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Was ist eine Treuhand bzw. eine Verwaltungstreuhand /Treuhandverwaltung
Fachautoren wie Prof. Dr., LL.M. Frank L.
Schäfer definiert dies wie folgt: „die treuhänderische Übertragung (Treuhandschaft)
des Eigentums oder anderer Rechte auf einen Verwalter, lediglich zu dem Zweck,
ihn zu den erforderlichen
Verwaltungshandlungen zu
legitimieren.
Vgl. auch uneigennützige Treuhandverhältnisse.“ http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verwaltungstreuhand.html
RAin Anne Lembke,
Greifswald - Erläuterung: „Bei der Verwaltungstreuhand überläßt der Treugeber
dem Treuhänder .. eine Sache, damit dieser es verwalten kann.“ http://www.meinrechtsportal.de/1645.html
Die Verwaltungstreuhand
dient den Zwecken des Treugebers. http://lexexakt.de/glossar/treuhaender.php
Ich sehe dieses in folgendem Zusammenhang Charta der Vereinten
Nationen Abgeschlossen in San Francisco am 26. Juni 1945
Kapitel XI: Erklärung über Hoheitsgebiete ohne
Selbstregierung
Art. 73
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung
von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle
Selbstregierung erreicht haben, ...
Kapitel XII: Das internationale Treuhandsystem
Art. 75
Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales
Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die
auf Grund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese
Hoheitsgebiete werden im Folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.
Wie uns die
Rede des Abgeordneten Prof. Dr. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8.
September 1948 zeigen wird, sind wir ohne zu fragen ein Treuhandgebiet
geworden - daher konnten die Alliierten 1951 den Besatzungszustand aufheben und
23. Okt. 1954 die Pariser Verträge in Wien zeichnen, welche am 5. Mai 1955 für
die BRD als Treunehmerorganisation bzgl. der UN ( Treugeber ) in Kraft traten.
Dieses Prinzip wird gegenüber den Bewohnern des Bundesgebietes gespiegelt - d.h.
den Bewohnern gibt sich die BRD als autorisierter Verwalter (Treuhandsverwaltung)
und damit als beauftragter Treugeber aus, wodurch die Bewohnern zwingend zu
Treunehmern gemacht werden ( im Widerspruch zur Volkssouveränität laut GG =>
arglistige Täuschung ).
Die Institutionen IGH & IStGH ( ICC ) unterliegen direkt der UN und ihrer
Suborganisation ILC ( international Law Commission ) - d.h. mit jedem Antrag
unterwirft man sich erneut der UN ( auch sog. staatl. Selbstverwaltungen ) und
eröffnet mit dem Aktenzeichen einen CQV Trust ( engl. trust = Treuhand ) - wir
bewegen uns auf diesem Wege eben nicht aus der UN Treuhand heraus, sondern
machen auf derselben Rechtsebene eine seitwärts bzw. "Querbewegung".
Ich zitiere in Auszügen
aus "Was heißt eigentlich: Grundgesetz ?"
Rede des Abgeordneten Prof. Dr. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8.
September 1948
[aufgezeichnet in "Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle"
Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt
Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. (im Archiv des
Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J. Weller)]
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"Was ist nun die Lage Deutschlands heute?
Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. ..
Diese Auffassung, daß die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet
und daß es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend ...
Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, ."
< Prof. Dr. Carlo Schmid spricht Deutschland in seiner
Gesamtausdehnung, wie wir es als DR kennen; diese Deutschland ist, war und
wird nie die BRD sein >
"Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat
lediglich den Träger gewechselt, indem sie in
Treuhänderschaft
übergegangen ist. ..
Wir haben nicht die Verfassung
Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen
Staat zu errichten." |

danke an Oli für die Grafik |
Wie Sie an diesem
Dokument der Zeitgeschichte erkennen können, wurde weder ein Staat gegründet,
noch eine Verfassung verabschiedet - es wurde nur gewechselt: zu einer
Treuhandverwaltung - d.h. jeder sog. Beamte etc. ist Angestellter dieser
Treuhandverwaltung und damit weder Teil eines hoheitlichen Gebildes noch einer
K.d.ö.R. - erst recht nicht von einer Gebiets K.d.ö.R mit gebietshoheitlichen
Befugnissen.

Grundgesetz -
II. Der Bund und die Länder Artikel 20 [Staatliche Grundordnung;
Widerstandsrecht]
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Nachdem also durch Artikel 20 (2) Alle
Staatsgewalt geht vom Volke ausgeht, definiert sich die BRD als ein Land der
Volkssouveränität.
Nach Artikel 20 (3) ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
So haben wir ein paar
Fragen zu stellen
=================================
=> Bitte zeigen Sie
mir die Urkunde, welche die Überschrift Verfassung
der BRD trägt, denn nur wo Verfassung drauf steht, ist auch eine
Verfassung drin - es geht hier nicht um Wortverfälschung um das Grundgesetz.
=> Bitte teilen Sie mir mit, wann die Wahl zum Verfassungskonvent
stattgefunden hat und
=> ob alle Menschen des "nicht untergangenen DRs" daran
teilnahmen, denn schließlich soll das Grundgesetz nach der Wiedervereinigung
für alle Deutschen
( wenigstens in dem Gebiet bis 31.12.1937 ) gelten.
=> Bitte teilen Sie mir mit, wann und von wem die Bundesdeutsche Verfassung
unterzeichnet wurde.
=> Bitte teilen Sie mir mit, wann das gesamte deutsche Volk diese Verfassung
angenommen hat, denn dies ist zwingend in einem Land der Volkssouveränität
erforderlich
=> Bitte teilen Sie mir für alle oben genannten Punkte die gewünschte
Information mit, da Sie ja von Bundesstaaten sprechen - d.h. neben der
Verfassung der förderalen Bundesregierung benötigt jeder einzelne
Bundesstaat dasselbe nach demselben völkerrechtlich verbindlichen
„Strickmuster“.
Bitte verwechseln Sie
dies nicht mit dem sog. Parlamentarischen Rat; hier existieren sowohl die
Originale, als auch die Unterschriften heute noch - u.a. von Konrad
Adenauer.
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Zu einer Staatsgründung
gehört nicht nur eine Verfassung, sondern auch eine Gründungsurkunde.
=>
sowohl der BRD
=>
als auch jedes Bundeslandes vor.
Bitte
belegen Sie nach Völkerrecht, wieso oder wodurch eine Treuhandverwaltung
berechtigt wäre, gegenüber einem Volk, welches
( wie in allen Demokratien, wurde dies hier
durch das Grundgesetz garantiert )
dem Staatsprinzip der Volkssouveränität angehört, irgendwelche Gesetze,
Verordnungen etc. zu erlassen.
In dem Moment, in dem der Treugeber der
Verwaltungstreuhand die Sache entzieht, welche diese bis dahin verwaltet hat,
hat sie weder irgendwelche „Befugnisse“ mehr darüber, noch kann die
Verwaltungstreuhand in irgendeiner Form mehr tätig werden
< http://www.meinrechtsportal.de/1645.html >;
selbstverständlich endet in demselben Augenblick auch jede frühere Legitimation
< http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verwaltungstreuhand.html >
Allgemein wird Georg Jellinek zitiert - wiki:
Seine Schrift System
der subjektiven öffentlichen Rechte aus dem Jahre 1892 enthält die Statuslehre,
die auch zur Systematisierung des Grundgesetzes verwendet wird. Seine
Allgemeine Staatslehre (1900, siehe Allgemeine Staatslehre, Verfassungsrecht)
gilt als Meilenstein der deutschen Staatslehre und als Jellineks wichtigstes
Werk. Aus ihr stammt auch seine Drei-Elemente-Lehre, nach der zur Anerkennung
eines Staates als Völkerrechtssubjekt die drei Merkmale „Staatsgebiet“,
„Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ erforderlich sind (? Völkerrecht). Sein Werk
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1895 gilt als wichtige Schrift
zur Geschichte der Menschenrechte.
Unabhängig
davon, wie ich selbst zu ihm, seinen Schriften inkl. seiner Drei-Elemente-Lehre
stehe, ist ein völkerrechtlicher Nachweis zu erbringen, daß die BRD ein
souveräner Staat ist.
Ich verweise im Zusammenhang mit Georg Jellinek´s 3 Merkmalen „Staatsgebiet“,
„Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ auch auf den Orientierungssatz der BVerfG
Entscheidung des 2. Senats vom 31. 07. 1973 mit Aktenzeichen: 2 BvF 1/73 (
welche bindend ist für diejenigen, welche sich der BRD untergeordnet haben - zB
sog. Beamte ):
"Es wird daran festgehalten
(BVerfG,1956-08-17,1 BvB 2/51,BVerfGE 5,85 <126>),
daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch
die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht
handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich",- in Bezug auf seine
räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft."
Zitat 2: „Derzeit
besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, ..“
=> Bitte benennen Sie mir
die im November 2011 im aktuellen Grundgesetz Art. 23 genannten Länder.
Sind in diesem aktuellen Grundgesetz Art. 23 keine Länder genannten ( eine
Präambel ist nur Teil eines Gesetzestextes hat aber keinen Gesetzescharakter ),
so existiert kein Staatsgebiet.
Bitte teilen Sie mir mit,
wie nach obigem, für die BRD und all ihre treuhänderisch verwalteten
„Bundesbürger“ und Beamten bzw. Angestellten
=> es Bundes - Staatsbürger geben soll, wenn
1.) das DR nicht untergegangen ist und die BRD nicht Rechtsnachfolger
desselbigen ist ( Diener 2er Herren )
2.) das DR nicht untergegangen ist, wie kann dann auf demselben Gebiet ein
zweiter Staat existieren
3.) wie soll eine BRD Völkerrechtssubjekt sein, wenn ein nicht untergegangenes
DR immer noch Rechtsfähigkeit besitzt
4.) Nach Georg Jellinek´s <Merkmale von Staaten> bedarf es des Weiteren
einer Staatsgewalt; eine Treuhand
ist niemals eine demokratisch gewählte Regierung; damit hat die BRD keine
adäquate Staatsführung.
Wie gesagt: jeder
hoheitliche Akt bedarf der Souveränität, denn ohne Souveränität keine Hoheit

Wir können diese
Tatsachen auch von der „anderen Seite“ betrachten:
Sowohl die Funktion als auch die Befugnisse einer
Treuhandschaft /
Treuhandverwaltung sind klar geregelt.
Ja, es würde den Bock zum Gärtner machen, wenn solch eine Verwaltung berechtigt
wäre, zu entscheiden, was ein Staat ist bzw. ob eine Staatsgründung erfolgte
oder sonst eine Gemeinschaft anerkannt wird oder nicht !
Zur
Verdeutlichung habe ich
die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen in {
Rechtskreise und Ebenen }
grafisch dargestellt
Ich möchte noch Mal betonen, daß die völkerrechtswidrige Subjugation
(Versklavung) des Deutschen Volkes, abgeleitet aus der bedingungslosen
Kapitulation der Wehrmacht in Verbindung mit der Zerstörung unserer
Kulturschätze (Bücherverbrennung und Bombardierung) sowie der Verhaftung der
nicht-legalen Regierung Dönitz ( A.H. konnte weder rechtmäßig Reichskanzler
werden bzw. gewesen sein, noch Dönitz ein von ihm rechtmäßig bestellter
Nachfolger ), welches uns als debellatio dargelegt
wird - in Wahrheit jedoch nur die Verbrechen gegen die Menschlichkeit (rheinwiesenlager
.de), Vertreibung von Millionen Deutscher aus ihrem angestammten Heimatland und
den millionenfach betriebenen Genozid des Deutschen Volkes dokumentiert. Auch
wenn man ggfls. wegen der Unrechtmäßigkeit von dem niemals eingebürgerten A.H.
von einer Söldnerarmee statt einer staatlich legitimierten Wehrmacht, da A.H.
immer verlangte, daß alles auf seine Person eingeschworen wird, so sind doch
HLKO und Genfer Konventionen allgemein anerkanntes und damit allgemein gültiges
Völkergewohnheitsrecht ( wie auch die Wiener Vertragsrechtskonventionen ),
welches keiner expliziten Ratifizierung mehr bedarf; dasselbe gilt auch für
Genozid und Vertreibung.
Damit dieser 2. Teil eine von vornherein geplante Fortführung werden konnte,
wurde natürlich in Versailler die 14 Punkte des Woodrow Wilson´s nicht
angenommen, obwohl die deutsche Regierung die 14 Punkte akzeptiert ( sie waren
schwer genug ). Die Alliierten hatten die 14 Punkte ebenfalls angenommen, mit
Ausnahme der Freiheit der Meere und Wilson hatte die 14 Punkte garantiert.
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