Horst - Günter Hagemann: Verfassung Deutschlands "Verfassung
der Deutschen Demokratischen Republik" vom 30.05.1949 (07.10.1949)
www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm
Unsere Nachkriegsaufbaueltern nahmen die Alliierten beim Wort und unternahmen
alle Anstrengungen, unverzüglich eine geeignete Regierung für
Friedensverhandlungen zu bilden.
Die Initiativen für diese Verfassungsbewegung gingen von der sowjetischen
Besatzungszone aus,
da die Sowjets an einem Friedenschluß mit einem wieder handlungsfähigen
deutschen Staat in Übereinstimmung mit den Potsdamer Beschlüssen interessiert
waren. Die Westmächte standen dagegen einer deutschen Souveränität (heute noch)
feindselig gegenüber, da sie eine zeitlich unbegrenzte Umerziehung (Auflösung)
des deutschen Volkes und die Ausbeutung des deutschen Wirtschaftsgebietes unter
einer hörigen Besatzungsverwaltung geplant hatten.
Der Verfassungsbildungsprozeß erstreckte sich also auf alle Besatzungszonen. Da
sich hier auch die Überlebenden der völkerrechtswidrigen Vertreibungen befanden,
war prinzipiell das gesamte noch lebende deutsche Volk einbezogen
Der Geltungsbereich der Verfassung nach Artikel 1 umfasst das gesamte besetzte
Reichsgebiet: Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie
baut sich auf den deutschen Ländern auf. …..Es gibt nur eine deutsche
Staatsangehörigkeit.
Deshalb ist die Staatsangehörigkeit der DDR die originäre deutsche
Staatsangehörigkeit (Deutsches Reich) nach dem Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.
Die "DDR" ist also nicht als neuer Staat, sondern als Kerngebiet des neuen
Deutschen Reichs konstituiert worden, welches nach dem Willen des Deutschen
Volkes nunmehr den Namen "Deutsche Demokratische Republik" tragen sollte.
Damit war die reale DDR staatsrechtlich identisch, territorial (vorläufig)
teilidentisch mit dem Deutschen Reich. Deshalb durfte die Nationale
Volksarmee auch weiter die deutsche Uniform tragen, die Bundeswehr wurde dagegen
als Vasallenarmee in US-Uniformen gesteckt.
Die DDR-Bürger erhielten blaue Reisepässe (für souveräne Staaten),
die "Bundesbürger" erhielten grüne (vorläufige) Reisepässe.
Die BRD konnte und kann daher keine
eigene Staatsangehörigkeit mangels Staatseigenschaft begründen, daher erhält ihr
Firmenpersonal jetzt die roten Reisepässe für Staatenlose bzw. Abhängige.
Interessant ist nun die Bewertung der BRD unter dem Gesichtspunkt von
Grundgesetz und Verfassung. Nach Artikel 133 GG handelt es sich ja hier um
eine Wirtschaftsverwaltung (Gewerbebetrieb): Der Bund tritt in die Rechte
und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. , der
nach Artikel 139 GG unter Besatzungsrecht steht.
Die Fortgeltung des Besatzungsrechts wurde mit der Berlinvereinbarung vom
25.09.1990 und der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Drei Mächten vom
27./28.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff.) festgeschrieben und durch das
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) vom 30.11.2007 wieder
bestätigt.
Nach Aufhebung des Geltungsbereichs des GG Artikel 23 a.F. zum 17.07./
29.09.1990 konnte man auch ungeniert die BRD als "Bundesrepublik
Deutschland Finanzagentur GmbH" am 18.01.2001 unter Nr. HRB 51411 ins
Handelsregister am AG Frankfurt/M. eintragen.
Der Artikel 146 GG a.F. lautet: Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an
dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Da nun dieses beschriebene Ereignis am 07.10.1949 tatsächlich eingetreten war,
ist die BRD seit diesem Zeitpunkt nichts anderes als eine gegen das deutsche
Volk gerichtete verfassungsfeindliche Organisation, ohne gültige
Rechtsgrundlage.
Die Bundesregierung selbst stellte fest, dass das
Grundgesetz nicht, wie von den Westmächten gewünscht, vom deutschen Volk
ratifiziert worden war.
Der Volksentscheid in der DDR zur Annahme der "sozialistischen Verfassung" vom
09.04.1968 konnte
das Verfassungsvotum von 1949 nicht aufheben, da die Deutschen in der BRD nicht
mehr einbezogen
werden konnten.
Horst - Günter Hagemann: die Verfassung Deutschlands vom 30.05./07.10.1949 ein
wesentlich machtvolleres Instrument, die hier illegal operierende BRD-GmbH zu
überwinden, als das nie rechtskräftig eingeführte Bonner GG oder die vorherigen
deutschen Verfassungen, denn sie wurde als letzte deutsche Verfassung hier am
07.10.1949 in Kraft gesetzt und bis heute nicht aufgehoben.
Die Machtausübung der BRD-GmbH auf der behaupteten Grundlage eines GG ohne
Geltungsbereich um eben dieses Grundgesetz, nämlich Art. 146 zu verhindern, ist
Grundgesetz- & Verfassungshochverrat. Da die Bestimmung des Einigungsvertrags,
Art. 5, -Volksabstimmung über eine Verfassung gemäß Art. 146 GG in
Zweijahresfrist (also bis 1992 spätestens) - durch die Bundesregierung und das
Bundesparteiensystem gebrochen wurde, hat jeder Deutsche das Recht und die
Pflicht, sich eigenständig unter eine Verfassung zu stellen um rechtskonform zu
bleiben.
Der Weg dazu wäre, den Personalstatus "Bundesbürger"
der BRD-GmbH abzulegen und sich unter Selbstverwaltung zu stellen. Diese
wiederum hätte ihre Rechtsgrundlage in Abschnitt IX der Verfassung von 1949. Der
gleiche Weg stünde auch Firmen, Verwaltungseinheiten, Gemeinden, Städten,
Landkreisen usw. zur Verfügung.
Der nächste Schritt baut auf dem Urteil 2 BvF 1/73
auf, in welchem bekanntlich die Handlungsunfähigkeit des völkerrechtlich
fortbestehenden Staates Deutsches Reich, also die Abwesenheit der Staatsmacht
(in den Grenzen vom 31.12.1937), das Interregnum,
festgestellt wird.
Somit können alle Selbstverwalteten die Regelung nach
Artikel 9 der UN-Resolution A/RES/56/83 in Anspruch nehmen, das heißt
den deutschen Staat als Einzelperson oder Personengruppe hoheitlich gegen die
BRD-GmbH zu vertreten.
Diese Selbstverwaltungen wären dadurch in eine staatshoheitliche Dimension nach
Völkerrecht erhoben, mit der Rechtsfolge, daß automatisch alle Übergriffe der
BRD-GmbH gegen diese Selbstverwalteten den Tatbestand des Angriffs bzw.
Widerstand gegen den deutschen Staat und Kriegshandlung gegen das deutsche Volk
mit dem Ziel der Verhinderung des Friedensvertrags und damit des
Kriegsverbrechens erfüllen, denn bis zum Friedensvertrag gilt Kriegsrecht!
Dies gilt so nicht für staatenloses Personal "Bundesbürger" der GmbH.
Diese hätten sich im Sinne von Art. 20(4) GG
(Widerstandsrecht) gegen die Bundesregierung zur Wehr zu setzen, wozu die sog.
Bundesbeamten sogar diensteidlich verpflichtet sind, denn die
Bundesregierung hat ja offenkundig die grundgesetzliche Ordnung beseitigt mit
Einigungsvertrag Artikel 4, Pkt. 2 Artikel 23 wird aufgehoben.
UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28.01.2002,
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen,
Artikel 9: Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der
staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates
im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im
Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch
hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse
erfordern