikel 146 [Geltungsdauer] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. - eine  beschreibende Ergänzung.

Wegen HLKO Artikel 43 und weil das Volk nicht gefragt wurde, kann es niemals Verfassungscharakter haben und gilt nur für diejenigen, die darauf schwören bzw. per Beamtenarbeitsvertrag darauf im Sinne einer AGB festgelegt werden.

Dies bedeutet u.a., daß das gesamte deutsches Volk zur Anwendung des Art. 146 gebraucht wird (im Gebiet der Paulskirchenverfassung ..?) und nicht nur die in der BRD lebenden Anteile. Auch dürfte es sich auf die Staatsfiktion beziehen und Deutsches Volk ebenso wie Deutscher Bund auf die Landmasse - also nicht auf die Rechtsfiktion - damit also auf real existierende lebende Menschen bzw. real betretbares Land.

Mit der Verhaftung der Regierung Dönitz am 23.5.1945 fiel zum einen der einzig mögliche Vertragspartner für einen Friedensvertrag weg, denn die BRD hat nie Krieg gegen die Alliierten geführt und nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8./9.Mai 1945 wurde mit der Berliner Erklärung ( Juni 1945 ) die Regierungsgewalt vollständig und endgültig auf die Alliierten übertragen; daher konnte am 20.09.1945 mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten der Art. I. verfügt werden:  1. Folgende Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welche das Nazi-Regime beruhte, werden hierdurch ausdrücklich aufgehoben, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse:
a) Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, RGBl. I/41,
........
werden aufgehoben ( Nach dem Inkrafttreten der Reichstagsbrandverordnung am 28.02.1933 wurde am 24.03.1933 das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ erlassen ( Ermächtigungsgesetz ). Auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes vom 24.03.1933 wurde das „Erste Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich“ vom 16.02.1934 ( Überleitungsgesetz ) erlassen).

Dies ist auch in der “Tillessen-Entscheidung” des franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 wieder zu finden: dass das gesamte Recht des “NS-Regimes” zwischen dem 05.03.1933 und dem Tag der bedingungslosen Kapitulation am 08.05.1945 ersatzlos untergegangen ist ( dies bindet bis heute schon allein durch das Grundgesetzes vom 23.05.1949 gemäß Art. 139 GG  den bundesdeutschen Gesetzgeber und natürlich auch  alle bundesdeutschen Gerichte, Behörden und deutschen Verwaltungsstellen ) < http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/18727 >
Die bundesdeutschen Gerichte, Behörden etc. verhalten sich, als ob die Hitlerregierung bis zum 14. Juli 1933 verfassungsgemäß war und damit die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 NICHT unter Umständen zustande kam, die von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellten, sowie, daß das sog. Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 der Verfassung entspreche.
Tatsächlich jedoch wurde es von einem Parlament erlassen, welches infolge des Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzte. Die Regierung A.Hitlers konnte sich weder vor noch nach dem 21. März auf das Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments stützen, ein Erfordernis, daß von der damals als geltend anerkannten Verfassung ( WRV vom 11. August 1919 ) zwingend aufgestellt / erforderlich war ! - damit war von vornherein jedwede Handlung dieser Regierung verfassungswidrig und damit alles nichtig !

Frage: wieso wird dann die deutsche Staatsbürgerschaft wie folgt ausgegeben ?

Auch wenn in der Neufassung [2011] der letzte Abschnitt nicht mehr ausgegeben wird, ändert dies nichts an dem Fakt, daß zumindest ( siehe Personenstandsgesetz - Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1938 in Kraft. ) zum Zeitpunkt der Geburt der Betroffenen / Angesprochenen dieses so gültig war und sicher bis heute so angewandt wird bzw. zu verstehen ist. Nun regelt das Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten 1949 als die ranghöchste Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 123 Abs. 1, daß Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages ( nur ) fortgilt, soweit ( wenn ) es dem Grundgesetze nicht widerspricht. Recht, was auf der Führergesetzgebung basiert, ist seit dem 30.04.1945, spätestens jedoch mit der Kapitulation am 8./9. Mai 1945 ersatzlos untergegangen - zudem es würde dem GG Art. 139 widersprechen.

Ein gute Bezeichnung wäre Basis des Gleichschaltungs - Gesetzes.======>

Dieses Gleichschaltungsgesetz machte die Änderung des RuStAG (in Abwandlung des 1870 BuStAG) sowie der Reichsangehörigkeit notwendig.
Seit dem Februar 1934 gibt es daher nur mehr die Scheinnationalität deutsch; Schein deshalb, weil dieses nur dazu diente / dienen sollte, den Menschen ihre Heimat zu entziehen.
Dieser Entzug kann jedoch völkerrechtlich keine Wirkung entfalten, da der Entzug der Heimat und des Heimatrechts geächtet und ein Völkerrechtsverbrechen ist.

Der GG Artikel 139 [Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften]
Die zur »Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militaris­mus« erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. stellt eine Pflicht für jeden Bewohner des Bundesgebietes dar.
Wie auch der Vergleich des gescannten Passes von 1934 mit den von der BRD ausgegebenen Ausweisen beweist, wird mit jedem Ausweis gegen GG Artikel 139 verstoßen, denn der getäuschte Ausweisinhaber weiß nicht, daß er sich damit als Angehöriger einer Verwaltungsbehörde im In- und Ausland ausweist, welche auf dem Gleichschaltungsgesetz von 1934 basiert und damit sein Ausweis bzw. Nationalität auf dem Gesetz vom 5.2.1934.

Es ist allgemein bekannt, daß im NS-Regime zuerst die Bezeichnung "DEUTSCH" in den Ausweisdokumente sowie den noch heute von der Bundesrepublik benutzten Begriff "Deutsche Staats­angehörigkeit" eingeführt wurde ( was vor 1933 immer eine Länderzugehörigkeit war ); mit die­sem NS-Staatsrecht von 1934 verschwand die echte Staatsangehörigkeit als Länder(staats)angehörigkeit.

( danke an Alexander S. und Norbert G. )

Die zwingende Konsequenz - gemäß dem deutschen Beamtengesetz: jede Behörde ist mit Mitarbeitern mit dem Staatsangehörigkeit „deutsch“ gemäß dem Gesetz vom 5.2.1934 zu besetzen, welches natürlich die Staatsanwaltschaft ebenso wie die Richter etc. einschließt, denn auch hier gilt, daß sie für ihren Beamtenstatus deutsch sein müssen. Nun wird verständlich, wieso die Umdeutung von Unrecht zu „Recht“ uneingeschränkte Realität in der BRD ist ( beispielsweise durch Anwendung nicht mehr gültiger Gesetze ).

Sowohl gemäß dem Naturrecht als auch nach dem Völkerrecht ist unser unabdingbares Heimatrecht schon allein durch die Geburtsstadt und das Indigenat begründet. Nach Art. 3 der sog. Reichsverfassung von 1871 bestand für das gesamte Deutsche Reich ein gemeinsames Indigenat.
Dies bedeutete, dass die Angehörigen jedes Bundesstaates in jedem anderen deutschen Gliedstaat als Inländer behandelt wurden und zu allen öffentlichen Ämtern und bürgerlichen Rechten wie Einheimische zuzulassen waren ( daran lehnt sich GG Art. 33 Abs. 1 an ). Ius indigenatus bezeichnet das Bürgerrecht (ursprünglich in Preußen) - das Recht der Einheimischen
.


siehe RGBL. zum Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934.

Wenn das GG gemäß Artikel 146 [Geltungsdauer] Dieses Grundgesetz, .. für das gesamte deutsche Volk gilt, ..
         dann bindet dieses ( siehe den Beamteneid ) auch die Polizei, Richter, Staatsanwälte, ..
Durch das StAG kennen wir den Zusammenhang / die (Ver)Bindung zum Artikel 116 [Deutsche; Wiedereinbürgerung] (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ..
- die deutsche Staatsangehörigkeit wurde mit dem 5.2.1934 definiert und wird bis heute von der BRD angewandt / ausgegeben
  - dies verstößt gegen GG Artikel 139 [Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften] Die zur »Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus« erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Das heißt nichts anderes, als daß die Entnazifizierungsvorschriften jeglichem „nationalen“ Recht vorgehen, jedoch ignoriert werden.
 

Nachweise zu  Reichsangehörigkeitsgesetz siehe dazu http://www.mitteleuropa.de/czverfgu19950308.htm

TSCHECHISCHE REPUBLIK ENTSCHEIDUNG des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik Im Namen der Tschechischen Republik in der Sache Antrag auf Aufhebung des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 108/1945 Slg., Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Kreisgerichts in Aussig, Nebenstelle Reichenberg, vom 26.10.1993, Gesch. Nr. 29 Co 647/93-30.

Zitat: Diese Tatsache bringen treffend zwei Reichsgesetze aus dem Jahre 1935 zum Ausdruck, nämlich das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und das Reichsangehörigkeitsgesetz, in denen besondere Betonung auf die Reinheit des deutschen Blutes als Voraussetzung für die weitere Existenz des deut­schen Volkes gelegt wird und in denen als Reichsbürger nur derjenige Staatsangehörige deutschen oder artver­wandten Blutes definiert wird, der durch sein Verhalten (Hervorhebung im Original – der Übersetzer) beweist, daß er bereit und in der Lage ist, treu dem deutschen Volk und Reich zu dienen. Dagegen wird in der Verfassungsur­kunde von 1920 ein verfassungsmäßiger Anspruch auf das demokratische Wesen des tschechoslowakischen Staa­tes zwar als Begriff politisch-wissenschaftlichen Charakters (was juristisch schwer zu definieren ist) formuliert, was jedoch nicht bedeutet, daß er (dieser Begriff ) metajuristisch ist und somit keine Rechtsver­bindlichkeit besitzt. Im Gegenteil, als Grundcharakterzug der Verfassungsordnung bedeutet er in seiner Konsequenz, daß in der Verfassungsurkunde der Tschechoslowakischen Republik von 1920 der Verfassungsgrundsatz der demokratischen Legitimität der Staatsordnung über und vor die Forderung formalrechtlicher Legitimität gestellt wurde.

2.) NS-Verordnungen in der BRD am Beispiel der Justizbeitreibungsordnung

diese “Verordnung“, also ein Stück Papier, dass nicht im Range eines förmliches Gesetzes rangierte, nicht einmal während des NS Regimes, steht plötzlich so da, als wäre die JBeitrO aus einem nach den verfassungsrechtlich verankerten Grundsetzen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ent­standen. Historisch: 1934 Erstes Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich 1937 Justizbeitreibungsordnung im Range einer Rechtsverordnung
Diese Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 wurde im Jahr 1957 als “Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften” unter Pkt. V. zum Phoenix aus der Asche - ein von der Exekutive des NS Terrorregimes erlassene ”Rechtsverordnung” ohne grundgesetzliche Ermächtigung zum Bundesgesetz ( siehe dazu das StGB unter dem Stichwort Verfassungshochverrat ).
In Gedenken an ein „ganz besonderes Geburtstagsdatum“ wird am 20.04.1972 die JBeitrO im ”Ge­setz zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung” durch den Bundestag verabschiedet. Siehe dazu auch die einschlägigen Kommentaren zum Bonner Grundgesetz bzgl. der Gültigkeit von Recht aus der Zeit des NS Regimes, Zitat: „Im Widerspruch zum GG stehen alle zu Eingriffen in Grundrechte er­mächtigende Normen früheren Rechts, die nicht formelles Gesetzesrecht sind ( Art. 19 Abs. 1 Satz 1, § 104 Abs. 1 ) sowie auch alle eingriffsermächtigenden „Gesetze“ der nationalsozialistischen Zeit, die in dem Ver­fassungskonglomerat des sogenannten Dritten Reiches – „nachdem im neuen Reich… Gesetzgebung und Exekutive in der Hand des Führers vereinigt worden sind, hat der Begriff des „formellen Gesetzes“ seinen Sinn verloren“. ( Bonner Kommentar zum GG zu Artikel 123 Abs. 1, Ausgabe 2009 )
Und das diese Justizbeitreibungsordnung zu gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG “zitierpflichtigen” Eingriffen in Freiheitsgrundrechte legitimiert, steht beim Lesen ihrer einzelnen §§ völlig außer Zweifel. Die aktuelle JBeitrO ist schon allein aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit dem Bonner Grundgesetz gemäß Art. 123 Abs. 1 GG ungültig / nichtig. Weitere Beispiele sind das Rechtsberatungs G. = der Anwaltszwang, das Schornsteinfeger-Gesetz etc.

Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvB 1/51 vom 23. Oktober 1952 zur "Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei." - liegt auch an der Weisung des tatsächlichen Staatssouveräns "Deutsches Volk", also uns, die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuhalten, wie sie im Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvB 1/51 vom 23. Oktober 1952 definiert wurde: 2. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Dann sollten wir von der bundesdeutschen Gewalt die Einhaltung einfordern !

Wenn man Österreich und die aktuelle "Verfassung" betrachtet: Österreichische Staatsbürger sind zugleich Landesbürger desjenigen Bundeslandes, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben (Art. 6 B-VG). Alle österreichischen Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleichgestellt (Art. 7 B-VG) << dazu muß man erst einmal Heimat in Österreich nehmen können !! - und die Anwendbarkeit dieser Verfassung, denn auch hier kam diese nicht durch das Volk zustande und die Paulskirchenverfassung besitzt nach wie vor Gültigkeit !

Es gilt immer: ohne Souveränität ist das gesamte Leben fremdbestimmt !

wikipedia: unter dem Souverän ( lat. superanus ‚über allen stehend‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Repu­bliken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch; zur Zeit des Absolutismus war der Souverän der König: der römisch-deutsche Kaiser, der der oberste Lehnsherr des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war, gilt nicht als Souverän, denn der Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar aus, besitzt das Monopol, Gesetze zu erlassen und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und Richter, trifft oberste Finanzentscheidungen, lenkt dirigistisch die Wirtschaft, setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister und Beamten. In der Republik ist das Volk Inhaber der Souveränität: Volkssouveränität. In der Rechtslehre des Carl Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“
Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

Souveränität ist die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet anstelle der Fremdbestimmung. Jean Bodin (1529 – 1596): „Souveränität ist die höchste Letztentscheidungsbefugnis im Staat.“ Staatshoheit = „Staatsgewalt innehalten“ - in der Demokratie ist dies die Volkssouveränität. Das Volk als verfassunggebende Gewalt: die Staatsgewalt muss durch das Volk legiti-miert werden; alle Staatsgewalt muss vom Volk ausgehen (in Deutschland: Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG, in Österreich: Art. 1 B-VG)! Wenn das Volk nicht souverän ist ( 1945 ), kann dieses weder Staat noch staatliche Gewalt ( = Herrschaft ) legitimieren.

D.h. jeder Einzelne - ebenso wie ein Volk als Ganzes - ist erst dann souverän / ein Souverän wenn die Aufgaben des Lebens / des Alltags sicher und überlegen beherrscht werden. Nur der ist der Souverän, welcher der Letztendscheidende ist !

Nur das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.
Wie sieht es diesbezüglich mit Österreich aus ?
> die Fähigkeit seiner ausschließlichen rechtlichen Selbstbestimmung ?

Die Siegermächte widersprachen in Versaille bzw. Saint-Germain der Vereinigung des indigenen Volkes:

wiki/Anschluss_%C3%96sterreichs
„Als Anschluss Österreichs oder kurz „Anschluss“ wird der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12. März 1938 und die darauffolgende De-facto-Annexion Österreichs durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Mit dem „Anschluss“, offiziell durch das am 13. März 1938 (ohne Parlament) verabschiedete Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vollzogen, wurde die Diktatur des Ständestaates bzw. des Austrofaschismus (seit 1934) vom nationalsozialistischen Regime unter Adolf Hitler abgelöst. Befürwortet wurde vielfach kein einseitiger Anschluss, wie er schließlich 1938 vollzogen wurde, sondern ein Zusammenschluss gleichberechtigter Bundesstaaten. Mit der auf Grund der Umstände alternativlosen Unterzeichnung der Verträge von Saint-Germain für Österreich und Versailles für das Deutsche Reich (mit dem darin statuierten Anschlussverbot). Der Anschluss blieb aber, aus verschiedenen Gründen, weiterhin erklärtes Fernziel. Schuschnigg gab am 9. März bekannt, bereits am folgenden Sonntag, dem 13. März, eine Volksabstimmung zur Unabhängigkeit Österreichs abhalten zu wollen. Hitler ließ sich die Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich nachträglich durch eine Volksabstimmung am 10. April 1938 absegnen.“

In der heutigen, der Reeducation treu ergebenen „Bildung“ und offiziellen Webquellen wie das wiki, werden Geschehnisse aus dem zweiteiligen, unbeendeten Weltkrieg entsprechend dargestellt. Wenn man jedoch die Bilder betrachtet, war das gemeinsame, indigene deutschsprachige Volk froh, die schon 1919 getroffene Vereinbarung des Zusammenschlusses nun realisiert zu sehen - der zu dieser Zeit in allen Län­dern übliche Nationalismus war kein Produkt der „Achsenmächte“, sondern Zeitgeist.

wiki/14-Punkte-Programm
„Als 14-Punkte-Programm werden die Grundzüge einer Friedensordnung für das vom Ersten Weltkrieg erschütterte Europa bezeichnet, die Präsident Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 in einer program­matischen Rede vor beiden Häusern des US-Kongresses umriss. Großen Wert legte Wilson auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches aber nicht konsequent zur Anwendung kam. So wurde beispielsweise im Versailler Vertrag eine Vereinigung des Deutschen Reiches mit Deutschösterreich untersagt.“ D.h. weder das Deutschen Reich noch Deutschösterreich wurde - im Widerspruch zum 14 Pkt. Progr. - eine minimale Eigenständigkeit gewährt.
Damit verstößt all dieses - auch der Vertrag von Saint-Germain & Trianon - gegen elementares Menschen - und Völkerrecht; daher sehe ich keine Rechtskraft in diesen sittenwidrigen Verträgen.

>> Auszüge des ersten Abschnitts als PDF <<

Mir erscheint bereits der Artikel 1 eine Lüge zu sein:
um ein freier und unabhängiger Staat zu sein, braucht es zu allererst einen Friedensvertrag, den weder Österreich noch Deutschland hat.
Dann verbinden sich Volk und Staat durch einen Gesellschaftsvertrag, der Ausdruck des freien Willens und der Souveränität ist; in Deutschland wurde niemand zum GG befragt; wie war das in Österreich ? - wobei wieder die Grundvoraussetzung von Frei und Souveränität fehlt, wodurch alles nur Schein ist !!! Durch das gemeinsame Indigenat wäre zu fragen, was macht das Volk in Österreich zu einem eigenen, abzugrenzenden homogenen Volk und wie wäre - unter Berücksichtigung des gemeinsame Indigenats - dieses zu charaterisieren ?
Siehe dazu auch: StGBl. Nr. 1/1945: Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs.
StGBl. Nr. 4/1945: Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über das neuerliche Wirksamwerden des Bundesverfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 (Verfassungs-Überleitungsgesetz - V-ÜG.).
StGBl. Nr. 6/1945: Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts-Überleitungsgesetz - R-ÜG.).
D.h. ohne rechtswirksame Verfassung gibt es keine Grundlage für irgendein Gesetz !

Die Ähnlichkeit Österreichs und Deutschlands - SPÖ <> SPD, FPÖ <> FDP, die allg. Gesetzgebung, die Vorgehensweise und Sichtweisen bei Gericht, etc. zeigt das Bild eines indigenen Volkes, welches durch eine Scheingrenze getrennt wird. Dies ist wie bei den Fürstentümern: jeder Fürst grenzte sich vom Nachbarn ab, um seine eigene Macht zu sichern und damit seine Leibeigenen weiterhin zu Frondiensten zur Verfügung stehen - warum sollte ein Politiker seine Machtposition aufgeben, für ein gemeinsames Land ?

Fakt:
1. Das österr. Volk hat sich nach dem WW I. mit dem deutschen Volk verbunden
   - dieser kraftvollen Verbindung widersprachen ohne Rechtsgrundlage die Alliierten; damit kann diese Verweigerung nur nichtig sein.
2. Ein Staatsvertrag ist kein Friedensvertrag
   - d.h., wie im politischen Umfeld üblich, wird die Aussage verdreht formuliert, damit vom Gegenteil ausgegangen wird.
Artikel 3 belegt, daß die Alliierten Österreich nie in die Unabhängigkeit und Souveränität entlassen haben.
Sie knüpften dies an einen Friedensvertrag Deutschlands, der wegen der HLKO ( Rückführung zu hoher Regressforderungen sowie des deutschen Goldes ) niemals kommen soll ( siehe Protokoll 354 B / Paris  )
3. Beweis: ein souveränes Österreich könnte selbst die Anerkennung auch bzgl. seiner territorealen und politischen Ansprüche regeln

http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html



III. Deutschland               B. W i r t s c h a f t l i c h e G r u n d s ä t z e                      < danke an Selim K. für diese Info
15. Es ist eine alliierte Kontrolle über das deutsche Wirtschaftslebens zu errichten, jedoch nur in den Grenzen, die notwendig sind:
b) zur Sicherung der Warenproduktion und der Dienstleistungen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse der Besatzungsstreitkräfte und der verpflanzten Personen in Deutschland notwendig sind und die wesentlich sind für die Erhaltung eines mittleren Lebensstandards in Deutschland, der den mittleren Lebensstandard der europäischen Länder nicht übersteigt.

Was bitte sind verpflanzte Personen in Deutschland? - warum wird nicht von Vertriebenen gesprochen? - oder sind diese gar nicht gemeint?
- nur mehr juristische (natürliche) sprich tote Entitäten ? - und keine Menschen, da es nur um Personen geht !
Gilt dieses auch für die Menschen in Österreich wegen ihrer Vereinigung in einem Indigenat 1919 und 1938?

Läuft alles im Bund in Bonn zusammen ?

Verpflanzt heißt nichts anderes als entwurzelt, ihrer Heimat beraubt - in Österreich und in Deutschland !

Wir müssen also davon ausgehen: Menschen sind nicht betroffen, da die Rechtskreise von fiktionalem "Staatswesen" und den im Naturrecht angelegten Menschen keinerlei Berührungspunkte haben; daher finden sich in diesen Schriften auch immer nur (Rechts)Bezüge zu Personen, welche unter das jeweilige "Staatsrecht" gezwungen werden - aber nur der Mensch ist mit seiner Geburt rechtsfähig ! (siehe Rechtskreise und Rechtsebenen)

wiki/Staatsvertrag_von_Saint-Germain-en-Laye

das Heimatrecht für österreichische Staatsangehörigkeit 
Abschnitt V. Schutz der Minderheiten.

Artikel 64. Österreich erkennt von Rechts wegen und ohne irgendeine Förmlichkeit als österreichische Staatsangehörige alle Personen an, die zur Zeit des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrages das Heimatrecht (pertinenza) auf dem österreichischen Staatsgebiete besitzen und nicht Angehörige eines anderen Staates sind.
Artikel 65. Die österreichische Staatsangehörigkeit wird von Rechts wegen durch die bloße Tatsache der Geburt auf österreichischem Staatsgebiete von jeder Person erworben, die nicht vermöge ihrer Geburt eine andere Staatsangehörigkeit geltend machen kann.

Abschnitt VI. Bestimmungen, betreffend die Staatsangehörigkeit.
Artikel 70. Alle Personen, die das Heimatrecht (pertinenza) in einem Gebiete besitzen, das früher zu den Gebieten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie gehörte, erwerben ohne weiters und unter Ausschluß der österreichischen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit desjenigen Staates, der auf dem genannten Gebiete die Souveränität ausübt.
Artikel 75. Als italienisch werden angesehen juristische Personen, die in den an Italien übergegangenen Gebieten bestehen und denen diese Eigenschaft, sei es durch die italienischen Verwaltungsbehörden, sei es durch eine italienische gerichtliche Entscheidung, zuerkannt wurde.

Es braucht also für die österreichische Staatsangehörigkeit eine Person ( ggfls. eine juristische ! - Art 75 ) und das Heimatrecht (pertinenza), welches sicherlich nachzuweisen ist ! - nur wie ? - vor allem, wenn man Mensch ist !

Eine weitere ungeklärte Frage - mit obigen Vertrag wurde die Rechtsnachfolge ausgeschlossen; wie kann es dann einen Vertreter (für das Volk) geben ( ohne Rechtsnachfolge kein Vertrags-/Unterzeichnungsrecht für alte Verpflichtungen, inkl. Friedensvertrag, etc. ). Wie kann es dann sein, daß dieses Volk diesem neuen Staat angehört ? - wie soll ein neues Österreich ohne Rechtsnachfolgeschaft Friedensverträge zeichnen (ich bin als Nachmieter einer Mietwohnung auch nicht verantwortlich und Zeichnungsberechtigt für den Vormieter) ?
Somit ist es unmöglich, daß die übergeordneten Normen des Heimatrecht (Orts-/Landesindigenat) eingehalten wurden ( in obigem Vertragswerk wurden diese widerrechtlich ausgeschlossen und damit ist die Rechtskraft des Vertrages nicht gegeben ).


wiki/Pariser_Vertr%C3%A4ge
„Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsstatut in Westdeutschland beendete und der Bundesrepublik die Souveränität verlieh, die allerdings noch über die Wiedervereinigung 1990 hinaus bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt war. Die Verträge wurden am 23. Oktober 1954 von den Mitgliedern der Westunion, der Bundesrepublik Deutschland und Italien in Paris unterzeichnet, am 27. Februar 1955 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und traten am 5. Mai 1955 in Kraft.“

Wenn die Souveränität durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt ist, gibt es keine Souveränität !
- o.g. Verträge traten ebenfalls im Mai 1955 in Kraft
: kein Friedensvertrag .. es herrscht Kriegsrecht!

Fakt ist: den Menschen in beiden Nationen wurde ihr Heimatland und Heimatrecht entzogen; dem indigenen deutschsprachigen Volk wurde damit sein Menschen- und (an das römische angelehnte) Bürgerrecht entzogen - wir sind alle Vertriebene (siehe österreichisches Vertriebenenrecht im eigenen Land) und damit per Gesetz Fremde im eigenen Land ! - wobei durch unsere Menschlichkeit kein positives Recht angewendet werden kann, welches nur für die künstliche, tote Entität: Person geschaffen wurde; siehe: deklaratorische Bescheinigung

Bringen wir wieder zusammen, was nie hätte getrennt werden dürfen
- die Menschen als ein Brudervolk !
Weder die Landmasse Deutschland oder Österreich, Griechenland, .. hatte jemals Schulden und kann weder Schulden haben, noch Schulden machen - es sind die fiktionalen Rechtskonstrukte, welche im positiven Recht / Rechtspositivismus als >juristische< Person angelegt wurden (siehe Justinian und das römische Recht, aus dem sich das Civil- wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch direkt ableitet).

Durch den Bund - einmal im Sinne der Taufe, wodurch die Kirche sich als Statthalter Gottes auf Erden ermächtigt sieht, dies einzufordern und seine Erfüllung in ihrem Sinne durchzusetzen - siehe dazu u.a. glaube_staat_gesellschaft - und einmal durch den ewigen Bund, insbesondere in Verbindung mit der Paulskirchenverfassung, was das indigene Volk vereint; all dies ist zu trennen einmal vom Deutschen Bund und dem Deutschen Volk, welches unabhängig von den Rechtskreisen des Völkerrechts und Staatsrecht existiert und dem überpositiven Naturrecht - siehe dazu Gebiets-/Territoreal-K.d.ö.R. sowie Staat als Völkerrechtssubjekt.
Siehe dazu Prof. Wolfgang Waldstein - Tagung des europäischen ethikforums,  Johannes Messner - Wiener Schule der Naturrechtsethik und Karl Anton von Martini, Freiherr zu Wasserberg

deklaratorische Bescheinigung

Jede Bescheinigung ist deklaratorisch ! - immer und nicht nur durch eines dieser Rechtskonstrukte
- da zuerst die Tatsache besteht, bevor sie bescheinigt bzw. beurkundet werden kann
  - keine dieser Bescheinigungen oder Urkunden kann etwas schaffen / schöpfen
    - das kann nur der Mensch - auch jedwede Person ist unfähig des Schöpfungsaktes.
Als Beispiel einer Bescheinigung: der Führerschein; zuerst muß der Mensch die Fähigkeit erwerben, mit dem Vehikel Auto, Motorrad, LKW .. umzugehen, bevor ihm diese erworbene Fähigkeit bescheinigt werden kann !
D.h. jeder in der Rechtsfiktion angelegte bzw. registrierte Schein / Bescheinigung / Urkunde kann immer nur - rein deklaratorisch - die bereits erworbene, bestehende Fähigkeit „attestieren“.
Selbst bei Entzug einer dieser deklaratorischen Bescheinigungen, bleibt die Fähigkeit erhalten !!
Bps. einer eigenen deklaratorischen Bescheinigung siehe hinterlegte PDF

Begriffserklärungen:
1. Urkunde - Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke.
Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind.

2. Deklaratorisch (rechtsbekundend, klar- oder feststellend; lat. declarare, „deutlich bezeichnen“) bedeutet, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder klargestellt.
Die Eintragung in das Handelsregister ist regelmäßig ein deklaratorischer Rechtsakt, da unabhängig von der Eintragung Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB betreibt. Die Eintragung in das Handelsregister bezeugt diese Tatsache also lediglich.

Bsp: die Anerkennung eines neu gegründeten Staates ist ebenfalls nur deklaratorisch
 

3. unmündig heißt: nicht mehr anwendbar, da derjenige seine Rechte abgegeben hat

4. Verträge - alles über die Grenzen hinweg sind völkerrechtlich Verträge.
EU bezeichnet sich selbst als supranational und damit über den Völkern stehend (daher EVÜ nicht anwendbar)
ROM I & II    VERORDNUNG (EG) Nr. 864/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Juli 2007
                   über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)
KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH          Artikel 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum
  Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte („acta iure imperii“).
(2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind
     e) außervertragliche Schuldverhältnisse aus den Beziehungen zwischen den Verfügenden, den Treuhändern und den Begünstigten eines durch Rechtsgeschäft errichteten „Trusts“;

Völkerrechtliche Verträge müssen durch das jeweilige Volk bestätigt werden

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_51/a95.html
Artikel 95 der Genfer Konvention
Art. 95 "Der Gewahrsamsstaat darf Internierte nur auf ihren Wunsch hin als Arbeiter beschäftigen. .."

Tja, sind dann die Menschen in Österreich und Deutschland nur internierte Arbeitstiere in Händen eines Gewahrsamsstaates BUND, mit seinen Niederlassungen, Namens Österreich bzw. Deutschland ?

Nachdem es keinen Friedensvertrag gibt - es soll auch zwischen dem Norden und dem Süden der USA bis heute keinen Friedensvertrag aus dem Bürgerkrieg geben - finden wir immer wieder Kriegsflaggen - hier die Kriegsflagge aus Seide vom November 1861 der Nord-Virginia-Armee (zu erkennen an der Goldborte)
U.a. in us Gerichtssälen aber auch in Büro´s im Kreml, bei Reden des dt. Bundespräsidenten oder des us Präsidenten etc.

Ich gehe davon aus, daß alles, was in einem Raum stattfindet, in dem eine Kriegsflagge aufgehängt ist ( siehe dazu auch die Abzeichen der us Polizei bzw. Armee u.a. als Ärmelaufnäher ), unter Kriegsrecht stattfindet - welche Gesetze und Rechte sind bei Ausübung des Kriegsrechts aufgehoben ?

wiki: Im juristischen Sinne bezeichnet Internierung einen vom Staat organisierten Freiheitsentzug von politischen Gegnern, fremden Militärpersonen und Gegenständen im Krieg oder Flüchtlingen in Form einer systematischen Zusammenführung ==> damit ist alles gesagt

wiki: Laut Genfer Konventionen haben kriegführende Staaten das Recht, auf ihrem Staatsgebiet befindliche Angehörige fremder Staaten zu internieren, d.h. ohne Anklage auf unbestimmte Zeit gefangen zu nehmen.
Es steht völlig außer Zweifel, daß wir fremd zu den Staaten, bei denen wir nur Bewohner des (Bundes)Gebietes sind ( andere Rechtsebene ) und für eine Staatsurkunde in der BRD im Ausländeramt vorstellig werden müssen.
 

Warum bitte werden K.d.ö.R. ( wiki: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist öffentliches Recht. ), wobei ein Staat eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts ist - wie auch Gemeinde und Landkreise - in Unternehmensverzeichnissen gelistet ?

Werden wir deshalb immer mit Handelsrecht ( USA: UCC ) konfrontiert, weil alles als Firma gelistet ist ?

Wieso existiert im District of Columbia diese Adresse für die BRD ..

und so sieht die BRD vor Ort aus ( kultivierter Vorgarten des Eckreihenhauses mit seitlich heruntergelassen Rolläden )

( danke an Peter H. für dieses Foto und Manta Auszug vom District sowie NGO Screenshot )

Wieso ist ein Bundesministerium als non-govermental gelistet ?

Sind die "Knöllchen" dafür da, daß sich das Unternehmen Polizei und Gemeinde bzw. Landratsamt dadurch finanziert, nachdem das Privatunternehmen Finanzamt die deutschen Firmen in den Konkurs getrieben hat ?

Natürlich auch in Österreich und in der Schweiz ......

http://www.admin.ch/br/org/index.html?lang=de

Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrats, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt sind. Der Gesamtbundesrat (von links nach rechts): Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Bundesrat Didier Burkhalter, Bundesrat Ueli Maurer (Vizepräsident), Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, Bundesrätin Doris Leuthard, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Alain Berset, Bundeskanzlerin Corina Casanova

Ob BRD, ob Österreich oder Schweiz in all diesen Ländern werden die personalisierten Menschen durch BundesVERTRETER geführt.
Nachdem mir bis heute in keinem dieser Länder eine Verfassung vorgelegt, welche den Menschen berücksichtigt - von dem ordnungsgemäßen Zustandekommen einmal ganz abgesehen, ebenso von der Bedeutung der Paulskirchenverfassung für A & D und ebenso wenig der Nachweis von / für hoheitliche Befugnisse ( bspw. Urkunde einer K.d.ö.R. - auch nicht für Gemeinden oder Landratsämter ), komme ich nicht umhin davon auszugehen, daß wir alle von privat geführten "Institutionen" durch die fiktive Person(alisierung) in Knechtschaft gehalten werden, welche nur Vorgeben, Befugnisse zu haben und dem durch Konkludentes Handelns zustimmen.

Gemeinsamer Nenner ist der BUND ! - wie gesagt: wir kennen den Ewigen Bund und den biblischen; welcher knechtet uns ?

A pro pos Privatunternehmen Finanzamt

Alles kommt in Delaware zusammen
wie mir mitgeteilt wurde, wäre die amerikanische Steuer"behörde", das Mutterhaus (Konzernzentrale) des deutschen Finanzamtes ( danke nochmals an Peter H. für diesen Scan ) privat von Deutschen gegründete worden. Den Status Inc. erfolgte nach den Scans Juli 1933; ansonsten verweise ich auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Internal_Revenue_Service  

Bzgl. 1933 fällt folgendes auf:
> die Länder, welche am 1. Teil des  bis heute unbeendeten Weltkrieges ( Waffenstillstand November 1918 sowie Kapitulation Mai 1945 ) teilnahmen
    erklärten Ihren Bankrott zwischen 1928 und 1933 - für die USA war dies 1933.
> dies stellt eine Status - Änderung der / für die USA dar
   - wie es für die BRD 1990 war, als daraus resultierend die Finanzagentur gegründet wurde
     - aus einer bankrotten Softwarefirma, welche in Berlin Charlottenburg gegründet worden war.
  Diese Statusänderung für die USA kann in einem veränderten Status der IRS als Inc. gemündet haben. 

der biblische Bund

http://www.bibleserver.com/text/LUT/1.Chronik16
1.Chronik 16,14
11 Fraget nach dem HERRN und nach seiner Macht, suchet sein Angesicht allezeit!
12 Gedenket seiner Wunder, die er getan hat, seiner Zeichen und der Urteile seines Mundes,
13 ihr, das Geschlecht Israels, seines Knechts, ihr Söhne Jakobs, seine Auserwählten!
14 Er ist der HERR, unser Gott, er richtet in aller Welt.
15 Gedenket ewig seines Bundes, des Wortes, das er verheißen hat für tausend Geschlechter,
16 den er gemacht hat mit Abraham, und seines Eides, den er Isaak geschworen hat,
17 den er Jakob gesetzt hat zur Satzung und Israel zum ewigen Bund

http://www.bibleserver.com/text/LUT/Markus4
Vom Sinn der Gleichnisse
10 Und als er allein war, fragten ihn, die um ihn waren, samt den Zwölfen, nach den Gleichnissen.
11 Und er sprach zu ihnen: Euch ist das Geheimnis des Reiches Gottes gegeben; denen aber draußen widerfährt es alles in Gleichnissen,
12 damit sie es mit sehenden Augen sehen und doch nicht erkennen, und mit hörenden Ohren hören und doch nicht verstehen, damit sie sich nicht etwa bekehren und ihnen vergeben werde.

http://www.bibleserver.com/text/LUT/Psalmen2
Psalm 2,7
6 »Ich aber habe meinen König eingesetzt auf meinem heiligen Berg Zion.«
7 Kundtun will ich den Ratschluss des HERRN. Er hat zu mir gesagt: »Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeugt.


Die "Begriffe" Abraham, Jakob, .. stehen für das Volk Israels ("ich will Dich Israel heißen .."). Daher ist Sohnesschaft eine mögliche korrekte Übersetzung, da hier die männliche Nachkommen angesprochen werden und für das Volk Israel stehen


http://www.bibleserver.com/text/LUT/Jesaja14
Jesaja 14,12               ( Luzifer ist der Morgenstern )
11 Deine Pracht ist herunter zu den Toten gefahren samt dem Klang deiner Harfen. Gewürm wird dein Bett sein und Würmer deine Decke.«
12 Wie bist du vom Himmel gefallen, du schöner Morgenstern! Wie wurdest du zu Boden geschlagen, der du alle Völker niederschlugst!
13 Du aber gedachtest in deinem Herzen: »Ich will in den Himmel steigen und meinen Thron über die Sterne Gottes erhöhen, ich will mich setzen auf den Berg der Versammlung im fernsten Norden.1
14 Ich will auffahren über die hohen Wolken und gleich sein dem Allerhöchsten.«
15 Ja, hinunter zu den Toten fuhrst du, zur tiefsten Grube!

http://www.bibleserver.com/text/LUT/5.Mose15
Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir zugesagt hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen.

http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/bibel/ex4.html
Ex 4,22 Das Buch Exodus, Kapitel 4, 22 {an Moses gerichtet} "Dann sag zum Pharao: So spricht Jahwe: Israel ist mein erstgeborener Sohn."

Nicht nur in unserer sog. westlichen Kultur, welche von der Bibel als die Heilige Schrift geprägt ist, wird der Mensch als das Abbild oder Ebenbild eines göttlichen Wesens, eines universellen Bewußtseins verstanden.

mose/1/ Der Mensch ein Bild Gottes 26 Und Gott sprach: Laßt uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. (Psalm 8.6-9) 27 Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib. (1. Mose 2.7) (1. Mose 2.22) (Matthäus 19.4) (Epheser 4.24) 28 Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch und füllt die Erde und macht sie euch untertan und herrscht über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über alles Getier, das auf Erden kriecht

1Korinther 6,17 Der Leib ein Tempel des Heiligen Geistes
"Wer aber dem Herrn anhängt, der ist "ein" Geist mit ihm."
1Korinther 3,17 Der Herr ist der Geist; wo aber der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit.
1Korinther 15 Christus ist auferstanden
20 .. wird auch der Sohn selbst untertan sein dem, der ihm alles untergetan hat, auf daß Gott sei alles in allen.

Dennoch erdreistet sich am 18. November 1302 ein Papst Bonifatius VIII. die päpstliche Bulle Unam Sanctam zu erlassen!
Die Bulle ist die umfassendste Begründung einer aus dem Papst-Primat abgeleiteten päpstlichen Weltherrschaft in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten. Sie beginnt mit den Worten:
„Die eine heilige, katholische und apostolische Kirche müssen wir im Gehorsam des Glaubens annehmen und festhalten“
„Nun aber erklären wir, sagen wir, setzen wir fest und verkünden wir:
  Es ist zum Heile für jegliches menschliche Wesen durchaus unerlässlich, dem römischen Papst unterworfen zu sein

An dieser Sicht wird bei jeder Papstkrönung festgehalten. Der Papst sieht sich als Vollstrecker von Moses 15 "du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen" und zwingt jeden König und jeden Menschen unter seine Vorherrschaft.


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