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1.) „all of Germany“ okkupiert
2.) Annahme und Ausführung der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten
  >  es steht außer Frage, daß die debellatio des Deutschen Reichs ( am 23.5.1945 ) erfolgte
3.) Was ist der Unterschied zwischen c.d.m. ( capitus diminution maxima ) und Subjugation
4.) Konkludentes_Handeln
5.) Das Reichskonkordat
6.) Thema Souveränität und repräsentative Demokratie
7.) Es braucht für ein Amt hoheitliche Befugnisse und Staatsrechtlichkeit

Aus den Erkenntnissen der folgenden site "Debellatio & Subjugation" entstammt die site staatenlose.htm, denn die Menschen in Deutschland und Österreich sind entmündigte, heimatlose Flüchtlinge im eigene Land als Folge der Subjugation

Debellatio & Subjugation

amerikanisches Heeresministerium hlko deutschland << danke an Tommi Nettekoven für den Link

books.google.de/books?id=jOhM9sDV-YsC&pg=PA154&lpg=PA154&dq=amerikanisches+Heeresministerium+hlko+deutschland&source=bl&ots=o5SSWdPL7A&sig=SMRPMDB-wqA40MLycteVlOeScvo&hl=de&sa=X&ei=_spMT52KNYKWOvq4_aAC&ved=0CCcQ6AEwAQ%23v%3Donepage&q=amerikanisches%2520Heeresministerium%2520hlko%2520deutschland&f=false

Wieder wird die Welt vom illegitimen sog. BVerfG in die Irre geführt, durch die Aussage, daß die Alliierten Okkupationsmächte seien - dadurch wird direkt auf den völkerrechtlichen Fakt des „occupatio bellica“ verwiesen, der jedoch hier nicht zur Anwendung kam ! => siehe dazu auch die site: Rechtskreise und Ebenen



http://books.google.de/books?id=8ALHAwFfy44C&pg=PA114&lpg=PA114&dq=%22hans+kelsen%22+%2B+debellatio&source=bl&ots=bAqm-BPIPz&sig=0p0dg3cPTiHYAa8c0mTGdxlit6Y&hl=de&sa=X&ei=FAZOT872I6e_0QXGqvH1Dg&sqi=2&ved=0CCAQ6AEwAA#v=onepage&q=%22hans%20kelsen%22%20%2B%20debellatio&f=false

Am IMT wurde die Gewaltenteilung festgelegt ( establish Government ), welche jedoch niemals umgesetzt wurde, da Richter von der Legislative - sprich dem Justizminister - in ihr Amt berufen werden - damit existiert keine Gewaltenteilung ! Ebenso der Gerichtsvollzieher: er vereint in seiner Person sowohl Judikative als auch Exekutive !

Hier wird festgelegt, daß „all of Germany“ okkupiert worden war - damit dieses zutreffen kann, mußte der 31.12.1937 herhalten - wegen der Landnahme in der Antarktis - durch den völkerrechtlichen Akt der Beflaggung einer freien Landmasse. Diesem wurde nicht widersprochen und wird daher als richtig und damit rechtliche Basis jedem weiteren Vorgehen zu Grunde gelegt! Nachdem nun dieses so fest­gelegt worden war, konnte der Angriff von Admiral Byrd von Neuschwabenland in der Antarktis auch kein Bruch des Waffenstillstandes sein, denn - gemäß IMT - war dies nicht Teil des Deutschen Reichs.


 

Zwar hat nur die Wehrmacht - nicht die Luftwaffe und auch nicht die SS bedingungslos kapituliert, dennoch existierte keine deutsche Regierung mehr „complete disintegration of the central government“ und damit war eine Fortführung der Kampfhandlungen unmöglich.

Daher wird ausgeführt, daß die Annahme und Ausführung der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten gerechtfertigt ist. Nachfolgend wird damit der Fakt debellatio beschrieben, als eine Situation, in der die siegreiche Macht die vollständige Herrschaft / Hoheitsgewalt über eine Staat erlangt hat, da die Regierung als Ergebnis des vollständigen militärischen Sieges aufhört bzw. ihre Tätigkeit einstellte ( die Alliierten besaßen ja nun die obersten Regierungsgewalt ), da nun die Feinde besiegt, überwältigt und vernichtet waren.

http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/Nachkriegsjahre_erklaerungBerlinerDeklaration/index.html

Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik 5. Juni 1945. Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen.
Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden. Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen Mächte zu übernehmen.
Unter diesen Umständen ist es notwendig, unbeschadet späterer Beschlüsse, die hinsichtlich Deutschlands getroffen werden mögen, Vorkehrungen für die Einstellung weiterer Feindseligkeiten seitens der deutschen Streitkräfte, für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland und für die Verwaltung des Landes zu treffen und die sofortigen Forderungen zu verkünden, denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist. Die Vertreter .., geben die folgende Erklärung ab: Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik
übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. .. verkünden die Alliierten Vertreter die folgenden Forderungen, die sich aus der vollständigen Niederlage und der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands ergeben und denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist:  Quelle: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Supplement Nr. 1, Berlin 1946, S.7-9.

Wie seit Monaten ausgeführt, endete mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich, auch der Anspruch auf HLKO und Genfer Konvention - dadurch wurde das Menschenrechts- und Völkerrechts­verbrechen der Rheinwiesenlager ( Rheinwiesenlager . de ) erst möglich !       
 

siehe dazu das Video "other losses" - weitere sind auf youtube zu finden

 





Wie auch die Auflösung des Kirchenstaates 1870 belegt, endete mit der Debellatio auch jede Völkerrechtspersönlichkeit ! - damit auch jede Souveränität !

Ohne Souveränität kein Staat, kein Staatsvolk, kein (anwendbares) Völkerrecht - sonder ausschließlich subjugierte Menschen ! - Subjugation = Versklavung ! Subjugierte, also versklavte Menschen haben keine Rechte - weder Bürger-, noch Menschen-, noch Völker- oder Naturrecht. Subjugation entmenschlicht und jedes Leben wird entfernt, jedes Lebendigkeit wird entzogen. Die Neugeborenen werde mit Hilfe der Geburtsurkunde entmenschlicht und für tot erklärt ( CQV - Cestui Que Vie Act 1666 und 1707 - beruhend auf Henry VIII 1540: An Act for Redresse of Inconveniencies by want of Proofe of the Deceases of Persons beyond the Seas or absenting themselves, upon whose Lives Estates doe depend. ); daher können wir die gültige Paulskirchenverfassung für uns nicht rechtswirksam beanspruchen bzw. einsetzen.

Keine Wahl hat irgendeine Form von Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit ! - weder zu einem Land- oder Bundestag, noch zu einem Verfassungskonvent bzw. Abstimmung um die Annahme einer Verfassung bzw. Grundgesetzes.

Ein subjugiertes Volk ist auch kein Volk: nach Menschen-, Völker- oder Naturrecht und kann damit auch keinen Staat (Georg Jellinek - 3 Elementelehre) bilden; es kann auch keine Proklamation verfassen oder sich zu einem Einmannstaat im Sinne der staatlichen Selbstverwaltung deklarieren.
 

Dr Yutaka Arai: es steht außer Frage, daß die debellatio des Deutschen Reichs ( am 23.5.1945 ) erfolgte
Das 2009 veröffentlichte Buch von Dr Yutaka Arai ( Dr Yutaka Arai Reader in International Law and International Human Rights Law     Kent Law School http://www.kent.ac.uk/law/research/Researchareas.html ) beschäftigt sich mit dem Besatzungsrecht in Zusammenhang der Kontinuität und Veränderung im Internationalen Humanitären Völkerrecht, bei der Berücksichtigung der Menschenrechte: d.h. es steht außer Frage, daß die Alliiertenbesatzung auf Grund der debellatio des Deutschen Reichs ( am 23.5.1945 ) erfolgte.
Auch in den Ausführungen von Carlo Schmidt wird auf die Unterzeichnung der Kapitulation durch die Wehr­macht sowie die debellatio mit verbundener Subjugation hingewiesen. Die Situation der Wehrmacht in den Rheinwiesenlagern beweisen das Ende des völkerrechtlichen Vertragspartners der HLKO und der Genfer Konvention: des Deutschen Reichs, welches für immer und ewig als Völkerrechtssubjekt mit der Übernahme der obersten Regierungsgewalt ( Verhaftung der Regierung Dönitz 23.5.1945 ) durch die Alliierten untergegangen ist.
Das Ende des Völkerrechtssubjektes, die Subjugation des Deutschen Volkes nahmen die Alliierten zur „Legalisierung“ ihres Völkermordes / Genozids am Deutschen Volke ( ~ 1 Million Soldaten verreckten in den Rheinwiesenlagern, insgesamt geht man von 15 Millionen ermordeten Deutschen aus ).

Dr Yutaka Arai sieht die Besatzung als Ergebnis des kompletten Zusammenbruchs der Regierung ( einziges Ziel der widerrechtlichen Verhaftung der Regierung Dönitz 23.5.1945, um diesen Fakt zu schaffen ), wobei er Unterschiede in den rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen zur Kapitulation sieht.

Nach seinen Ausführungen gestattet die debellatio die Unterjochung des besiegten Staates und würde den Siegern das Recht verleihen, dem Gebiet seinen Willen aufzuzwingen. Das Hauptmerkmal dieser Rechtsform sei, daß die Regeln für kriegerische Besetzung feindlichen Gebiets nicht anwendbar seien. Das Internationale Militär Tribunal in Nürnberg führte daher aus: “In the view of the Tribunal it is unnecessary in this case to decide whether this doctrine of subjugation, dependent as it is on military conquest, has any application where the subjugation is the result of the crime of aggressive war. The doctrine was never considered to be applicable so long as there was an army in the field attempting to restore the occupied countries to their true owners, and in this case, therefore, the doctrine could not apply to any territories occupied after the 1st September 1939.” -- danke für die Zusendung dieser exzellenten Übersetzung -- “

Aus Sicht des Gerichtshofes ist es nicht notwendig, im vorliegenden Fall eine Entscheidung zu treffen, ob diese Unterjochungsdoktrin, die ja militärische Eroberung voraussetzt, auch dort zutrifft, wo die Unterjochung das Ergebnis eines verbrecherischen Aggressionskrieges ist.
Die Doktrin galt immer als nicht anwendbar, solange eine Armee im Felde war, die versuchte, die besetzten Länder ihren wahren Eigentümern zurückzugeben.

Daher kann diese Doktrin im vorliegenden Fall auf keine Gebiete angewendet werden, die nach dem 1. September 1939 besetzt worden sind.”

{ ich sehe dies wie folgt: 1. ist keine Armee mehr im Felde - durch die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht. 2. durch die debellatio ist es nicht möglich etwas zurück zu geben, da das Völkerrechtssubjekt DR erlosch }

Für Dr. Yutaka Arai erkennt die bedingungslose Kapitulation im Zusammenhang mit der Besetzung nach debellatio eher an der faktischen Realität als an ihrer rechtlichen Qualität ( nur für die Besetzung nach Kapitulation existieren internationale Vereinbarungen ) und dies trifft für Deutschland zu. Die debellatio unterscheidet sich von kriegerischer Besatzung durch den Übergang der Souveränität auf die Besatzungsmacht.

{ die Souveränität ist vollständig auf die Besatzungsmacht übergegangen - siehe SHAEF Gesetze, BK/O, Einsetzen der Ministerpräsidenten der ""Bundesstaaten der BRD", Einwilligungserklärung zum Grundgesetz, etc. }

Dr. Yutaka Arai: damit unterliegt die Situation der debellatio nicht den Beschränkungen des Besatzungsrechts, so daß die “besetzende” Macht absolut willkürlich mit der Bevölkerung des besetzten Territoriums verfahren kann.
Dr. Yutaka Arai verweist auch auf Schwarzenberger: das erloschene Völkerrechtssubjekt unterliegt weder den Regeln des Landkrieges noch sonst irgendeinem internationalen (Gewohnheits)Recht.

{ "die debellatio unterliegt nicht den Beschränkungen des Besatzungsrechts:" der Vertragspartner der HLKO: das Deutsche Reich existiert nicht mehr, nachdem er als Völkerrechtssubjekt untergegangen ist }

Damit hat der Staat jedes Recht, den durch debellatio ausgelöschten feindlichen Staat unilateral zu annektieren.

Dies sei nach Schwarzenberger die einzige Ausnahme vom Verbot der kriegerischen Annexion.
Auch der US-Militärgerichtshof in Nürnberg war der Überzeugung, daß das Besatzungsrecht auf die Besatzung Deutschlands durch die Alliierten nicht anwendbar sei.
Der Strafgerichtshof der Kontrollkommission in der Britische Kontrollzone betonte am 26. Juli 1947 die “Präzedenzlosigkeit” der Militärregierung in Deutschland, bei der der Kontrollrat “die höchsten Regierungsorgane in Deutschland” stellt und führt weiter aus, daß diese Regierung von den Beschränkungen, welche die Haager Landkriegsordnung einer kriegerischen Besatzungsmacht auferlegt, befreit sei

Dr. Yutaka Arai verweist auch auf Dinstein: “so lange wie der besetzte Staat existiert nicht den Prozeß der debellatio durchläuft, ist eine unilaterale Annektierung des besetzten Gebiets durch den besetzenden Staat weder ganz noch teilweise möglich.”

{ Umkehrschluß: die Annektierung und das Stellen der höchsten Regierungsorgane in Deutschland durch die Alliierten, beweist den vorausgegangenen Fakt der debellatio  }

Dr. Yutaka Arai verweist auf den Fall der Island of Palmas 1928 (REPORTS OF INTERNATIONAL ARBITRAL AWARDS RECUEIL DES SENTENCES ARBITRALES Island of Palmas case (Netherlands, USA) 4 April 1928 UN II pp. 829-871 VOLUME), bei welchem der Schweizer Max Huber als Richter am Internationalen Gerichtshof den Präzedenzfall geschaffen hat, daß eine fortdauernde Besetzung durch Annahme der Rechtstitel, dieses Gebiet für sich beanspruchen kann (through presciption = claim of title) - vorausgesetzt, es handelt sich um eine “kontinuierliche und friedliche Ausübung der Staatsgewalt über einen langen Zeitraum ..

Ich möchte noch die vorherigen Sätze darlegen: „die konventionelle Vorgehensweise lässt hier Raum für Zweifel - wenn, wie z. B. im Falle einer Insel auf hoher See ( also nicht in unmittelbarer Nähe eines Kontinents ) gelegen, stellt sich die Frage, ob ein gültiger Titel erga omnes ist, ist die tatsächliche kontinuierliche und friedliche Fortführung der Staatsfunktionen bei Streitigkeiten das natürliche Kriterium der territorialen Souveränität.“

wiki: erga omnes: Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten eine ausschließliche, rechtlich geschützte Herrschaft über einen bestimmten Bereich, die von jedermann zu respektieren ist. Absolute Rechte wirken gegen alle erga omnes und bilden damit das Gegenstück zu relativen Rechten, welche grundsätzlich nur zwischen den beteiligten Personen wirken: inter partes. Kennzeichen eines absoluten Rechts ist, dass der Rechtsinhaber andere von der Benutzung ausschließen kann und das Recht alleine nutzen kann. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ebenfalls ein absolutes Recht.

Gerade die Bedeutung von „erga omnes“ ist mir hier sehr wichtig, denn - wie immer, wenn es um Völkerrecht / -mord und Kriegsrecht / debellatio geht, wird vollständig das Naturrecht ignoriert, denn dieses verhindert nicht nur das Unrecht von Anbeginn an, sondern steht als überpositives Recht dieser Anwendung von erga omnes entgegen. Auch sehe ich die Unvereinbarkeit dieser Ausführungen mit unserem Indigenat / Heimatrecht.

Die Ausführungen von Dr. Yutaka Arai sind aktuell <2009> publiziert und wohl im Sinne einer nachträglichen Legalisierung der Debellatio, der Subjugation und des Genozids gedacht ! - sie sind auch auf Japan anwendbar.

Ich vermute, daß damit eine Legalisierung der von den Alliierten eingesetzten Treuhandverwaltung - genannt BRD Regierung - erfolgen soll. Explizit der Verweis auf den Fall der Island of Palmas 1928 mit der „kontinuierlichen und friedlichen Fortführung der Staatsfunktionen als das natürliche Kriterium der territorialen Souveränität“ soll mit Sicherheit die Fortführung der Knechtung des Deutschen Volkes als Subjugat und die völkerrechtliche Akzeptanz des Genozids und einer Treuhand - Verwaltung als Staatsregierung als unumstößliche Tatsache etablieren.

Da der US-Militärgerichtshof in Nürnberg von den Besatzern im Sinne einer Siegerjustiz eingerichtet wurde, kann weder von einem unabhängigen noch von einem unparteiischen Gericht ausgegangen werden - entsprechend sind ihre „Recht“sprüche. Die daraus resultierenden Fakten sind im Alltag (noch) zu (er)leben.
 

Stellungnahme Vitanyi zum Island of Palmas 1928 Urteil
UN website das Island of Palmas 1928 Urteil
Inhaltsverzeichnis des Buchs The_Law_of_Occupation
Obige Ausführungen zum Law_of_Occupation als pdf

Es fällt auf, daß 2 Monate nach dem Erlöschen des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich die UNO: United Nations Organization Gründung in New York City am 26. Juni 1945 erfolgte. Ich bin der Überzeugung, daß die Alliierten als "gemeinschaftliche Militärmacht" die Verwaltungsaufgaben /-hoheit für das  erloschene Völkerrechtssubjekt an die UN / UNO abgegeben haben.
Damit ist unsere Illusion einer Staatsregierung die von der UNO eingesetzte Treuhand - Verwaltung !
 

Es braucht für ein Amt hoheitliche Befugnisse und Staatsrechtlichkeit
Wenn wir Bezug nehmen zu den allgemeine anerkannten Erklärungen im / den Völkerrechts, so steht unter Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948: "Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden."

Des Weiteren finden wir im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte Vom 16. Dezember 1966 (BGBl. 1973 II S. 1534) unter Artikel 9 Satz (3) "Jeder, der unter dem Vorwurf einer strafbaren Handlung festgenommen worden ist oder in Haft gehalten wird, muß unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Ausübung richterlicher Funktionen ermächtigten Amtsperson vorgeführt werden und hat Anspruch auf ein Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung aus der Haft."

Die Begriffe lauten:  "innerstaatlichen Gerichten .. nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden." bzw. "einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Ausübung richterlicher Funktionen ermächtigten Amtsperson vorgeführt werden" - d.h. es braucht:
1.) Staatlichkeit für innerstaatlichen Gerichte
2.) Definition der Grundrechte durch eine Verfassung
3.) eine für richterliche Funktionen ermächtigten Amtsperson
     - wobei es für ein Amt hoheitliche Befugnisse und zusätzlich Staatsrechtlichkeit bedarf.

Weder ein erloschenes Völkerrechtssubjekt noch eine Treuhandverwaltung verfügt darüber / über keinen einzigen dieser Punkte - auch nicht nach Völkerrecht ! - wie soll es dann legitime Gerichte / Richter geben ?
Wie kann dann folgende Entscheidung -- mit Gesetzeskraft -- gefällt werden - ohne legitime Gerichte / Richter ?

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 Aktenzeichen: 2 BvF 1/73
Orientierungssatz: 1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, ..

Wie kann - bei mehrfach nachgewiesener debellatio - davon gesprochen werden, daß "das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und nicht untergegangen ist" ? - ja, daß ein erloschenes Völkerrechtssubjekt noch Rechtsfähigkeit besitzen soll, wo es doch inexistent ist ? - warum wird dem subjugierten deutschen Volk diese Lügen aufgetischt ? - vlt., damit es durch konkludentes Handeln die Handlungen der Treuhandverwaltung legitimiert ?
 

Was ist der Unterschied zwischen c.d.m. ( capitus diminution maxima ) und Subjugation:
- siehe dazu auch die Seite natuerlicheperson . de -
bei c.d.m. geht man von einem handlungsunfähigen, aber existenten Staat aus
der Subjugation geht die debellatio voraus - d.h. der Staat & seine völkerrechtliche Existenz ist erloschen
- i.d.R. haben Fremdmächte als Besetzer die komplette Regierungsmacht übernommen - es existiert keine Souveränität mehr. Diese Fremdmächte setzen ihre Fremdverwaltung ein - das können Personen aus diesem subjugierten Volk sein ( mit Kolloboration sind viele Vorteile verbunden ), welche für die Zeit ihrer "amtlichen Tätigkeit" in einem separaten, geschützten Rechtskreis operieren, denn schließlich handeln sie für die souveräne Macht im Hintergrund. Durch die Illusion von Wahlen kann auch völkerrechtlich niemand sagen, daß man die Fremdverwaltung ohne Akzeptanz und ohne Wissen des subjugierten Volkes tätig wäre ( auch wenn alle Handlungen unter dem Straftatbestand der arglistigen Täuschung im Rechtsverkehr erfolgen ).

Vor einem Ende der Subjugation sind alle Handlungen dieses Volkes so laut- und wirkungslos wie der Schrei eines Steins. Wir - in unserer Ting Gemeinschaft - sind überzeugt, daß wir die Subjugation überwunden haben ...
Gegenüberstellung:

c.d.m. ( capitus diminution maxima ) Subjugation

ist römisches Recht
dieses wird national ( innerstaatlich vom dem "einzelnen" jeweiligen Staat ) angewandt
und bezieht sich auf den Einzelnen (versklavten)

ist eine Folge der kriegerischen Unterwerfung
betrifft das ganze, unterworfene Volk
ist im Völkerrecht etabliert
der Einzelne (Sklave) kann nicht vom Herrn freigelassen werden



Erklärung:    http://de.wikipedia.org/wiki/Infamie

Das römische Recht kennt folgende Begriffe zur Änderung oder Schmälerung des rechtlichen Status: capitis diminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und Familienzugehörigkeit. Infamie bedeutet im juristischen Sinne die Schmälerung der bürgerlichen Ehre einer Person; eng damit verknüpft war der Verlust der Rechtsfähigkeit.


Was zur Zeit in der EU abläuft ist die sog. Staatsinkorporation mit dem Erlöschen des Staates als Völkerrechtssubjekt - dadurch werden auch die Völker, welche noch nicht subjugiert sind - wie es die Deutschen bereits sind, durch das Erlöschen ihres Völkerrechtssubjekt ebenfalls subjugiert.


wiki/Konkludentes_Handeln
Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann.

D.h.  Alle - seien es die Alliierten, jegliche (Treuhand)Verwaltung, Gericht, Polizei, Bürgerbüro, ... - sehen jeden unserer Aktivitäten im Sinne von Konkludentem Handeln an { nur der PerSo Inhaber hat diesen unterschrieben ! - es gibt keinen eindeutigeren Nach-/Beweis des Konkludenten Handelns - jedes Abreden wird damit hinfällig } !

 

Konkludentes Handeln


 

 

 

befolgen von Gesetzen und Vorschriften

im Staats- und Völkerecht

bei Gericht

- Anmelden von jur. Person (GmbH)
- Anmelden der Kinder beim Standesamt
- Annehmen von PerSO und BRD Paß
- verwenden: €, Bankkonten, EC Karte
- Anmelden bei einer KrankenK., Vers.
- verwenden des BRD / EU Führerscheins
- fahren eines KFZs mit BRD Kennzeichen
- Qualifikationsnachweis von deutschen
  bzw: EU Schulen & Universitäten

 Nutzung der Staatsgrenzübergänge
- tägliche Bezugnahme zu Gesetzen
- beharren auf GG und BVerfGE
- beharren auf BGB, BRRG, GVG, ..
- beharren auf MRK, HLKO, ..
- Urnen-Wahl der treuhänderischen
  Vertreter in Land-/Bundestag
- Ableisten des Wehrdienstes
 

Nachkommen der Aufforderung
- durch Öffnen des gelben Briefs
- durch die Anwesenheit bei Gericht
- durch den Anwalt
- durch die Platzwahl im G.Saal
= Akzeptanz, daß Richter richten darf
- durch Zahlung der Schutzgelder, sei
  es OWiG oder FA: Mw- & EkSt.



Das Reichskonkordat
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.3.1957 festgestellt "Das Reichskonkordat hat zwischen den vertragsschließenden Parteien und nur zwischen diesen nach wie vor Gültigkeit, weil es nach den Gesetzen des Jahres 1933 wirksam abgeschlossen wurde (Art 123 II GG). Weder der Vatikan noch der deutsche bzw. nationalsozialistische Staat haben je den Vertrag aufgekündigt noch sonst wie für hinfällig erklärt ( Bindungswirkung für die Bundesrepublik Deutschland aus Art 123 GG). Auch die Besatzungsmächte haben das Reichskonkordat nicht aufgehoben. Die völkerrechtliche Weitergeltung des Reichskonkordats hat zur Folge, dass die sich daraus ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen von den Vertragsparteien zu erfüllen sind. "

a) Die Bundesregierung ist an die Bestimmungen des Reichskonkordates gebunden.
b) Die Landesregierungen sind an das Reichskonkordat nicht gebunden, weil sie nicht Vertragspartner des Reichskonkordates oder dessen Rechtsnachfolger sind oder waren - scheint das Reichskonkordat eo ipso hinfällig zu sein.

 

Danke an Barbara T. {caduceum.de} zur Info über die Bulle Unam Sanctam   Ich sehe dies jedoch im Zusammenhang mit der Bulle: Unam Sanctam vom 18. November 1302 von Papst Bonifatius VIII., denn die Bulle begründet die päpstliche Weltherrschaft in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten: „Die eine heilige, katholische und apostolische Kirche müssen wir im Gehorsam des Glaubens annehmen und festhalten“
Bonifaz VIII. forderte die Unterordnung der - das "weltliche Schwert" untersteht dem "geistlichen Schwert", es wird vom Papst eingesetzt: das geistliche wird von der Kirche geführt und das weltliche für die Kirche. Darüber hinaus soll die geistliche über die weltliche Gewalt Recht sprechen, wobei sie selbst nur Gott verpflichtet ist.

die Zwei-Schwerter-Lehre aus der Frühphase des Investiturstreites
=> Augustins Gottesstaat aus der Zwei-Schwerter-Theorie: Beide „Staaten“ sind Personenverbände; der weltliche Staat, die res publica, ist ein Zweckverband, der Frieden und Gerechtigkeit schaffen soll. 
So wandelten christliche Theologen (z. B. Bernhard von Clairvaux) die Zwei-Schwerter-Theorie so ab, dass Jesus Christus beide Schwerter dem Papst anvertraut, dieser aber das weltliche Schwert an die jeweiligen Fürsten weiterzugeben habe, was schließlich im Dictatus Papae 1075 manifestiert wurde.

Siehe dazu auch den 6. Themenbereich   -    d.h. das Deutsche NS Reich und nun die BRD hat mit dem Reichskonkordat auch
das weltliche Schwert übernommen, welches ihm durch das Reichskonkordat vom Papst übergeben wurde. Dadurch haben sich das Deutsche NS Reich als auch die BRD der Doktrin des jeweils herrschenden Papstes zu unterwerfen. Dieses ist damit auch äußerst interessant - beachtet man die RatLines zur Außerlandes Schaffung verdienter NS Angehöriger, welche alle über den Vatikan liefen - sowie keine Intervention bzgl. K Z´s sowie den Rheinwiesenlagern.   
 

Thema Souveränität und repräsentative Demokratie
wiki: Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté) versteht man die Fähigkeit zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. Jean Bodin (1529 – 1596): Souveränität ist die höchste Letztentscheidungsbefugnis im Staat. Im Völkerrecht: die Unabhängigkeit eines Staates von anderen (nach außen) und als Selbstbestimmtheit der eigenen Gestaltung (nach innen)

wiki/Repräsentative_Demokratie
In der repräsentativen Demokratie werden politische Sachentscheidungen nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Volksvertreter getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich.
Die vom Volk gewählten Volksvertreter repräsentieren das s
ouveräne Volk. Die Volksvertreter leiten ihre Legitimation von der Wahl durch das Wahlvolk ab { diesem widersprich jedoch §37 PartG }, die wahlberechtigten Bürger, von denen als Souverän die Staatsgewalt ausgeht. << wenn die Souveränität nicht gegeben ist, existiert auch keine repräsentative Demokratie.


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Aus diesen Erkenntnissen entstammt die site staatenlose.htm, denn die Menschen in Deutschland und Österreich sind entmündigte, heimatlose Flüchtlinge im eigene Land als Folge der Subjugation

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