Rechtskreise und Ebenen

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Was ist unter Rechtsvermutung, Rechtskreise und Rechtsebenen zu verstehen ?

1.) Rechtsvermutung = presumption
2.) Rechtsebenen
3.) Rechtskreise
4.) Völkergewohnheitsrecht  
5.) Wir unterlägen immer dem römischen Recht Justinian´s
6.) Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
7.) Unterscheidung Elemente des Staatsrechts
8.) die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen grafisch dargestellt
9.) ius gentium <=> ius civil <=> ius naturalis
10.) Kann ein Staat eine Firma sein ?
11. ) inhärente Rechte - zu dt: innewohnend
    siehe PDF

Rechtsvermutung = presumption - ist in vielen Gerichtsverfahren der Startpunkt des eigentlichen Verfahrens und stammt aus der angelsächsischer Rechtstradition.
Beispiele für diese Vermutungen sind: Die Vermutung des Todes.
Wenn eine Person sich mehr als sieben Jahre ohne Mitteilung "an einen unbekannten Ort verschwunden" ist - hier wird aus dem Gewohnheitsrecht ihr Tod angenommen / vermutet <> CQV Act.
Die Unschuldsvermutung, wodurch die Staatsanwaltschaft die Beweislast in einem Strafverfahren trägt.
Der Angeklagte hat keine Verpflichtung, Beweismittel einzubringen, bis die Staatsanwaltschaft einen Anscheinsbeweis gemacht hat.
Quelle: wiki: http://en.wikipedia.org/wiki/Presumption
A number of presumptions are found in most common law jurisdictions. Examples of these presumptions include: The presumption of death. A person who has been absent for seven years without explanation and "gone to parts unknown" is presumed dead at common law. The presumption of innocence, which holds that the prosecution bears the burden of proof in a criminal case, and that the accused has no obligation to introduce evidence until the prosecution has made a prima facie case.

In the law of evidence, a presumption of a particular fact can be made without the aid of proof in some situations. The types of presumption includes a rebuttable discretionary presumption, a rebuttable mandatory presumption, and an irrebuttable or conclusive presumption. ...

In dem Gesetz bzgl. Beweismitteln, kann in manchen Situationen die Vermutung einer bestimmten Tatsache, ohne Zuhilfenahme eines Nachweises, getroffen werden. Die Arten der Vermutung sind: widerlegbare Vermutung nach Ermessen, eine verpflichtend widerlegbare Vermutung und eine unwiderlegbare d.h. schlüssige Vermutung. Der Aufruf einer Vermutung verschiebt die Beweislast von einer Partei auf der gegnerischen Partei in einem Gerichtsverfahren. In den USA sind Vermutungen in Strafverfahren unzulässig.
Das alte jüdische Gesetzbuch, der Talmud enthält bereits Vermutungen (hazakah) und wurde ins antike römische Recht ( Testament mit der Vermutung, daß es zugunsten des Kindes gedacht war ) sowie ins kanonische Recht übernommen; von dort gelangt es im siebzehnten Jahrhundert durch  Edward Coke ins englische Recht.

Damit wäre die Aufgabe vor Gericht klar: deren Vermutung einer bestimmten Tatsache ( wir wären der Treunehmer, wir würden konkludent handeln, wir wären tot, .. ) zu widerlegen, da diese entgegen deren Annahme eben keine schlüssige oder gar unwiderlegbare Vermutung sein kann.
Auch wenn alles - nach verschiedenen Ansichten ( Tobias ) "presumption-based" ist, hat der CQV gerade durch die Tod-Vermutung weiterhin seine Relevanz. Auch wenn heute die Rechtsvermutung = presumption auf die angelsächsischer Rechtstradition <Common Law> bezogen wird, fand sie über den Talmut in das Derivat des jüd. Glaubens, das Christentum, die paulinische Kirche und so auch in das Civil Law.
Das Ausstellen der Geburtsurkunde ist gleichzeitig der Fakt der Eröffnung der Treuhand: des CQV-Trusts (nicht zu vergessen, daß es ohne Hoheitlichkeit keine Urkundsbeamten geben kann!). Da wir das WIE nicht kennen, hat sich niemand innerhalb 7 Jahre als lebendiger Mensch gemeldet - daher sind wir alle für tot erklärt.
Unabhängig von der Vergangenheit und der Herleitungen / Rechtsannahmen wird dieses in dem System gegen uns verwendet, da Tote / Subjugierte rechtlos sind, nichts - auch sich selbst nicht definieren können und Äußerung von Sklaven rechtsunerheblich sind - so ist das Spiel eingerichtet.

Oli: "unser Geldsystem ist ein System, in dem nur Schuldgeld existiert und Schuld nur mit anderen Schulden ausgeglichen wird". Das ganze System funktioniert nur durch die 1928 - 1933 Bankrotterklärung der Staaten und eben auf Schulden. Nicht zu vergessen ist, daß die Kriegsmacht USA die letzten IMF ( international monetary found ) - freien Länder mit ihrer "demokratischen Freiheit" zu knechten haben - Syrien, Iran ( auch der Irak gehörte dazu, weiterhin Nordkorea, .. ), denn die IMF hält im ersten Schritt unsere Geburtsurkunde als Pfand ( es würde ja Sinn machen, daß die geknechteten Länder den Kreditrahmen der Kriegsmacht USA durch ihre Bürger erhöhen ). Gegenüber wem werden wohl die Staaten 1928 - 1933 ihre Bankrotterklärung abgegeben haben ?  - der ( dem Vorläufer ) IMF ! - nicht zu vergessen, daß die BIZ in Basel die Zentralbank für 130 Landeszentralbanken und ebenso wie die City of London exterritoreales Gebiet ist und ebenso wenig der Kontrolle eines Staates unterliegt wie die Vatikanbank.
Ziel des ganzen Systems: uns - gemäß dem eröffneten Rechtsrahmen - in ihrem Pfandsystem zu Gunsten der eigenen Landesbank, damit zu Gunsten der BIZ und damit zu Gunsten der IMF für ihre eigene Kreditwürdigkeit zu halten.
Ich wiederhole: es ist nicht vorgesehen, daß Tote bzw. Subjugierte sich dem System entziehen können - die Lösung: wieder Menschwerdung - siehe TG Glaubensgemeinschaft - Wiedergeburt .

< als PDF - Bild anklicken > es gibt keine Anspruch auf Vollständigkeit - es soll die Dinge verständlicher darstellen


Für das einzelne Land ist die Basic - Rechtsebene seine Verfassung.
Darauf bauen allen anderen Rechtsebenen auf ( siehe sog. einfachgesetzliches Recht ).
Für die Staatengemeinschaft gibt es mehrere Basic - Rechtskreise: Völkerrecht und Völkergewohnheitsrecht.  

Wie der Name schon sagt - Völkerrecht - ist die Rechtsbasis für die rechtliche Interaktion und Verbindlichkeiten zwischen den Völkern dieser Erde - wobei es hier sowohl Vertragsrecht als ein Rechtskreis und das Gewohnheitsrecht als ein weiterer gibt.

Nun befinden wir uns im Irrtum, wenn wir den Worten glauben schenken, daß die Vorgaben von EU und UN Recht wäre oder irgendwelche rechtliche Belange hätten - es sind nur Empfehlungen, wie mir jemand bei der Frage nach dem Weg empfehlen kann so oder anders zu fahren.
Erst durch die Umsetzung in nationale Gesetze wird es verbindlich - in diesem Rechtskreis; daß dies i.d.R. erfolgt, liegt an den Sanktionen, welche skrupellos von EU und UN verhängt werden.

Jedoch stellt bereits die Umsetzung einer einzigen EU oder UN Empfehlung als Gesetz einen Verfassungsbruch dar. In demokratischen Rechtsstaaten ist der oberste Souverän das Volk ( die sog. Staatsbürger ) und eben nicht ein EU Parlament oder UN Ausschuß ( wobei auch in der Industrie immer noch zu viel Ausschuß produziert wird ); d.h. bei dieser Vorgehensweise wird immer die jeweilige Verfassung ausgehebelt ( Verfassungshochverrat ! ) und der Machtinhaber: Volk seiner Entscheidungsmacht beraubt. Gesetze, welche durch Verfassungshochverrat oder Verfassungsbruch zustande kommen, sind immer nichtig und entwickeln weder Rechtskraft noch Rechtswirksamkeit.

Rechtskreise
die besondere Situation in Deutschland wird nicht durch wilde Verknüpfung von unvereinbaren Rechtskreise und Rechtsebenen (auf)geklärt.

Fangen wir mal wieder mit der Historie an <siehe verfassungen.de>:


Der Begriff BUND begleitet uns bis zum heutigen Tage (Bundeswehr, GG: Artikel 133 [Bund als Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.) - und nur dieser ist der wahre Halter der hoheitlichen Rechte. Allerdings kann ich die Menschen oder Organisationen nicht benennen, welche heute den Bund verkörpern - vermutlich die Nachfahren der damaligen Fürsten.

Marquis de Lafayette war nach USA gereist und Zeuge (Schüler) des vom Freimaurer Georg Washington durchgeführten Unabhängigkeitskampfes.
Er brachte diese Ideen nach Paris ( wobei sowieso die USA Ableger der europäischen Großlogen waren, die zuerst von England aus, dann von Paris aus geführt wurden ).

Ausgehend von der franz. Revolution, initiiert und geführt durch Freimaurer schwappte der Freiheitsgedanke auf ganz Europa auf die durch die Kirche (kein Kind und kein Rock war bzw. ist vor priesterlicher Vergewaltigung sicher) und Grafen (primus noctae) gepeinigte Bevölkerung über - 1832 das Hambacher Fest mit seinen Studenten zeigt ein überzeugtes, gemeinsam handelndes Volk.
Daraus entstand die Paulskirchen Verfassung - 28.3.1849, im RGBl. veröffentlicht 28.4.1849 - als souveräner Ausdruck des Volkes nach einer konstituierten parlamentarischen Monarchie.
Diese wurde mit Waffengewalt und vielen Toten niedergeschlagen; nachfolgend kam es zu 3 Bürgerkriegen des süddeutschen Bundes gegen den norddeutschen Bund (Kriegsende 1866), wodurch Preußen führende Macht wurde.


<= Hambacher Fest             Die vorher ca. 300 kleinen Fürstentümer = Deutschland wurden zu 25 souveränen Bundesstaaten mit jeweils eigener Staatsbürgerschaft im EWIGEN BUND zusammengefaßt und Deutsches Reich genannt, in dem der deutsche Kaiser diesen EWIGEN BUND nur außenpolitisch und militärisch vertrat ( in ihrer Innenpolitik blieben sie souverän ). Damit die im EWIGEN BUND zusammengefaßten Staatsbürgerschaft auch außerhalb ihres Heimatstaates gleiche Rechte genossen, bekamen sie noch die Reichsbürgerschaft verliehen.

Als Folge des Versailler Diktates ( ein Vertrag ist der Ausdruck des freien Willens aller Vertragspartner aber nicht die Folge einer Hungerblockade und Verhaftung der deutschen Abgeordneten ) wurde sowohl die WRV als auch das Weimarer Reich aufgezwungen ( eine Verfassung - gilt auch für die WRV - ist der Ausdruck der Souveränität eines Volkes !! - aber niemals eine rechtschaffende Folge eines Friedensdiktates ). Nach wie vor haben wir innerstaatlich souveräne Bundesstaaten; erst A.H. hat im Januar 1934 alle Bundesstaaten eleminiert und damit das noch heute direkt durch die BRD angewandte Staatsangehörigkeitsgesetz vom 5. Februar 1934 geschaffen.

Erst jetzt kann man von einem Deutschen Reich sprechen - alles vorherige waren ein Bund / Bündnisse - gemäß der Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820. Nach der debellatio des Deutschen Reichs wurde völkerrechtswidrig - durch die debellatio jedoch (er)möglich(t) - von den Alliierten Preußen aufgelöst und neu, nach ihren Gesichtspunkten ohne Berücksichtigung der Historie, Bundesländer ( keine Staaten, auch wenn sie sich so nennen lassen ) geschaffen - vereint in einem Bund ( 15.5.1820 ).

Wir finden leider in den Argumentationen derjenigen, welche sich gegen Übergriffe der BRD schützen wollen, eine komplette Vermischung aller Rechtskreise und Rechtsebenen. Es dürfte doch wohl klar sein: BRD ist kein DR; also gehören sie vollständig getrennten Rechtskreisen an. Kann DR Recht noch angewandt werden ? - ich meine NEIN, da das Völkerrechtssubjekt DR durch die debellatio ( mit Verhaftung Regierung Dönitz ) erloschen ist - etwas erloschenes ist inexistent und kann daher in keiner Weise mehr wirken oder gar Rechtskraft entfalten.
Auf der einen Seite weisen sich genügend Leute mit einem DR Personenausweis ( eine Person ist wie ein BRD Personal kein Mensch, d.h. führ ihn gelten ebenso wenig die Menschenrechte, sondern eine Sache als Eigentum seines Staates - aber der die Person besitzende Staat DR ist inexistent / erloschen ) gegenüber BRD Bediensteten aus, argumentieren mit Grundgesetz und dem BGB bzw. verweisen auf BGH oder BVerfG Urteile.

Frage:
> wie soll ein NICHT-Staatsgericht ( AG, OLG, BGH oder BVerfG ) Urteile fällen können ? - es sind maximal Schiedsstellen mit einem Ombudsmann, der sich als Richter ansprechen läßt ( nachzulesen GG Art. 101, GVG § 16, gelöscht GVG § 15 ).
> in einem Rechtsstaat bzw. einem Staat der Volkssouveränität - dazu gehört jede Republik und jeder sich als Rechtsstaat bezeichnendes Land - gibt kein gültiges Gesetz ohne gültige Verfassung. Auf welche Verfassung beziehen sich die sog. BRD Gesetze sowie das sog. Bundes_Verfassungs_Gericht ?
> wie soll solch ein BVerfG im Juli 1973 ein Urteil zum DR gefällt haben können, wo schon allein weder die Rechtskreise noch die Rechtsebenen unvereinbar sind ? Allein über die Rechtsebene Völkerrecht gibt es keine Verbindung zwischen BRD und DR, wobei der Nichtstaat BRD sowieso über keinen Staat ein Urteil fällen könnte, dabei ist das DR sowieso erloschen, egal welche Lügen uns in der BRD erzählt werden ( wir sind Staat, wir haben Ämter, wir haben (Urkunds-)Beamte, wir haben Richter, das GG ist unsere Verfassung, .. - warum sollen sie 1973 in der Illusion eines Gerichts die Wahrheit gesagt haben ?)
> die BRD hat das DR BGB übernommen und die Artikel sowohl in ihrem Sinne abgewandelt, als auch durch sog. Urteile ( siehe Randnummer u.a. im Palandt ) neu bzw. um-definiert. Auf welches BGB (ZPO, StPO, .. ) beziehen sich die Argumentierer ?
Auf das ursprüngliche Werk aus dem 19. Jahrhundert oder auf die abgewandelten Bücher ?
> Wie sollte ein BRD -sog.- Richter Recht aus dem DR / aus dem 19. Jahrhundert anwenden können, er wurde doch nur auf BRD "Recht" geschult und nur auf die BRD "beamtlich eingeschworen". Er kann, selbst wenn er wollte, nicht im DR-Recht urteilen.
  - hier wird von BRD Angestellten namens Richter unmögliches verlangt, gerade so, als ob ich vom China der Mingdynastie Entscheidungen für das heutige Deutschland einfordern würde. Hier sind weder die Rechtskreise noch die Rechtsebenen vereinbar.
> Nachdem also alle - inkl. Richter und Staatsanwälte - Angestellte der BRD Treuhandverwaltung sind, gilt der Rechtsgrundsatz: Nemo iudex in causa sua - keiner kann Richter in eigener Sache sein - sie können und dürfen kein Recht sprechen.
> üblicher Weise steht in den Schreiben "Richter am Amtsgericht" - wie es ja auch "Domcafe am Dom" heißt.
Wegen der Exaktheit der Sprache ist zwingend davon auszugehen, daß der Absender dieses Schreiben KEIN Richter im Amtsgericht ist. Aus der Historie wissen wir, daß ein Vogt solch ein Gebäude leitete und seine lateinische Bezeichnung advocatus lautete - es wäre daher nicht verwunderlich, wenn das, was uns als Amtsgericht offeriert wird, auf das Geschäftszimmer begrenzt ist ( welche Geschäfte werden in diesem Geschäftszimmer ausgehandelt - HGB ?) ..
Dann machen Begriffe wie: ".. ich eröffne die Verhandlung" auch Sinn, denn hier wird Handel betrieben. Mein Bestreben bei Gericht ist aber die ERÖRTERUNG von TATSACHEN - und genau dieses wird mir mit der Erörterung von Sachverhalten vorenthalten.
> wenn nun ( am Bsp. eines Anwaltes ) jemandem seine Berufslizenz entzogen wurde und dieser sich als Angehöriger des vollständig untergegangenen / erloschenen DRs sieht, wie soll da ein BRD Ombudsmann (Richter) ihm eine Berufslizenz entziehen oder zurückgeben ? - DR Berufslizenz kann es nicht geben, da dieses erloschen ist bzw. keine staatlichen Strukturen mehr existiert haben, als dieser seine Berufsausbildung abgeschlossen hatte. Bei seiner Berufslizenz ist doch sicher davon auszugehen, daß seine Berufsausbildung innerhalb der BRD stattgefunden hat; also hat er niemals den Rechtskreis DR betreten - ja auch seine Ausbilder konnten ihn im DR Recht nicht schulen; also kann solch eine Berufslizenz auch nicht existieren, ebenso wenig wie DR Mandanten oder ein Gerichtshof ( mit beamteten DR Richtern ), wo er seiner Professur nachgehen könnte, etc.
> Dabei schließe ich die Frage an, ob ein völkerrechtlicher Verein Staatsrichter / -Gerichte haben kann. Wobei ich auch dort entmenschlicht und zur Person gemacht wurde / worden wäre !

wiki - in Auszügen: Völkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen Völkerrechts, das durch allgemeine Übung, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm, entsteht.
Völkervertragsrecht kann Gewohnheitsrecht kodifizieren und dann für die Mitgliedstaaten des Vertrages vertraglich bindende Formen festhalten; dies gilt z. B. für weite Teile des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Die Rechtsübung muss von der Überzeugung rechtlicher Verbindlichkeit getragen sein (opinio iuris). Der Akt darf also nicht nur politisch gemeint oder Ausdruck internationaler Höflichkeit (courtoisie) oder auch Arroganz sein. Entscheidend ist daher, dass nach außen erkennbar wird, dass die Akteure ihre Handlungen deshalb an einer internationalen Übung ausrichten, weil sie diese als Recht begreifen. Die Rechtsübung muss hinreichend einheitlich sein; die beteiligten Völkerrechtssubjekte müssen sich weitestgehend gleich verhalten.
IGH: die Form von allgemeiner Übung ist konstitutives Element des Völkergewohnheitsrechts - Art. 38 Abs. 1; d.h. Völkergewohnheitsrecht entsteht durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat. opinio iuris sive necessitatis) der Rechtsgenossen – hier konkret der Völkerrechtssubjekte – und die allgemeine Übung (lat. consuetudo). Bestimmte völkerrechtliche Regeln gelten sowohl vertraglich zwischen den Vertragsparteien als auch gewohnheitsrechtlich im Verhältnis aller Staaten untereinander – also auch der Nichtmitgliedstaaten.
Für die Rechtsgeltung von Gewohnheitsrecht bedarf es der Praktizierung (Übung) !
Die UN-Generalversammlung kann kein Völkerrecht setzen. Verlautbarungen und Abstimmungen können eine Überzeugung eines entsprechenden Völkergewohnheitsrechts sein und sind damit Indiz für das Bestehen einer opinio iuris = Übung. Bei der Entstehung von Völkergewohnheitsrecht kann ein Staat zwar nicht die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht verhindern, wohl aber die Geltung. Dadurch, dass ein Staat sich von Anfang an dagegen widersetzt, hat das entstandene Völkergewohnheitsrecht keine Geltung für ihn (persistent objector).

Aus meinem Vortrag: gerade durch die vereinfachte, unvollständige Skizzierung mehr als Hinweis / Anregung zu betrachten.

Wir unterlägen immer dem römischen Recht Justinian´s ( = dem Vatikan ). => siehe dazu auch die Site Justinian
Überall werden wir mit Wortspielereien geblendet. Justinian ist dieselbe Wortwurzel wie Justus, der Gerechte.
Daher hat sich unsere Justiz dieses Wort zum Vorbild genommen - entweder weil sie sich einmal der Gerechtigkeit verpflichtet fühlte ( bevor jede Zeitrechnung begann .. )? - oder weil wir uns täuschen lassen, daß wir bei der Justiz Gerechtigkeit erfahren könnten, wenn wir schon nicht einmal (festgeschriebenes) Recht erwarten dürfen ?
Vlt. Justinian nur ein Hinweis - eine Allegorie, daß wir nicht von einem lebenden (menschlichen) Wesen ausgehen dürfen, sondern Justinian für die Anfänge der heutigen Justiz stehen ( Zivilrecht ); jeder Bezug auf Justinian unmittelbar ein Bezug auf die Justiz und ihre Anwendung ist.
In der Literatur heißt es: vor mehreren hundert Jahren reisten auch deutsche Juristen nach Italien um Rechtskunde zu studieren (Frankreich: code civil) - so kam Justinian´s Zivilrecht ( römische Recht !! ) nach Dtl. - hier existiert im Gegensatz zum Common law kein vorverfassungsmäßiges Recht der Bürger (damit auch kein Naturrecht) - jedes Bürgerrecht braucht(e) eine gültige Verfassung; die meisten sog. Verfassung sind entweder nur ein Gesetz oder eine Rechtsordnung zwischen Zentralverwaltungen sog. Bundesregierung und den Bundesländern ( A - CH - D - USA - ... ), jedoch nicht der bzw. für die Bürger und erst recht nicht für die Menschen. Damit existiert einmal kein vorverfassungsmäßiges Grundrecht der Bürger ( BRD: GG ) und über den code civil / das Zivil R. unterliegt alles dem römischen Recht Justinian´s.
> was würde uns dann noch ein DR bringen ? - sicher keine Freiheit oder sonstigen Vorteil.

Somit ist es vollkommen ohne Belang, ob ein Deutsches Reicht bzgl. 1849, 1871 oder 1949 Gesetz / Verfassung wieder hergestellt würde, denn immer unterläge diese Dtl. dem römischen Recht Justinian´s (= dem Vatikan)
Wenn wir aus dieser totalen Begrenzung der MR, des NR ( durch inexistente Verfassung, denn im eigentliche Sinne - Böckenförde - ist die Verfassung das Bindeglied zwischen Staat und Volk ) ´raus wollen, dann geht dieses nur über etwas Neues und nicht über einen alten Zopf, der schon damals die Menschen in die unsichtbare Knechtschaft führte.

Nicht nur die Bürger, auch alle für den „Staat“ tätigen werden getäuscht.
Wie kann nun gemäß § 38 BRRG (1) „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ zur Haftung führen?
- wie soll es da ordentliche Gerichte unter den Vorgaben der Pakte und der MRK und legale Richter ( welche Deutsche und Beamte sein müssen ) geben ?
- wird da nicht jede Entlohnung eines Beamten, Angestellten im öffentlichen Dienst, jedes Ministers, Politikers, Soldaten, Polizisten, .. ohne staatliche Souveränität zu Piraterie sowie Plünderung und Bereicherung unter Lug und Trug durch Bedrohung mit Waffengewalt, etc. - oder ganz einfach immer durch arglistige Täuschung (im Rechtsverkehr) ?
Denn es existiert keine Legitimation der staatlichen Gewalt - denn eine UN Treuhand kann keinem Land Souveränität verleihen ( erst recht nicht nach debellatio ). Daher gibt es keine Gebietskörperschaftsurkunde eines „Bundestaates oder eines Landratsamtes; keine Ehe ist ( bis auf den kirchlichen Part ) gültig, keine Scheidung rechtskräftig.
- es gibt seit Okt. 1951 weder eine Besetzung noch seit 1949 ein Staat BRD, da die Verantwortung im UN Auftrag die BRD Treuhandverwaltung übernommen hat. Auch das Urteil BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73 mit Gesetzeskraft rein und ausschließlich für die BRD und Ihre Angehörigen - belegt, dass die BRD und ihre Organe niemals ( da keine Rechtsnachfolge ) Besitzrecht auf dem Gebiet des Deutschen Reichs ausüben darf oder dürfte (siehe: Simpson Doktrin und Briand Kellog Pakt im Völkerrecht) - römischen Recht, des „uti possidetis, ita possideatis“ = demjenigen, der das Besitzrecht ausüben will, muss es auch gehören
Im Völkerrecht ist Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt definiert i.d.R. als eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, wobei die Bürger gesetzliche Zwangs-Vollmitglieder sind.
Eine K.d.ö.R. ist eine Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt und bedürfen eines Gründungsvertrages sowie einer öffentlichen Satzung ( auch DRK, Krankenkassen, Rentenkassen, etc. ).
Der hoheitliche Akt bedarf der Souveränität, denn ohne Souveränität gibt es keine Hoheitlichkeit !

Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet: Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat    =>   welche sollte dann eine Verwaltung haben? - keine!
Zitat Dr Albrecht Jebens: Dtl. gehört zu den Vasallen und tributpflichtigen "Staaten"

wiki: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R., auch mit KdöR, KöR oder K. ö. R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist öffentliches Recht.

Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheiden sich von den Körperschaften des Privatrechts (AG, GmbH) dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert sind und öffentlich-rechtlich handeln können << also nur durch die ö.-r. Organisation

Gebietskörperschaften:
Territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zunächst der Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt. Unterste Ebene der Hoheit ist im Allgemeinen die Gemeinde.

wiki: Gebietskörperschaft: Es werden alle auf einem bestimmten Gebiet dauerhaft lebenden Bürger erfasst, die ihren Wohnsitz in diesem Gebiet haben. Es besteht Zwangsmitgliedschaft. Beispiel: Bundesrepublik
Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen einem steuerlichen Sonderregime ... Körperschaften öffentlichen Rechts gelten grundsätzlich nicht als Steuersubjekte; hierdurch soll eine Selbstbesteuerung des Staates vermieden werden. Die Rechtsprechung definiert als hoheitlich im Sinne des Steuerrechts Tätigkeiten, die der öffentlichen Hand „eigentümlich und vorbehalten” sind (sog. Staatsaufgaben). Solche Aufgaben sind regelmäßig gesetzlich zugewiesen und werden u.a. durch Verwaltungsakt vollzogen.

Problematik:
es ist international nicht nur anerkannt - es wird zwingend erwartet und vorausgesetzt, daß ein sog. Staat auch immer automatisch / gleichzeitig eine Gebietskörperschaft d.ö.R. ist !
- anstelle der notwendigen Trennung / Unterscheidung wird im Amtsalltag / im öffentlichen Recht beides als Notwendigkeit gleichgestellt !

Daß ein Staat ohne debellatio und nicht-inkorporiert immer eine Rechtsperson ist, zeigt sich daran, daß dieser für int. gültige Verträge ein Völkerrechtssubjekt sein muß.

Wenn wir uns aber als souveräne Menschen sehen und verstehen, brauchen wir weder die MRK, noch das VR oder das NR einzufordern - wir besitzen unausgesprochen immer und ohne Ausnahme diesen Anspruch.
In dem Moment, in dem ich beginne derlei einzufordern, bin ich kein Souverän mehr, denn ich begehre Hilfe aus dem falschen System. Nur souveräne Menschen können einen souveränen Staat gründen, der sie und ihre Interessen vertritt, denn er legitimiert sich aus der Souveränität aller Angehörigen dieses ihres Heimatlandes!
 


Unterscheidung Elemente des Staatsrechts
 

basierend auf: wiki/Hoheitsrecht       wiki/Staatsrecht        und       staatsrecht.honikel.de

Hoheit ist Ausfluss der Staatsgewalt. Die aus der Hoheit folgenden Einzelbefugnisse sind die Hoheitsrechte.
In der Innenpolitik bedeutet Hoheit die Befugnisse eines Staates, gegenüber dem Bürger im Über-/Unterordnungs-Verhältnis (Subordinationsverhältnis) tätig zu werden. Der Gegensatz dazu ist die sog. Fiskaltätigkeit, bei der der Staat dem Bürger auf der Ebene der Gleichordnung begegnet (z. B. Verträge).

Gebietshoheit: hoheitliches Handeln ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit aller Personen im Staatsgebiet (Hoheitsgebiets die geografische Fläche, auf der hoheitliche Staatsgewalt ausgeübt werden darf). Personalhoheit ist unabhängig vom Aufenthaltsort der eigenen Staatsangehörigen.
Die Staatsgewalt wird in Form von Hoheitsakten ausgeübt, also je nach handelnder Staatsgewalt Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte.
Hoheitliches Handeln ist in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere auch Voraussetzung für
die Staatshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG.

Die Hoheit eines Staates wirkt auch insofern nach außen gegenüber anderen Staaten, als sie diese von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse auf dem eigenen Staatsgebiet ausschließt.

In diesem Zusammenhang sind u. a. auch Begriffe wie Lufthoheit und Seehoheit zu verstehen, die die Befugnis des Staates zu militärischem Handeln in einem bestimmten Luftraum beziehungsweise Meeresgebiet (Hoheitsgewässer) bezeichnen.

Hoheitsrechte können grundsätzlich widerruflich oder unwiderruflich auf andere Körperschaften übertragen werden.

In Deutschland etwa ermächtigt Artikel 24 Absatz 1 des Grundgesetzes den Bund, „durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen [zu] übertragen“, wie das etwa in Bezug auf die NATO „zur Wahrung des Friedens [in] einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ (Art. 24 Abs. 2, 1. Hs. GG) und insbesondere bei der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Europäische Union (Art. 23 Abs. 1 GG) der Fall ist. Der Bund „[willigt] hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte [ein]“, womit „eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt“ sichergestellt werden soll (Art. 24 Abs. 2, 2. Hs. GG).
Allerdings ist eine „‚Einordnung‘ in ein ‚System‘ nach Art. 24 II […] nicht notwendigerweise mit der ‚Übertragung‘ von Hoheitsrechten i. S. d. Art. 24 I verbunden.“


<< den Bund und nicht die Bundesregierung
     oder Bundesstaaten, d.h. der Bund hat nichts
     mit der BRD zu tun !!!
Vertritt nicht das Volk !
- es gibt keine Volksvertreter im Bund - hebelt die
  parlamentarische Monarchie / Demokratie aus


Nur der Bund hat Hoheitsrechte ! keine BRD Regierung

Definition Staatsrecht
Staatsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts
Staatsrecht, das sind die Rechtsnormen, die grundlegend den Aufbau und die Organisation des Staates sowie seine obersten Organe und deren Funktionen festlegen (Staatsorganisationsrecht). Außerdem die Rechtsnormen, die grundlegend das Verhältnis der Menschen zum Staat regeln (Grundrechte).


wiki: Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisation).
Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).

<< die Bundesrepublik agiert ausschließlich im 
     Verwaltungs- und Organisationsrecht

Die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht sind weitgehend deckungsgleich und werden häufig synonym verwendet. Nach wohl herrschender Meinung ist das Verfassungsrecht eine Teilmenge des Staatsrechts. Alles Verfassungsrecht ist Staatsrecht, aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht.

Im deutschen Recht sind Rechtsnormen, die kein Verfassungs-recht sind, aber dem Staatsrecht zugerechnet werden

Nach einer weiteren Auffassung umfasst das Staatsrecht das gesamte öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht

Im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips sind Verfassungen regelmäßig als Gesetze anzusehen, die auf besondere Art und Weise - durch den pouvoir constituant (verfassungsgebende Gewalt) - zustande gekommen sind und in der Normenhierarchie in der Regel die höchste Stufe aufweisen.
In erster Linie wird durch die Verfassung die Staatsgewalt (pouvoir constitué) gefasst. Daraus folgt die Bedeutung und Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Staatsorganen.

Wichtiger Bestandteil des Staatsrechts ist die Kompetenzverteilung und der Vorgang der Gesetzgebung, geregelt in Art. 70 bis Art. 82 GG

So garantiert Art. 79 Abs. 3 GG die Beständigkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG) und des demokratischen, föderalen und sozialen Rechtsstaats (Art. 20 GG).
Allein durch Beschluss einer neuen Verfassung durch die einfache Mehrheit aller Deutschen kann nach Art. 146 GG das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzt werden.
 

< danke für die Hilfe & Hinweise an Ramona B.

Die Bundesrepublik ist staatsrechtlich organisiert ( siehe Urteil IGH 3.2.2012), jedoch nicht fähig staatsrechtliche Verträge zu schließen und besitzt erst recht keine hoheitlichen Befugnisse.



Alle hoheitlichen Befugnisse liegen beim Bund { deutscher Bund, Ewiger Bund, .. } - als völkerrechtlicher Verein ( völkerrechtlicher Verein - auch Konföderation bzw. Staatenbund genannt, ist ein Zusammenschluss souveräner Mitgliedstaaten, mit eigener, lockerer Organisation auf Bundesebene. Im Bundesstaat ist der Bund Inhaber der Souveränität, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden ); jedoch ist nirgends festgelegt, durch wen dieser völkerrechtliche Verein heute gebildet wird - wer ihm angehört und wie er organisiert ist. Man kann jedoch als Tatsache annehmen, daß die nicht gewählten Machthaber dieses völkerrechtlichen Vereins, die Hoheitlichen Befugnisse / Gewalt in Händen halten und die tatsächlichen Herrscher über uns sind.

wiki/Deutscher_Bund
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund von Staaten, welche zuvor dem Heiligen Römischen Reich oder dem napoleonischen Rheinbund angehörten. Der Deutsche Bund bestand zwischen 1815 und 1866 und wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress (1814–1815) ins Leben gerufen.


Zur Verdeutlichung - jedoch nur meines Verständnisses - habe ich die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen grafisch dargestellt

Ich möchte noch Mal betonen, daß die völkerrechtswidrige Subjugation (Versklavung) des Deutschen Volkes, abgeleitet aus der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht in Verbindung mit der Zerstörung unserer Kulturschätze (Bücherverbrennung und Bombardierung) sowie der Verhaftung der nicht-legalen Regierung Dönitz ( A.H. konnte weder rechtmäßig Reichskanzler werden bzw. gewesen sein, noch Dönitz ein von ihm rechtmäßig bestellter Nachfolger ), welches uns als debellatio dargelegt wird - in Wahrheit jedoch nur die Verbrechen gegen die Menschlichkeit (rheinwiesenlager .de), Vertreibung von Millionen Deutscher aus ihrem angestammten Heimatland und den millionenfach betriebenen Genozid des Deutschen Volkes dokumentiert. Auch wenn man ggfls. wegen der Unrechtmäßigkeit von dem niemals eingebürgerten A.H. von einer Söldnerarmee statt einer staatlich legitimierten Wehrmacht, da A.H. immer verlangte, daß alles auf seine Person eingeschworen wird, so sind doch HLKO und Genfer Konventionen allgemein anerkanntes und damit allgemein gültiges Völkergewohnheitsrecht ( wie auch die Wiener Vertragsrechtskonventionen ), welches keiner expliziten Ratifizierung mehr bedarf; dasselbe gilt auch für Genozid und Vertreibung.









Nicht zu vergessen, daß der Vatikan, obwohl kein Staat, in der UNO vertreten ist .. - ebenfalls nicht zu vergessen,
daß jede "christliche" Partei direkt dem Vatikan angehört: CDU / CSU als Nachfolger der WR Zentrumspartei - d.h.
über diese Parteien regiert direkt der Vatikan die BRD. Die USA, als die einzige Supermacht der Welt, gibt es
extrem religiös ..
 
Dies ist auch als pdf abrufbar

Ich kann nur immer wieder betonen / wiederholen: GVG §15 wurde im Rahmen der Einführung des GG gelöscht, da die BRD kein Staat ist und daher auch keine Staatsgerichte habe kann - jedoch wird es so gewertet, daß wir durch konkludentes Handeln dem Fehme-/Ausnahme-/Scheingericht zustimmen und damit die Handlungen des Scheinrichters legitimieren.
All dies gilt auch für das sog. BVerfG / den BGH.
Zudem würden BVerfG und BGH sowieso nicht dem Rechtskreis des Staates Deutschen Reich angehören und hätten damit keine Entscheidungsbefugnis ( Juli 1973 ... DR existiert fort .. ), selbst dann, wenn die BRD Staat wäre.
Wieso verweisen also Reichsdeutsche etc. auf dieses Urteil ? Es doch keines !!!
BVerfG ist kein Gericht und nicht zuständig und die dortigen Richter könnten maximal Bundesrecht "sprechen" aber nie Deutschesreichsrecht, denn dieses haben sie nicht gelernt, und wurden auch auf keine DR Verfassung vereidigt - aber dies geht einfach nicht in die Köpfe der Reichsdeutschen.

Urteil der CH - I. Kammer vom 1. Dezember 1945 des Obergerichts des Eidg. Standes Zuerich
I.K. Nr. 237 B.  -Auszug-
In seiner Antwort vom 6. August 1945 gab der Chef der Justizabteilung, Kuhn, der Meinung Ausdruck, dass Deutschland auch nach der Besetzung durch die Alliierten den Staatscharakter grundsätzlich beibehalten habe; zu diesem Ergebnis führe namentlich die Erwägung, dass eine Annexion nicht vorliege.
Der heute in Deutschland herrschende Zustand kommt nun am ehesten einer Art treuhänderischen Verwaltung der deutschen Staatsgewalt durch die Besatzungsmächte gleich; es kann auch gesagt werden, der deutsche Staat sei zwar rechts- aber nicht handlungsfähig und bedürfe deshalb eines Vertreters.

ius gentium <=> ius civil <=> ius naturalis

Klar zu unterscheiden ist das überpositive zum positiven Recht:
Wobei das Fundament eines jeden Staates: die Verfassung ist
- ohne eine Verfassung kein Völkerrechtssubjekt Staat.

Ohne Völkerrechtssubjekt Staat kein Völkerrecht sowie kein internationales Recht.

Das ius naturale, aequum et bonum und ius gentium der Römer:
Mit jus gentium (lat.) wird das Völkergemeinrecht bezeichnet, d.h. das Recht, das allen Völkern gemeinsam ist. Davon abzugrenzen ist das Völkerrecht

Mit Völkerrecht wird das Recht bezeichnet, das zwischen den Völkerrechtssubjekten gilt.
Im Unterschied zum nationalen Recht ist Völkerrecht nicht durch eine übergeordnete Gewalt durchsetzbar. Es wird daher auch als Softlaw bezeichnet.
Rechtsquellen des Völkerrechte sind gemäß Art. 38 Abs. 1 des Statuts des IGH: Völkerrechtsverträge <=> Völkergewohnheitsrecht <=> anerkannten
allgemein Rechtsgrundsätze

Jus gentium  "Recht der Völker", das bei allen Völkern, mithin überall geltende Recht im Sinn einer naturrechtlichen Auffassung;
-  das zwischenstaatliches Recht im Sinn des modernen Völkerrechts -- http://www.enzyklo.de/lokal/42303

Zitat: Völkerrecht von Theodor Schweisfurth
Das Völkerrecht betrifft Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten, diese müssen R .- Subjekte sein ( Organisation der
Vereinten Nationen, die UNO. und andere internationale Organisationen gehören dazu ).
Unter ihnen sind die Staaten die primären Völkerrechtssubjekte.

Genossenschaftlicher Charakter des Völkerrechts. Koordinationsrecht
In jeder innerstaatlichen Rechtsordnung gibt es Gesetzgeber und Verordnungsgeber, die die Rechtsnormen „von oben" erlassen,
..unten" sind natürliche und juristische Personen diesen Normen unterworfen. Rechtserzeuger und Rechtsunterworfene sind
also verschieden. Mögen die Rechtsunterworfenen in einer Monarchie Untertanen oder im demokratischen Staat Bürger heißen,
allemal sind sie der gesetzgebenden, verordnungserlassenden und rechtsprechenden Gewalt untergeben.
Innerstaatliches Recht ist daher Subordinationsrecht. Nicht so das Völkerrecht.
Die Völkerrechtsordnung kennt keinen über den Völkerrechtssubjekten stehenden Gesetz- oder Verordnungsgeber.
Völkerrecht wird vielmehr von den Völkerrechtsssubjekten, den „Rechtsgenossen" der Völkerrechtsordnung selbst ..produziert",
und zwar hauptsächlich durch den Abschluß von Verträgen und die Erzeugung von Völkergewohnheitsrecht.
Deshalb spricht man vom genossenschaftlichen Charakter des Völkerrechts. Die Völkerrechtsordnung kennt keine „Untertanen“,
sondern nur gleichgeordnete Rechtsgenossen, die ihre Rechtsbeziehungen zueinander selbst koordinieren.
Deshalb ist Völkerrecht kein Subordinationsrecht, sondern Koordinationsrecht. Das von den Rechtsgenossen erzeugte Recht ist
prinzipiell kein Recht ..für andere", sondern „Recht für sie selbst". Nachdem die Rechtsgenossen Völkerrecht geschaffen haben,
sind sie aus ihm auch selbst berechtigt und verpflichtet, sie sind ihm „unterworfen“, sind unmittelbar von ihm betroffen.
Die das Recht erzeugt haben, wenden es auch an. Dies ist mit der Identität von Rechtserzeugern und Rechtsunterworfenen gemeint.

Völkerrecht - im französischen Sprachraum gibt es die Entsprechung droit des gens und im englischen law of nations.
jetzt überwiegend der Begriff public international Iaw, im romanischen Sprachraum - franz.: droit international public.
Das jus gentium wurde im römischen Recht vom jus civile unterschieden: Alle Völker, die durch Gesetz und
Gewohnheit regiert werden, leben teils nach ihrem eigenen, teils nach dem allen Menschen gemeinsamen Recht.
Denn was jedes Volk sich selbst als Recht gesetzt hat, das ist das seiner Bürgerschaft (civitas) eigentümliche Recht
und wird Zivilrecht {jus civile) genannt, weil es das nur dieser Bürgerschaft eigene Recht ist.
Was dagegen die natürliche Vernunft (naturalis ralio) für alle Menschen bestimmt hat, das wird bei allen Völkern
gleichermaßen beachtet und Völkergemeinrecht {jus gentium) genannt, weil alle Völkerschaften dieses Recht befolgen.
Das römische Volk lebt mithin teils nach seinen eigenen, teils nach dem allen Menschen gemeinsamen Recht." Corpus Juris Civilis

Das Völkergemeinrecht (jus gentium) regelte die Rechtsstellung jener Personen, die nicht civis romanus - also Fremde (Babaren)
waren, es war jener Teil des römischen Privatrechts. - aber auch Gegenstand von Verträgen Roms mit anderen civitates
- das für die Beziehungen der römischen Bürger zu diesen Personen, insbesondere den Kaufleuten maßgeblich war,
während das römische Zivilrecht für die römischen Bürger untereinander galt.

Inzwischen steht der Begriff jus gentium nur für das zwischenstaatliche Recht - unser heutiges Völkerrecht; jedoch auch
Individuen können bestimmte Völkerrechtsregeln verletzen, sie können delicto juris gentium begehen.

Wie oben geschrieben: Klar zu unterscheiden ist das überpositive zum positiven Recht:
Wobei das Fundament eines jeden Staates: die Verfassung ist
- ohne eine Verfassung kein Völkerrechtssubjekt Staat.
Ohne Völkerrechtssubjekt Staat kein Völkerrecht sowie kein internationales Recht.

Kann ein Staat eine Firma sein ?

Laßt uns zuerst den Menschen der Person gegenüberstellen:

Mensch

Person

> das endliche Sein
> Schöpfungsakt des unendlichen Seins (lex divina)
> bewußtes Sein als Folge des Lebensfunkens
> allein befähigt ein originäres Völkerrechtssubjekt zu
gründen, welches vereinfacht Staat genannt wird
> Darf Rechte aus den Menschenrechtkonventionen
beanspruchen, im Naturrecht etabliert

> Teil des positiven Rechts
> keine Existenz, kein Leben, kein Bewußtsein
> juristisches Konstrukt als legale Person
- also als natürliche oder juristische Person
> ohne Staat und innerstaatliches Recht ( im
Rechtspositivismus ) gibt es keine Personen
- Rechtsebene des innerstaatlichen Firmenrechts

Wir müssen also, um überhaupt über Firmen als juristische Personen sprechen zu können, die Reihenfolge einhalten:
zuerst braucht es das unendliche Sein, das bewußte Sein
dieses schafft das endliche Sein & gibt ihm mit dem Lebensfunken sein Bewußtsein als lebender Mensch
Menschen bilden Gemeinschaften ( Familie, örtliche, ländliche ) - räumliche werden zu Staaten

Theodor Schweißfurt: nur Menschen können originäre Völkerrechtssubjekte gründen!

Völkerrecht ist einmal interstaatliches Vertragsrecht und zum anderen Völkergewohnheitsrecht
D.h. ohne Völker kein Völkergewohnheitsrecht und ohne Staaten kein Völkerrecht als interstaatliches Vertragsrecht - wobei nur Rechtssubjekte Träger von Rechten und Pflichten sein können - daher bedarf es für jeglichen Vertrag des Rechtssubjektes - zwischenstaatlich damit das Völkerrechtssubjekt.
Nun sind Staaten auch Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts ( K.d.ö.R. ).

wiki/KdöR: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) ist eine mitgliedschaftlich ver­fasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder beste­hende Organisation, die ihre Rechtssubjekti­vität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist öffentliches Recht. Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheiden sich von den Körperschaften des Privatrechts (Verein, Aktiengesellschaft, GmbH) dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert sind und öffentlich-rechtlich handeln können. Territoriale Körperschaft des öffent­lichen Rechts ist zunächst der Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt.

Wenn nun ein Staat korrekt durch Menschen >Souveräne< als Völkerrechtssubjekt gegründet wurde, ist er auch originärer Träger von Hoheitsgewalt und kann damit hoheitliche Befugnisse delegieren - so kann er bestimmte Aspekte auslagern, wie es durch die Finanzagentur in Frankfurt erfolgte. Dies ist ein Aspekt und kann ohne das Völkerrechtssubjekt gar nicht entstanden sein ! - wie ja Arme und Beine ein „Aspekt“ des menschlichen Körpers sind und ohne diesen nicht existieren/beweglich sind.

D.h. dadurch, daß ein Staat immer auch ein Rechtssubjekt ist, ist dieser automatisch befugt, unter seiner Verantwortlichkeit Firmen zu gründen ( denn schließlich schafft er mit seinen Gesetzbüchern auch das Firmenrecht ! - für diese juristische Personen ).
Die zwingend einzuhaltende Reihenfolge ist also:
Mensch => Gemeinschaft => Land ( Landesgewohnheitsrecht ) => Staat als originäres Völkerrechtssubjekt mit Verfassung ( J. J. Rousseau: Gesellschaftsver­tragstheorie ) => innerstaatliches Recht wie bspw. BGB, Zivilrecht, Handels- und Firmenrecht.
Da Firmen innerhalb von Staaten (zu aller erst immer im Gründungsstaat) handelnde juristische Personen sind, muß zuvor die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit es überhaupt Firmen / juristische Personen geben kann ! Firmen bewegen sich damit immer (zu Beginn) auf der Rechtsebene des zuvor geschaffenen innerstaatlichen Firmenrechts.

Damit dieses innerstaatliche Recht geschaffen werden kann, braucht es die Staatsgründung der Souve­ränen, der Menschen und eine Verfassung als Fundament, damit es ein Staat wird, welcher als Rechts­subjekt staatsrechtlich und hoheitlich handeln darf ( staatliches / staatlich geschaffenes Recht = Basis jeden Personenrechts - keine Schaffung von >legalen< Personen ohne Staat ).

Was gehört zum inter(zwischen)staatlichen Recht ? - Neben dem Kriegs- und Völkerrecht auch das internationale Privatrecht, das internationale Handels- und Vertragsrecht.

Als juristische Personen sind daher zu betrachten:
1.) jede K.d.ö.R. ( öffentliches R. )
2.) jede AG, GmbH, Vereine ( privat R. )
3.) Finanz- und andere Agenturen ( öffentliches R. )

Auch wenn diese Einteilung wegen der Übersichtlichkeit etwas grob vereinfacht ist, so soll damit die grundsätzliche Unterscheidung in Rechtsebenen dargestellt werden - dazu kommt noch das Staatsrecht sowie die hoheitlichen Aufgaben => Ämter ( Landratsamt ).
Wichtig: ohne Souveränität keine Hoheitlichkeit und damit kein Hoheitsakt, welcher jeder KdöR voraus geht ( weder BRD >kein Friedensvertrag< noch Österreich verfügen über ihre eigene Souveränität ).

Es kann ohne in Staaten organisierte Völker kein Völkergewohnheitsrecht entstehen !
Leider kennen die Wenigsten das Völkergemeinrecht - ius gentium.
Dieses - ebenfalls römisches Recht - gilt für Individuen, welche i.d.R. verschiedenen Völkern angehören - indigene Unterschiede.
Nur für Angehörige der römischen Bürgerschaft ( Inhaber des römischen Bür­gerrechts ) galt das ius civil; sobald jedoch ein „Außenstehender“ involviert war, wurde das ius gentium angewandt. D.h. das Völkergemeinrecht existiert unabhängig von Staatlichkeit und Hoheitlichkeit - da­mit auch unabhängig von einer Staatsangehörigkeit oder Staatszugehörigkeit - also auch für Staatenlose.

Das IPR ( expl.: Artikel 5 ) internationales Privatrecht kann nur innerhalb und zwischen Staaten bestehen, welche Person >rechtspositivistisch< auf Grund ihres staatlichen Rechts geschaffen haben, da Personen ( legale, juristische, natürliche ) ihre eigenen rechtlichen >toten< Entitäten sind.
Als „Schöpfer“ tragen sie die Verantwortung für ihre Schöpfung ( siehe permanente Gängelung auf allen Ebenen ). Da insbesondere das öffentliche Recht auch Teil des Staatsrechts ist, ist davon auszugehen, daß es ohne die Schaffung der Entitäten es weder öffentliches Recht von KdöR - also auch keine Gebietskörperschaft - gibt.
Laßt uns davon ausgehen, daß - begründet in der Rechtssicherheit - sie an bestimmte festgeschriebene Verträge, Vereinbarungen (Statuten, Gesetze) auf der jeweiligen Rechtsebene gebunden sind; wenn jedoch die falsche Rechtsebene oder der falsche Rechtskreis adressiert wird, gibt es kein gebunden sein und die Verfahren gehen verloren.

In diesem Sinne sehe ich auch die Argumentation von UCC, accepted for value, creditors in commerce, die BAR Association etc.: alles anglistisches common law ( Gewohnheitsrecht ), kein römisches Recht. Ich habe im Encyclopedia Britannica kein Admirality Law gefunden sowie bis heute ( 26.7.2013 ) niemanden kennen gelernt, welcher eine Unantastbarkeit durch eine Lebend­erklärung oder durch Verweis bzw. Eintragung in eine UCC filing form erzielt hätte.


Diese Abschnitt als PDF

Zitat von : http://www.gutefrage.net/frage/brauche-bitte-hilfe-zur-philosophischen-begruendung-der-menschenwuerde-

inhärent - zu dt: innewohnend, anhaftend
Wenn es "inhärente" Werte gibt und die Würde ein solcher ist, dann gibt es keinen Gestaltungsauftrag, denn dann ist daran nichts
zu deuteln, zu werkeln und zu rütteln. Die Position, dass es "inhärente Werte" gibt, gehört zum profanen Idealismus, der religiöse
Idealismus führt Werte auf göttliche Setzung zurück (z.B. Ebenbildlichkeit).
Wenn aber von Pragmatik die Rede ist, d.h. wenn eine Gesellschaft die Menschenwürde qua Grundgesetz schützt, dann ist damit
bei den unterschiedlichen Vorstellungen (idealistische, religiöse, pragmatische) in der Gesellschaft und der sie vertretenden
Gruppen noch lange nicht klar, wie dieser Begriff "Menschenwürde" ausgefüllt wird. Denn jede neue Möglichkeit, in menschliches
Leben einzugreifen (auch medizinischer Art), z.B. Lebensinitiierung (künstliche Befruchtung usw.) bedeutet, dass neu bestimmt
werden muss, was unter der Forderung des Grundgesetztes nach Menschenwürde akzeptiert werden kann und was nicht - wiki "Pränataldiagnostik".
Pragmatisch kann man sagen, dass der Begriff "Menschenwürde" eine Kernübereinstimmung aller gesellschaftlicher Schichten hat,
dass aber "an den Rändern" immer wieder eine Neubestimmung oder Nachbestimmung nötig ist.
Diesen Neubestimmungsprozess den praktischen Erfordernissen nachzuführen nennt man "Gestaltungsauftrag", weil der Begriff
"Menschenwürde" im Grundgesetz nicht endgültig umrissen ist, sondern immer wieder nachjustiert werden muss.

Zitat: Aus: Peter Schaber, Der Anspruch auf Selbstachtung, in Auszügen
In der von 170 Staaten unterzeichneten Erklärung der zweiten internationalen Menschenrechtskonferenz, die 1993 in Wien stattfand,
liest man: "that all human rights derive from the dignity and worth inherent in the human person ..."
Demnach haben Menschen bestimmte Rechte, weil sie Würde haben.
Diese unterscheidet zwischen der Würde einerseits und den Menschenrechten andererseits.
Würde ist nicht gleich Menschenrecht, sondern wird als etwas verstanden, das die Menschenrechte begründet:
Rechte haben wir nicht, weil wir Rechte haben, oder weil wir Menschen sind, sondern Rechte haben wir, weil wir Würde haben.
Dieser Anspruch auf gesicherte Bedingungen der Selbstachtung ist der Anspruch, aus dem sich die moralischen Rechte von Personen herleiten lassen.
1. Würde als ein zu achtender Anspruch: die Würde, um die es im folgenden gehen wird, ist das, was man als inhärente Würde bezeichnen könnte.
     Die (inhärente) Würde ist also eine Eigenschaft, die notwendigerweise zu einem Menschen dazugehört.
Von der inhärenten, der zu einem Menschen gehörenden, Würde ist die Rede im Grundgesetz, wenn es heißt:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" oder in der Präambel der UNO-Menschenrechtsdeklaration, wo von der
"inherent dignity of all members of the human family" die Rede ist.
Die inhärente Würde zeichnet sich dadurch aus, dass man sie weder erwerben, noch verlieren und ebenso wenig wiedergewinnen kann.

Einwilligung ist der Ausdruck des Willens der Person
Achtung vor der Würde ist somit die Achtung vor dem, was jemand will.
Und das ist es, so könnte man sagen, worum es bei dem Würdeanspruch geht: Den Anderen in seinem Wollen ernst zu nehmen.
=> Hinweis: Damit kann das Ziel von Drogen- und Alkoholkonsum darin liegen, daß in den Augen der Mitbevölkerung die Würde und die
                  Fähigkeit unmanipuliert etwas zu wollen verloren gegangen ist = Verlust der inhärenten Rechte.
Würde = der Anspruch auf Achtung des authentischen Willens und der Selbstachtung des Individuums
Der Anspruch auf Selbstachtung wird z.B. durch die Folter ( Vergewaltigung ) verletzt.
Was die Folter zu einem Paradigma der Verletzung menschlicher Würde macht, ist die Tatsache dass es erniedrigt wird.
Genau darin besteht die Würdeverletzung. Jemanden zu erniedrigen heißt ihn zu entwürdigen.
Dabei beinhaltet die Erniedrigung eine Verletzung der Selbstachtung. Diese Erniedrigung kann das Ergebnis von strukturellen Ursachen
haben ( ein Leben in absoluter Armut - in absoluter Armut sind Menschen nicht in der Lage, ihr eigenes Leben zu führen ).
Doch die Achtung vor der Würde des Einzelnen bedeutet auch, dass ich mich selbst nicht entwürdigen soll.
Die Würde ist mit dem Anspruch verbunden, nicht erniedrigt zu werden und sich selbst nicht zu erniedrigen.
Wer sich selbst versklavt, erniedrigt sich, unabhängig davon, dass er dabei zusätzlich auch noch von anderen erniedrigt wird.
 


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