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Thema: jedes Rechtssubjekt ist Träger von Rechten und Pflichten !

> Was sind Gerichte, was wird dort verhandelt
> Welche Vorgehensweisen könnten geeignete Lösungsansätze sein
   - Als Mensch kann man nur als Amicus Curiae zu Gericht gehen
Die Aussagen basieren u.a. auf folgenden Rechtssätzen
> niemand kann mehr rechte übertragen als er selbst hat
> § 2 Begriff der Partei => es regieren die Parteien ( siehe Listenwahlrecht )
> Konsequenzen
> Bürgerrecht entsteht nur aus dem Ortsindigenat
> öffentliches Recht => siehe http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/verfassungsstaat.htm
 

 

Was sind Gerichte, was wird dort verhandelt ?
Bitte achtet genau auf die Worte und erinnert Euch ihrer ursprünglichen Bedeutung !
 

Justiz - Ursprung Justus ( der Gerechte ) => Justitia ist die Personifikation der Gerechtigkeit; während sie in der alten römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit steht.

In älteren Darstellungen trägt die Göttin des Rechtsfriedens anstatt des Schwertes einen Ölzweig als Symbol des Friedens ( Grundsatz In dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) steht der Waagbalken – anders als in römischen Darstellungen – oft schräg)

Es gibt auch Darstellungen der Justitia mit Liktorenbündel statt Schwert.
Das Schwert hat 2 Bedeutungen:
1. das Richtschwert - es steht neben Krieg und Macht auch für das Recht zu richten
2. das weltliche Schwert der Kirche: Lk 22,38 Sie sprachen aber: Herr, siehe, hier sind zwei Schwerter. Er aber sprach zu ihnen: Es ist genug.
Wie auf anderer Seite mitgeteilt, sieht die Kirche sich durch Unam Sanctam und das Unfehlbarkeitsedikt des Papstes seit jeher als der Vikar Gottes und der Lenker des Erdenkreises, wodurch die oberstes Instanz in allen Dingen der Papst / der Vatikan ( herrscht in der BR direkt durch die CDU / CSU ) ist, welche(r) den weltlichen "Würdeträgern" das weltliche Schwert anvertrauten - siehe Justitia.

Bibel 3. Moses 26,6 Ich will Frieden geben in eurem Lande, dass ihr schlaft und euch niemand aufschrecke.
      Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen
.

Das Gericht sendet eine (Ein)Ladung zu einem Termin, an dem ein Sachverhalt zu verhandeln ist; in dem Schreiben ist ein Aktenzeichen oder Geschäftszeichen der Geschäftsstelle des Gerichts vermerkt.

1. Das Gericht untersteht der Judikative
darin enthalten ist Justiz, der römische Ursprung Justus ( der Gerechte )
D.h. jedes Gericht baut exklusiv auf der Gerechtigkeit auf !
- verletzt das Gericht den Pfad der Gerechtigkeit, ist es quasi kein Gericht mehr und verliert damit auch den Anspruch über jemanden zu Gericht zu sitzen und über ihn Recht ( Gerechtigkeit ) zu sprechen.

2. Jedes Gericht „residiert“ an einer Geschäftsstelle.
laut wiki bedeutet Geschäft jede Art von gewinnorientierter Tätigkeit
was findet im Gericht statt ?
- eine Transaktion: eine gegenseitige Übertragung von Gütern und Dienstleistungen - also rein wirtschaftliches handeln

3. das Geschäftszeichen der Geschäftsstelle des Gerichts
a) ist nichts anderes als die Registrierung der aktuell anstehenden vertraglichen Vereinbarung
b) die Geschäftsstelle hat einen Geschäftsverteilungsplan - identisch zu bei jedem anderen (multinationalen) Konzern
   - damit Müller nicht die Arbeit von Meier macht, denn dann bleibt ja Müllers eigentliche Arbeit unerledigt.

4. deshalb wird zu einem Gerichtstermin nur ein Sachverhalt verhandelt
denn jedes Gericht kann nur Sachenrecht anwenden oder behandeln !
Die Frage dabei ist nur: sind wir selbst die Sachen oder des Thema im Termin ?

Wenn man nun auf dem Gang wartet, kommt die Lautsprecherdurchsage: „.. zur Sache wird aufgerufen..“
Einfacher Beweis für die Anwendung von Sachenrecht in jedem Termin.

5. zum Verhandlungstermin wird man vom Gericht geladen
a) wiki: Ladung (hinbreiten, aufschichten) steht u.a. für transportierte Gegenstände (z.B. Transportgut)
          die Bedeutung: man wird geladen d.h. es geht rein um Ladung ( Sack Kartoffel ... ) über welches im Sachenrecht verhandelt wird.
b) Verhandlungstermin - wiki: Als Verhandlung wird die Besprechung oder Erörterung eines Sachverhalts verstanden, die der Herbeiführung eines Interessensausgleichs zwischen mindestens zwei Verhandlungspartnern dient und wobei sich die Parteien durch Interaktion untereinander einen Vorteil gegenüber der aktuellen Situation versprechen.

D.h. das Gericht ist nichts anderes als ein orientalischer Basar
       - zwei Verhandlungspartner treiben Handel miteinander um eine Sache (fliegender Teppich).
Zu beachten ist dabei: Partner sind gleichberechtigt und es besteht keine Situation durch die der eine (signifikant) benachteiligt ist.

Resümee:
Die dem Prinzip der Justitia unterliegenden Gerichte sind an die Gerechtigkeit ( siehe Richtereid: DiRG §38 ) gebunden; dies kann nur Einzug halten, wenn sowohl Wahrheit als auch die Erfordernisse der Menschen und der Menschlichkeit sowie Menschenwürde oberste Prämissen sind; ein Gericht, welches derlei vermissen läßt, hat sich gegen seinen eigenen / eigentlichen Auftrag gewandt und stellt damit kein Gericht dar.

Da in jedem Gericht nur Sachen bzw. Sachenrecht nach dem Prinzip eines Basars verhandelt wird und die zur Teilnahme gezwungene Partei darüber in Unkenntnis gelassen wird, hat sich jedes Gericht selbst ad absurdum geführt.

Konsequenz:
Damit dürfte zutreffen: wiki: Arglistige_T%C3%A4uschung

Arglistige Täuschung ist unbestimmt und ist vor allem im Zivilrecht und Verwaltungsrecht zu finden. Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte. Eine arglistige Täuschung ist also in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung im Bürgerlichen Recht oder zum Erlass eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht veranlasst wird, was beim Erkennen der Täuschung nicht geschehen wäre. Getäuschter kann im Bürgerlichen Recht jeder sein, der eine Willenserklärung abgibt, im Verwaltungsrecht kann es jede Behörde sein, die einen Verwaltungsakt erlässt.

Die bürgerlich-rechtliche arglistige Täuschung ist in § 123 BGB (§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.   (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.) geregelt.

Demnach kann der, der zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist, seine Erklärung anfechten. Rechtsfolge der Anfechtung ist dann nach § 142 BGB (§ 142 Wirkung der Anfechtung   (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.   (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.) eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung rückwirkende Nichtigkeit.

Die Rechtsfolge der Nichtigkeit tritt allerdings erst durch Erklärung der Anfechtung ein, nicht durch das bloße Vorliegen einer arglistigen Täuschung. Sollte der Getäuschte trotz der Täuschung an dem Rechtsgeschäft weiter festhalten wollen, so steht ihm dies frei. Insbesondere ist die Anfechtung ab Bestätigung des Geschäfts (§ 144 BGB - Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (1) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird. (2) Die Bestätigung bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft bestimmten Form.) ausgeschlossen.

<< d.h., da i.d.R. dem Richterspruch nicht in der geeigneten Form widersprochen wird, greift in / nach allen Verhandlungen BGB §144 ! < man hat sich auf den Richter, die Verhandlung etc. eingelassen !

Im Verwaltungsrecht ist die arglistige Täuschung insbesondere im Rahmen der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts von Bedeutung. Nach § 48 Absatz 2 VwVfG kann ein (den Bürger begünstigender) Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt (...) dann nicht zurückgenommen werden, wenn der Betroffene auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraute und dieses Vertrauen auch schutzwürdig ist. Die Schutzwürdigkeit ist unter anderem dann abzulehnen, wenn der Betroffene den Erlass des Verwaltungsaktes durch arglistige Täuschung erwirkt hat, § 48 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 Var. 1 VwVfG. Als Rechtsfolge steht es nun im Ermessen der Behörde den Verwaltungsakt zurückzunehmen.

<< diese Rücknahme geht von einseitiger Vorteilsnahme durch den Bürger aus - aber nicht vom Regelfall: der Vorteilsnahme durch den Beamten !


Ich möchte hier noch auf das römische Recht verweisen - wiki: Ex_tunc

Ex tunc („von Anfang an, von damals an, rückwirkend“) ist die lateinische Bezeichnung für eine Wirkung von einem früheren Zeitpunkt an. Eine Wirkung ex tunc entfaltet z. B. eine Anfechtung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts nach § 142 Abs. 1 BGB, mit der Folge, dass das Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Juristen kennzeichnen mit dem Begriff ein Ereignis mit Rückwirkung, also ein Ereignis, mit dem die Rechtslage für die Vergangenheit geändert wird und deshalb rückabzuwickeln ist, soweit es bereits ausgeführt wurde.


Welche Vorgehensweisen könnten geeignete Lösungsansätze sein ?

Das für mich alles entscheidende ist: die Bundesrepublik hat uns zu Sachen gemacht
   - daher greifen nicht die Rechtsgrundsätze für natürliche Personen ! - BGB §1 ff

Niemals darf vergessen werden, daß das positive oder profane Recht den Menschen nicht kennt !
Der Mensch kann höchstens im Naturrecht eingebettet sein oder sich dort wieder finden.

D.h. nicht nur die Bundesrepublikanischen Gesetze können daher nicht für Menschen gelten, noch sind diese auf den Menschen anwendbar !

Als Mensch kann man nur als Amicus Curiae zu Gericht gehen
- dieses ist vorher mitzuteilen:
wiki:Amicus_Curiae: Amicus Curiae (auch amicus curiæ, Pl. Amici Curiae, lat.: Freund des Gerichts) bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Diese Beteiligung kann z. B. als „Äußerung Dritter“ in einem zweiseitigen Verfahren erfolgen. Der Amicus ist vor allem jemand, der wesentliche fachliche Aspekte des Rechtsstreits und möglicher Entscheidungen hervorhebt. Er kann vertiefte Informationen und Sachkenntnis dem entscheidenden Gericht zur Verfügung stellen. Indes braucht er nicht völlig unabhängig zu sein. Maßgeblich ist, nicht Partei zu sein. Der Amicus ist sogar häufig jemand, dessen Interessen indirekt durch den Rechtsstreit und die Entscheidung betroffen sein könnten. Es ist auch statthaft, eine Interessenseite oder einen Teilaspekt zuzuspitzen und pointiert vorzutragen. Gerade im Widerstreit und in der Gewichtung der Argumente erweist er dem Gericht einen „Freundschaftsdienst“.

Im angelsächsischen Rechtssystem (Common Law) tritt der Amicus Curiae als eine Art parteiischer Sachverständiger auf, wie z. B. in den USA die Bürgerrechtsorganisation ACLU. Wenn jemand seine Grundrechte verletzt sieht, so kann neben dem Anwalt des Klägers auch ein ACLU-Vertreter das Anliegen vor Gericht unterstützen.

Ist etwa ein Unternehmen an einem Rechtsstreit beteiligt, so können sich auch andere Unternehmen mit ähnlichen Interessen äußern. Das Gericht kann sich seine Freunde allerdings selbst aussuchen, das heißt das Gericht entscheidet allein, wer als Amicus Curiae auftritt bzw. wer nicht in dieser Funktion auftritt. Im Strafprozess der Vereinigten Staaten ist ein Amicus Curiae ein Helfer des Gerichts, der das Gericht und den Mandanten rechtlich beraten kann, der aber nicht die Funktion eines Verteidigers hat. Internationale Gerichte lassen in der Regel Amici Curiae aus Rechtstradition zu.

Da für den Menschen, welcher als Amicus Curiae zu Gericht geht, kein Gesetzbuch des Sachenrechts in Anwendung gebracht werden kann - inkl. dem BGB, scheint es mir am Besten zu sein, alle Zitate aus Gesetzbüchern ausdrücklich < Hilfsweise > vorzunehmen, nicht daß der Gedanken einer Unterwerfung unter eines dieser Gesetzbücher aufkommt.
Da man das Kommen als Amicus Curiae dem Gericht vorher mitteilt, ist zwar offensichtlich - und sollte dennoch erwähnt werden - daß man nicht zum (Ver)Handeln sondern rein zum Aufklären, allein Gerechtigkeit & Wahrheit verpflichtet, kommt und nicht Partei ist.

Daher sollen, auch wenn Bundesrepublikanische Gerichte den anglistischen Amicus Curiae nicht kennen, alle Aussagen wenigstens in der Wertigkeit des anglistischen Amicus Curiae vom Gericht entgegen genommen werden. Schließlich will man den Richter vor den Folgen einer Täuschung bzw. arglistigen Täuschung bewahren, denn da am Gericht gehandelt wird, kann nur das HGB / UCC ( Handelsrecht / uniform commercial code ) zum Einsatz kommen; der Bürger geht irrtümlich immer vom Grundgesetz - d.h. seinen Grundrechten, dem BGB etc. aus.

Danke an Oli und seinen Hinweis der mir bisher noch unbekannten Nebenintervention:
wiki/Nebenintervenient: Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein.

Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt im Prozess einer der beiden Parteien bei, um diese zu unterstützen. Der Beitritt des Streithelfers auf Seiten einer der Parteien des Rechtsstreits wird häufig durch eine Streitverkündung der Hauptpartei veranlasst.

Abzugrenzen ist der Nebenintervenient vom Streitgenossen und vom Hauptintervenienten, da diese selbst Partei werden.

Die Nebenintervention erzeugt eine Bindungswirkung für das Gericht, das über einen Streitgegenstand zwischen dem Streithelfer und der Hauptpartei, welcher der Streithelfer im Vorprozess beigetreten war, zu erkennen hat. Die Interventionswirkung erstreckt sich nicht auf das Verhältnis zwischen dem Streithelfer und der Gegenpartei.

Der Streithelfer hat die Befugnis, alle Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen vorzunehmen, die auch der Hauptpartei zustehen, um im eigenen rechtlichen Interesse der Hauptpartei beizustehen (§ 67 ZPO). Der Nebenintervenient kann z. B. Behauptungen der Gegenpartei bestreiten, rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden geltend machen, Beweise antreten.


Dies ist das Equivalent im deutschen Rechtsraum für Amicus Curiae !
 

dieser Teil als PDF Download

Was Du mit Liebe, aus vollem und ehrlichem Herzen tust, das wird immer wohl gelingen !
 

niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat
Falsa demonstratio non nocet „Die falsche Bezeichnung schadet nicht“: Verkörperung des Willensprinzips, wonach der Gehalt einer Willenserklärung nicht anhand der Wortwahl, sondern am wahren Willen der Parteien ermittelt wird. Wollen zwei Parteien beispielsweise einen Kaufvertrag über Walfleisch abschließen, bezeichnen dieses aber fälschlicherweise als Haifischfleisch, hindert dies den Vertrag nicht an seiner Gültigkeit
Falsa demonstratio non nocet bedeutet sinngemäß eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Der Ausdruck kommt aus der Rechtssprache und bedeutet, dass es für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages oder einer Willenserklärung unschädlich ist, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe wollen aber falsch bezeichnen, bzw. wenn der Erklärende seinen Willen unrichtig zum Ausdruck gebracht hat, aber der Erklärungsempfänger dies erkennt oder erkennen muss.

Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet     „Niemand kann mehr Recht übertragen, als er selbst hat“.


http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__2.html

§ 2 Begriff der Partei

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html § 35 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
D.h. um hoheitlich gegenüber dem Bürger wirken zu können, braucht es zwingend den Verwaltungsakt. Rechtswirkung nach außen richtet sich gegen den Bürger und verbleibt damit nicht innerhalb der Verwaltungseinrichtung. Damit ist alles, was den Bürger betrifft auch VwvfG  § 37, 43, 44 wirksam !!!

VwvfG  § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
             (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.

§ 37 PartG Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
                § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner. <= jede Partei fällt unter das Recht von nicht rechtsfähigen Vereinen

Einführungsgesetz BGB    Artikel 6 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.


GG II. Der Bund und die Länder
Artikel 20 [Staatliche Grundordnung; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Bund oder Verbandskörperschaften haben als Mitglieder ausschließlich juristische Personen und haben einen Wirkbereich sind jedoch keine Gebietskörperschaften, weil sie keine natürliche Menschen kennen.

Personalkörperschaften haben idR Zwangsmitglieder von natürlichen Personen.
Zwangsmitgliedschaft ist jedoch Menschenrechtswidrig => Art 20 (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Eine Bundesrepublik kann nur juristische Personen verwalten und keine natürlichen Menschen vertreten, wobei jede Gebietskörperschaft aus originären freien Menschen, nicht aus juristischen Personen besteht !

§ 2 Begriff der Partei (1) sagt aus: Parteien sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.
§ 2 Begriff der Partei (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, ... Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
    --- aber natürliche Personen gibt es in der Bundesrepublik nicht.

§ 37 PartG Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
       § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine: Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten; Geltung; Rechtsweg]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.

Damit verstößt das Parteien Gesetz gegen GG Art. 19 und war vom 1. Tag an nichtig.
Des Weiteren wird keine Verantwortung durch ein einziges Parteimitglied übernommen.

wiki: repräsentative Demokratie: politische Sachentscheidungen werden nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Volksvertreter getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich.

D.h. das Volk wird arglistig getäuscht, denn eine eigenverantwortliche Entscheidung kann nur erfolgen, wenn die Entscheidung auch verantwortet wird !

Der Ausschluß der Verantwortung, d.h. die fehlende Übernahme der Verantwortlichkeit für ihr Handeln, ist der ultimative Ausdruck der eigenen Unmündigkeit ( siehe BGB ) der Parteien und ihrer Mitglieder => unverantwortliche Personen.

Unter Souveränität versteht man die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung; diese wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet. Jean Bodin: Souveränität ist die höchste Letztentscheidungsbefugnis.

Jedes Parteimitglied als Volksvertreter entscheidet weder eigenständig noch unabhängig und eben nicht selbstbestimmt.
Damit können auch deren Ausschüsse keine unabhängigen Richter ( BVerfG ), Staatsanwälte etc. bestimmen.

§37 Parteien Gesetz führt zu illegalen Organisation, welche die Bundesrepublik führt, denn die Legislative wird von den Parteien ( also nicht rechtsfähige Vereine ) bestimmt. Dies begründet sich darin, daß die Bundesrepublik ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit - durch fehlende Rechtsfähigkeit gemäß dem Zonenvertrag vom 1.1.1947 ( BiZone )

§37 Parteien Gesetz schließt jede Haftung für Rechtsgeschäft ( jede Handlung als Partei / Volksvertreter ist ein Rechtsgeschäft ) aus, welche im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen werden.

Dies ist schon allein deshalb sittenwidrig, weil es ein einseitiger Ausschluß ( den nur Rechtssach­verständige nach Studium der Gesetze verstehen ), noch dazu im Widerspruch zur Verpflichtung aus der repräsentativen Demokratie, ist - BGB §138 sittenwidrige Verträge sind nichtig !

Des Weiteren wird - wiederum auch gemäß der Verpflichtung aus der repräsentativen Demokratie - gegen Treu & Glauben verstoßen; ebenfalls nichtige Rechtsgeschäft. D.h. die von den Parteien repräsentierte Bundesrepublik hat sich selbst gegen das Volk ermächtigt. Diese Verstöße sind auch im Sinne der arglistigen Täuschung ( im Rechtsgeschäft ) zu werten - Schadensersatzpflicht.

Keine Verordnung, kein Erlaß, kein Gesetz, keine richterliche Entscheidung kann Rechtskraft oder Rechtswirkung entfalten - auf keiner Ebene; jede Handlung eines Parteimitgliedes stellt eine illegale Selbstermächtigung dar. Im Sinne der selbsterklärten Unmündigkeit der Parteien ( da sie nach §37 unfähig sind, Verantwortung zu tragen ), sind weder diese, noch die von Ihnen in der repräsentativen Demokratie repräsentierten Bundesrepublik rechts-, geschäfts-, prozeß-, parteifähig.

Unmündige, bar jeglicher Verantwortung können Parteien als Legislative keine rechtswirksamen Gesetze verabschieden, niemanden beauftragen oder bestallen ( Richter und Urkundsbeamte sind zu bestallen ), Eide leisten oder abnehmen, einen Staat oder Körperschaft organisieren, nichts und niemanden legitimieren, keinerlei hoheitliche Befugnisse verwalten oder Organe ( Bundesgerichte ) einrichten
<= all dies stellt arglistige Täuschung dar (Insolvenz ist gegen unmündige Personen unmöglich). Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet - „Niemand kann mehr Recht übertragen, als er selbst hat“ - wie soll eine unmündige Person(engesellschaft / Verein / Partei ) mehr Recht auf irgendjemanden übertragen (können) ?

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__43.html

VwvfG § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes    (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
Durch nichtige (Verwaltungs)Akte wird alles bis auf Kommunalebene geregelt / verwaltet.
Wie festgestellt ist das Parteien Gesetz ein nichtiges Gesetz und führt zu sittenwidrigen Verwaltungsakten mit arglistiger Täuschung im Rechtsverkehr bei Selbstermächtigung und sind nach VwvfG immer unwirksam.

EG BGB Artikel 6 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm .. ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts .. unvereinbar ist und, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

Ein Staat ist eine Verwaltungseinheit mit einer politischen Ordnung; diese steht als Demokratie unter der (Rechts)Aufsicht des Volkes und darf sich daher nicht darüber hinaus selbst ermächtigen.

Ein Völkerrechtssubjekt ist als ein Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten, dessen Verhalten durch das Völkerrecht bestimmt wird.

Körperschaftsrechte werden nicht verliehen, sondern anerkannt ( deklaratorisch ), denn sie sind immer natürlich und originär ! - und bedürfen daher des Menschen ! D.h. sie werden von natürlichen Personen geboren oder von juristischen Personen fingiert.

Bei juristischen Personen - Bundesrepublik - müssen daher Urkunden bis zum Ursprung der Willenserklärung der natürlichen Personen vorliegen. Der Korpus einer Körperschaft besteht bei einer juristischen Person durch die Gründungsurkunde der Eltern, der Gemeinschaft, der Gesellschaft, welche im Ursprung rechtsfähig sein müssen !

Wiederum: Rechtsfähigkeit enthält die Übernahme von Rechten und Pflichten, als deren Träger !
BGB § 1 [Rechtsfähigkeit, Beginn bei Geburt]
Die Rechtsfähigkeit des Menschen ( und nur des Menschen !) beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Da die Bundesrepublik keine natürlichen, freien Menschen kennt, gibt es auch keine Gründungsurkunden, denn das Deutsche Volk hat niemals Souveränität auf die Bundesrepublik übertragen. Damit ist weder die Bundesrepublik noch eines der Länder gesetzlich noch rechtsfähig ! - weder nach Völkerrecht noch nach BGB.

Nicht rechtsfähig - finden wir in der Insolvenzordnung ebenso wie im Parteien Gesetz wieder.

Was geschieht mit den Unternehmen, Stiftungen etc. welche in der Bundesrepublik eingetragen werden - denn die Bundesrepublik ist „verantwortungsfrei“ und nicht rechtsfähig; gemäß Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet - kann dadurch auch kein rechtsfähiges Unternehmen entstehen - es muß daher etwas unverantwortliches als Unternehmen gegründet worden sein.

Dies kann auch ein Grund für die Nichtanwendbarkeit der Menschenrechte, der HLKO und der Genfer Konvention für die Bewohner des Bundesgebietes sein - stattdessen kam ein Trustvertrag zur Anwendung.


UN Charta Artikel 73 heilige Auftrag über den transzendierten Menschen
KAPITEL XI Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung Artikel 73
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern;

Artikel 73 [Ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes: Bereiche] in Verbindung mit Artikel 20 [Staatliche Grundordnung; Widerstandsrecht]
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus
Der Entzug seiner Rechte als Volk über ein Trustsystem verstößt auch gegen einzelne Grundrechte, da zur freien Entfaltung Freiheit gehört - Nichtigkeit. Auch die Umwandlung der Menschen in juristische Personen ( u.a. mit Hilfe des Parteien Gesetzes ) ist nach BGB & EG BGB unhaltbar.

GG Artikel 2 [Individuelle Freiheitsrechte]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,

Artikel 1 [Menschenwürde; Bindung der Staatsgewalt an die Grundrecht]
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. <<<<<< Bekenntnis

Artikel 133 [Bund als Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes]
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

D.h. Der Bund ist der Nachfolger der Verwaltung und dieser Rechte und Pflichten; er tritt jedoch nicht in die Rechte und Pflichten des Deutschen Volkes ein - damit kann der Bund auch nicht durch das Volk legitimiert werden und ist damit auch kein Völkerrechtssubjekt. Ohne völkerrechtssou­veräne Träger von Rechten und Pflichten ist die Bundesrepublik damit auch kein Völkerrechts­subjekt, sondern nur VR Objekt und damit Gegenstand von dienstbarem Recht.

Was ist nun die Bundesrepublik ? eine unmündige Gesellschaft ohne Haftung durch §37 PartG.
Jeder Bewohner des Bundesgebietes wird dazu gemacht ! - und so seiner unverletzlichen Rechte beraubt. Sie werden in Rechtsobjekte als unmündige dienstbare juristische Personen gewandelt - Bsp.: Vertretungszwang vor Gericht.

Der in die Rechte und Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebietes eingetretene verantwortungsfreie Bund, entspricht einem Verein, in dem die Menschen / Bürger / Bewohner unmündig gehalten werden.

Ohne Rechtsträger = Träger von Rechten als Rechtssubjekt, kann es auch keine Staatssouveränität geben.

1.1.1947

Die US-amerikanische und die britische Besatzungszone Deutschlands werden zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Bizone) zusammengefaßt. Frankreich lehnt den Anschluß seiner Zone ab.

1.1.1947

Zwischen dem Saarland und der französischen Besatzungszone Deutschlands wird eine Zollgrenze errichtet.


Konsequenzen

Wir haben hier eine an sich unvorstellbare ---- irrationale --- Situation
> uns wird durch das GG und die (nichtigen) Wahlen vermittelt, daß wir eine volkssouveräne Demokratie haben
  d.h. das Volk muß jede Handlung der Regierung und aller Bereiche legitimieren
  => nun soll ein Beamter ( zB Richter ) mit den Gesetzen, welche von uns legitimierte Politiker ausheckten, uns Bürger legitimieren?
      wie soll das denn gehen ? - wie soll der Legitimierte denjenigen legitimierten können, der ihn vorher legitimierte ?
      > konkret: durch die Wahl wird ein Bürger Teil der Legislative; diese bestellen die Beamten, bei denen wir dann
        bitte bitte machen müssen, um einen Ausweis ( Staatsangehörigkeitsurkunde ) zu bekommen bzw. bei jeder
        Gelegenheit ausweisen müssen ( Fingerabdruck im Paß, wie ein verurteilter Schwerverbrecher ).

> Carlo Schmidt (SPD), Rede in der 2. Sitzung des Parlamentarischen Rats 1948
Die Gesamtstaatsgewalt wird zu mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben.
Darum ist es sicher, daß das Grundgesetz unseres Staatsfragments nicht auf Grund einer Vereinbarung der deutschen Länder zu entstehen braucht, weil die Quelle der Hoheitsgewalt nicht bei den Ländern liegt, sondern beim deutschen Volk. Von dieser Auffassung scheinen auch die Besatzungsmächte auszugehen. Die Dokumente Nr. I und II sind in diesem Punkt ganz deutlich. Nach Dokument Nr. II sollen die deutschen Ministerpräsidenten Vorschläge über die Änderung von Ländergrenzen machen; wohlgemerkt: alle Ministerpräsidenten für jeden beliebigen Teil des deutschen Staatsgebiets. Das ist nur möglich, wenn man als Auffassung der Besatzungsmächte annimmt, daß die Ministerpräsidenten treuhänderisch in Wahrung gesamtdeutscher Interessen handeln sollen.

=> Carlo Schmidt sagt, daß die Hoheitsgewalt in Deutschland in Treuhänderschaft übergegangen ist
     => auch wenn alles in einem treuhänderischen Verhältnis steht ! - so liegt nach seinen Worten die Hoheitsgewalt nicht
         bei den Ländern, sondern beim deutschen Volk !
    => Dabei sind die Ministerpräsidenten Teil der treuhänderischen Verwaltung; als Treuhänder sind sie jedoch abhängig vom
         alliierten Treugeber; damit können sie keine Vertreter des Volkes mehr sein ( seinen Willen als Legislative umsetzen )
         und natürlich {wiki: In der repräsentativen Demokratie werden politische Entscheidungen durch Volksvertreter getroffen diese werden gewählt 
           und entscheiden eigenverantwortlich.
} kann damit auch kein Parlament je ordnungsgemäß zustände gekommen sein
         - denn die politischen Entscheidungen der Volksvertreter dienen nur noch dem Treu-Zweck !
           - auch der Beamteneid: "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz .... " (ver)weist auf das Treuhandsverhältnis.
         Wenn die Ministerpräsidenten als Treuhänder nicht mehr treu die gesamtdeutschen Interessen wahren, haben sie 
         das Volk (ihren Herrn) betrogen / hintergangen und sind damit ihrer Treunehmerrechte ( zB Zahlung von Diäten ) verlustig.
  > normale staatliche Konstrukten benötigt keine Treuhänderschaft, wenn das Volk durch eine volkssouveräne Demokratie
    hoheitliche Befugnisse delegiert. Derlei trifft hier nicht zu ! - schon allein dadurch, daß die Bundesverwaltung kein Staatsvolk hat
    kann nur Deutschland der /ein Staat sein, aber eben nicht die Bundesrepublik - vlt. deshalb lautet es BRD ... Bundesrepublik Deutschland
    > Die Umsetzung des GG Art. 20 ( falls dies jemals erfolgt ist ) kann nur bedeuten, daß hier neben der Treuhänderschaft auch eine
       volkssouveräne Demokratie installiert wurde. Folge: das Deutsche Volk Deutschlands ist (völker)rechtlich nicht identisch mit den
       Bewohnern des Bundesgebietes.
=> konkret: das Deutsche Volk ist das Staatsvolk Deutschlands
                 Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist in Treuhänderschaft übergegangen { damit spricht Carlo Schmidt dem BUND Hoheitsgewalt
                 zu, welche dieser von den Alliierten ( Übernahme der supreme authority am 23.5. bzw. 6.6.1945 ) übertragen bekommen hat }
                 D.h., dadurch daß keine legitimierte Staatsgewalt in Deutschland "herrscht"
                          => Georg Jellinek und seine Staatsdefinition: Staatsgebiet, Staatsgewalt & Staatsvolk - nicht vorgesehen ist eine
                              Treuhandverwaltung als "legitimer Träger von Staatsgewalt" - denn eine Treuhandverwaltung ist keine Regierung
                         und die Alliierten nach HLKO Art. 43 verpflichtet sind, für Ordnung zu sorgen, wurde ÜBERGANGSWEISE eine
                         treuhänderische Verwaltung installiert. Diese hat sich jedoch ( einmal an der Droge MACHT geschnuppert, auf immer
                         ihr verfallen) verselbständigt ( Zeitpunkt: nach den Pariserverträgen, welche am 5.5.1955 in Kraft traten - vlt. war es
                         genauso gedacht, daß die Treuhandverwaltung spätestens mit den Pariserverträgen endet; deshalb hat Rußland 1952
                         und 1954 jeweils einen Friedensvertrag angeboten, welchen die Treuhandverwaltung zurückwies - siehe 2+4 Verträge,
                         in denen erneut die Treuhandverwaltung BUND für immer einen Friedensvertrag ausschloß, weil mit einem Friedensvertrag
                         ihre treuhändische Verwaltungstätigkeit endet ), als sie das Listenwahlrecht ( kurz nach 1956 ) einführten.
                 Der Auftrag der Alliierten lautet seit 1945: die Ministerpräsidenten wahren treuhänderisch die gesamtdeutschen Interessen !
                 - seit 23.5.1949 sind die Ministerpräsidenten durch das GG dem B UN D, seinen Gesetzen und seiner Rechtsfindung unterstellt
                        Artikel 31 [Dominanz des Bundesrechts]  Bundesrecht bricht Landesrecht.
                   => der B U N D ist nicht identisch mit Deutschland, denn Deutschland ist Staat mit Staatsvolk 
                   und die Bundesrepublik nur eine treuhänderische Verwaltung zur Wahrung der gesamtdeutschen Interessen
                   dadurch verwaltet > treuhänderisch < neben den Ministerpräsidenten, der Bund und seine Institutionen Deutschland
                   als Ganzes mit seinem Staatsvolk
- damit wird verständlich, wieso der BUND und seine Institutionen als Unternehmen
                   bei Manta, Hoppenstedt, etc. gelistet sind, denn eine Treuhand ist eine Unternehmung und keine staatliche Organisation.
                   Artikel 25 [Geltung von Völkerrecht] Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
                        Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
 
                 - dabei kann in einer Demokratie die Hoheitsgewalt immer nur vom Volk kommen;
                    deshalb die Farce der Wahlen, um sich als Politiker vom Volk legitimieren zu lassen

"Bewohner", weil alle nur den Personalausweis ihrer Treuhandverwaltung bekommen (keinen Heimatschein) und wohnhaft gemeldet sind, wodurch sie einen Aufenthaltstitel erhalten => wohnhaft - d.h. der sich aufhaltende Bewohner wird in Haftung genommen ! - hat für alles - siehe ESM - zu haften => siehe die site uno
 

Resümee:
Alle Bewohner des Bundesgebietes sind treuhänderisch verwaltete Heimat- und Staatenlose; da Heimatlos, genießen sie nur einen Aufenthaltstitel und sind wohnhaft. Statt des Heimatscheins bekommen sie nur den Personalausweis ihrer regionalen Treuhandverwaltung, welcher ein treuhändisch von den
Alliierten eingesetzter Ministerpräsident
vorsteht.

                  Bild anklicken für hinterlegte Grafik ============>

Bzgl. Österreich verweise ich darauf, daß hier eine BUNDESVerfassung und eine BUNDESRegierung besteht.

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer - HAuslG vom 25.04.1951
§ 1  (1) Heimatloser Ausländer ist ein fremder Staatsangehöriger oder Staatenloser, der
b)   nicht Deutscher nach Artikel 116 des Grundgesetzes ist und
(2) .. und am 1. Januar 1991 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte, ..
Artikel 116 [Deutsche; Wiedereinbürgerung] (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist .., wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
<= nachdem GG Art. 116 nur derjenige Deutscher ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, braucht es eben diese Urkunde
    - da Deutschland als staatliches Gebilde nicht mehr geschäftsfähig ist, wer soll diese Urkunde dann ausstellen ?
      Irrsinn -2- Treuhandverwaltungsmitarbeiter des  B U N D E S  stellen etwas aus, wozu sie gar nicht befugt sind
    - nach §1 (2) haben wir allen spätestens nach dem 1. Januar 1991 unseren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet
      und müssen damit zwangsläufig heimatlose Ausländer sein ( jeder wird mit einem PerSo versorgt ) !
=> Konsequenz: A.H. und in Handlungsfolge die Alliierten und ihre Treuhandverwaltung haben jedem Deutschen, der im
                       Bundesgebiet wohnt, seine Heimat entzogen - daher bekommt niemand mehr einen Heimatschein oder
                       ein Heimatrecht ( wurde von den Bundesstaaten vergeben ....... heute gibt es nur mehr B.-Länder )
 

=> Das Kriterium des heimatlosen Ausländer ist das Aufenthalts(bestimmungs)recht des B U N D E S - wo dieser sich wohnhaft ( Haftung ) aufhält / gemeldet hat.

Der freie Mensch (be)gründet seinen Wohnsitz aus seinem Willen heraus; der Leibeigene hat keinen Wohnsitz, denn dieses richtet sich nach seinem Dienstherrn !

Ein Deutscher "darf" nicht unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes der BRD fallen, sollte wenigstens eine Staatsangehörigkeitsurkunde haben und nicht wohnhaft gemeldet sein -- wegen dem Aufenthaltstitel.

HAuslG vom 25.04.1951     § 2  (1) Ein heimatloser Ausländer verliert diese Rechtsstellung, wenn er nach dem 30. Juni 1950 eine neue
Staatsangehörigkeit erwirbt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes oder von Berlin (West) nimmt.

=> für eine Beendigung dieser Rechtsstellung braucht es eine neue Staatsangehörigkeit oder einen anderen gewöhnlichen Aufenthalt.

Da ein Volk immer eine indigene Gemeinschaft ist, sehe ich die Auflösung des Gesamten ( da die Wenigsten umziehen wollen ) in der Begründung eines freien Staatsvolkes ( siehe Asgard und tingg.eu ).
Dieser gordische Knoten ist seit mehr als 70 Jahren gestrickt (worden) und es ist nicht vorgesehen, daß wir unter Beachtung der gegebenen (bundesdeutschen) Gesetze daraus entkommen.
Nicht nur andere Länder, sondern auch die eine oder andere Variante für ein Deutschland des 21. Jahrhunderts sind nur Spielvarianten des alten pyramidalen Systems ( diese führten immer in kürzester Zeit zu identischen Verhältnissen ).
 


Unsere Gemeinschaft steht im Geist des Ting für ein neues Selbstverständnis und Miteinander, für eine lebenswerte Zukunft im eigenen freien Heimatland.
 


Nach oben ] Souveränes Volk ] Hi Jacking ] [ Rechtssubjekt ] Mensch versus Person ] gordischer Knoten ] Verfassungsstaat ]  Gesellschaftsvertrag ] indigenes Volk ] debellatio ]

 Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne Angst       ©